IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie
13.10.2016
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtline) Stellung genommen.
In der Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt das IDW an, ergänzend klarzustellen, dass die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Ferner sollte das Prüfungsurteil bei einer freiwillligen Prüfung nicht veröffentlichungspflichtig sein. Schließlich sollte die Schutzklausel gestrichen werden: es sollte keine Möglichkeit geben, nachteilige Angaben zu unterlassen.
Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.