EU-Parlament stimmt morgen über Entschließungsantrag zu IFRS 9 ab

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05.10.2016

Gestern hat das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung in Straßburg einen Entschließungsantrag zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' erörtert; eine Abstimmung darüber ist für morgen Mittag angesetzt.

Die vorgeschlagene Entschließung wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments (ECON) entwickelt und steht im Zusammenhang mit verschiedenen Fragen, die an die Kommission gerichtet wurden. Insbesondere geht es darum, wie die Kommission beabsichtigt, mit Bedenken hinsichtlich potenzieller negativer Auswirkungen von IFRS 9 auf langfristige Investitionen umzugehen, wie die Kommission beabsichtigt, die Bedenken auszuräumen, die wegen der mangelnden Abstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und des neuen anstehenden Versicherungsstandards (IFRS 17) aufgekommen sind, und ob die Kommission die vom International Accounting Standards Board (IASB) am 12. September 2016 herausgegebenen Änderungen an IFRS 4 für angemessen und befriedigend für die EU hält sowie wie die Kommission beabsichtigt, mit potenziellen negativen Auswirkungen von IFRS 9 auf die Finanzstabilität umzugehen.

In diesem Zusammenhang enthält die Entschließung einige Beobachtungen zu IFRS 9 sowie Aufrufe an bestimmte Parteien, sicherzustellen, dass IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in Europa dient. Die folgenden Aspekte sind hervorzuheben:

Das EU-Parlament

  • stellt fest, dass der IFRS 9 eine der wesentlichen Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise darstellt und die Umsetzungsbemühungen bereits laufen;
  • erkennt an, dass IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 darstellt;
  • stellt fest, dass IFRS 9 in der Anwendung viele Ermessensentscheidungen erforderlich macht und fordert, dass die europäischen Aufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit der Kommission und der EFRAG Leitlinien erarbeiten, um einen Missbrauch des Ermessensspielraums auszuschließen;
  • bekräftigt seine Forderung an IASB und EFRAG, ihre Kapazität für Folgenabschätzungen insbesondere im Bereich Makroökonomik auszubauen;
  • nimmt zur Kenntnis, dass IFRS 9 und der anstehende neue Versicherungsstandard IFRS 17 zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, stellt aber fest, dass der IASB Änderungen an IFRS 4 veröffentlicht hat, mit denen auf einige Bedenken eingegangen wird;
  • fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass durch IFRS 9 die Strategie der EU für langfristige Investitionen unterstützt wird;
  • fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass IFRS 9 mit der Rechnungslegungsrichtlinie vereinbar ist, und bei Bedarf mit dem IASB und den Standardsetzern in den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zusammenzuarbeiten;
  • fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden, der EZB, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der EFRAG die Umsetzung von IFRS 9 in der EU genau zu beobachten und bis spätestens Juni 2019 eine Ex-post-Folgenabschätzung zu erarbeiten; und
  • fordert den IASB auf, eine Überprüfung nach der Umsetzung von IFRS 9 durchzuführen, um unbeabsichtigte Auswirkungen des Standards, insbesondere auf langfristige Investitionen, zu ermitteln und zu beurteilen.

Entschließungen haben keine rechtliche Bindungskraft, werden aber als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU herangezogen. Der vollständige Text der vorgeschlagenen Entschließung steht Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

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