Oktober

ESMA und IFRS-Stiftung unterzeichnen aktualisierte Zusammenarbeitsvereinbarung

13.10.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und die IFRS-Stiftung haben ihre Zusammenarbeitsvereinbarung bekräftigt.

Die Vereinbarung, die auf der Vereinbarung von 2014 aufsetzt, gilt insbesondere den folgenden Punkten:

  • Allgemeine Zusammenarbeit der beiden Organisationen;
  • Unterstützung der Entwicklung der IFRS; und
  • Unterstützung der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der IFRS weltweit.

Auch die regelmäßige Aktualisierung der Zusammenarbeitsvereinbarung wird behandelt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und  der Zusammenarbeitsvereinbarung auf der Internetseite des IASB.

IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

13.10.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtline) Stellung genommen.

In der Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt das IDW an, ergänzend klarzustellen, dass die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Ferner sollte das Prüfungsurteil bei einer freiwillligen Prüfung nicht veröffentlichungspflichtig sein. Schließlich sollte die Schutzklausel gestrichen werden: es sollte keine Möglichkeit geben, nachteilige Angaben zu unterlassen.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Mitschnitt der Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. Oktober 2016 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt. Von der nachfolgenden gemeinsamen Sitzung des IFRS-Fachausschusses und des HGB-Fachausschuss am 11. Oktober 2016 gibt es aus technischen Gründen keine Aufzeichnung.

Während seiner 53. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC (zum Tagesordnungspunkt 2 gibt es aus technischen Gründen ebenfalls keinen Mitschnitt).

EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16

12.10.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' für die Anwendung in Europa herausgegeben.

Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu dem Schluss gekommen ist, dass IFRS 16 die einschlägigen qualitativen Merkmale erfüllt, vorsichtiger Bilanzierung nicht entgegensteht, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung ermöglicht, die Berichterstattung im Vergleich zur Berichterstattung nach den bisherigen Standards und Interpretationen, die durch IFRS 16 ersetzt werden, verbessert und europäischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil bringt, obwohl keine Konvergenz mit den Vorschriften nach US-GAAP besteht, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Außerdem wird EFRAG während der Konsultationsperiode noch weitere Arbeiten hinsichtlich der Auswirkungen von IFRS 16 auf KMU, der Meinungen der Adressaten von Abschlüssen und der Auswirkungsanalyse durchführen.

EFRAG erwartet, dass diese weiteren Arbeiten noch erheblichen Einfluss auf die Beurteilung haben können, und hat deshalb noch keine Aussage zum öffentlichen europäischen Interesse getroffen. Deshalb ermutig EFRAG alle Anwender, EFRAG über jegliche Sachverhalte zu informieren, die für eine Übernahmeempfehlung relevant sein können. Es werden im Konsultationsdokument einige gezielte Fragen in diesem Zusammenhang gestellt, es ist aber nicht erforderlich, sich auf diese Fragen zu beschränken. Kommentare werden bis zum 8. Dezember 2016 erbeten. EFRAG geht davon aus, einen vollständigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung im üblichen Umfang 2017 für eine weitere kurze Kommentierungphase zur Verfügung zu stellen.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Konsultationsdokument sowie zu Anhängen und unterstützenden Dokumenten. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der Übernahme in der EU aktualisiert.

Das DRSC bittet deutsche Unternehmen, die sich an Konsultation beteiligen, ihre Kommentare über das DRSC bei EFRAG einzureichen.

IASB kündigt Workshop für Lehrende im Bereich IFRS an

12.10.2016

Am 8. Mai 2017 bietet der IASB eine eintägige Veranstaltung in London für Lehrende im Bereich International Financial Reporting Standards (IFRS) an.

Die Veranstaltung bietet ein Forum, bei dem es möglich sein wird:

  • die Entwicklung neuer und geänderter (insbesondere noch nicht in Kraft getretene Standards) mit dem Stab des IASB zu erörtern;
  • die Entwicklung jüngster Interpretationen und Änderungen als Ergebnis der jährlichen Verbesserungen mit dem Stab des IFRS Interpretations Committee zu erörtern;
  • von führenden Stabmitgliedern über die wesentlichen Prinzipien unterrichtet zu werden, die bei der Entwicklung von großen neuen Standards berücksichtigt werden, die sich auf der aktiven Agenda des IASB befinden;
  • an einem Workshop zum rahmenkonzeptbasierten Unterrichten der IFRS mit Fallstudien teilzunehmen; und
  • dem IASB gegenüber Rückmeldung in Bezug auf die Unterstützung von Lehrenden im Bereich IFRS zu geben.

Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenfrei, allerdings ist die Teilnehmerzahl begrenzt, sodass es ein Bewerbungsverfahren gibt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2016 mit Beitrag zu IFRS 9

11.10.2016

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2016, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Jens Berger, Leiter des deutschen IFRS Centre of Excellence und Mitglied im Global IFRS Leadership Team von Deloitte. Sein Kommentar trägt den Titel "IFRS 9  – Volle Kraft voraus".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB

08.10.2016

Der IASB wird am 18. und 19. Oktober 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wiederum erstreckt sich der öffentliche Teil der Sitzung nur über zwei Tage, allerdings ist die Tagesordnung für diese beiden Tage recht voll. Schwerpunkt der Sitzung werden das Angabeninitiativeprojekt zu Wesentlichkeit (über vier Stunden Erörterung am Dienstag- und Mittwochmorgen) und das Rahmenkonzept (über drei Stunden Erörterung am Dienstagnachmittag und am Mittwochmorgen) sein.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11

07.10.2016

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' genommen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf befürwortet das DRSC grundsätzlich das Ziel des IASB, klarere Anwendungshinweise für die Definition eines Geschäftsbetriebs zu entwickeln. Dennoch ist das DRSC der Ansicht, dass die derzeit vorgeschlagenen Änderungen wenig hilfreich sind, um zu differenzieren, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Konkret werfe die Anwendung des „screening tests“ diverse Fragen auf. Ferner scheine kein einheitliches Verständnis über die Komponenten eines Geschäftsbetriebs, d.h. „input“, „process“ und „output“, zu existieren. Letztlich schienen auch die im ED enthaltenen Anwendungsbeispiele nicht auf die vorgeschlagenen Änderungen abgestimmt zu sein bzw. bliebe die Anwendung der Definition von Geschäftsbetrieb weiterhin unklar.

Den vorgeschlagenen Änderungen zur Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile stimmt das DRSC hingegen vollkommen zu. Die Vorschläge würden nach Sicht des DRSC zu einer einheitlichen Bilanzierung führen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Webcast zu IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16 und den künftigen Prioritäten des IASB

07.10.2016

In Zusammenhang mit der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Neu-Delhi, bieten die IFRS-Stiftung und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) einen gemeinsamen Webcast zu neueren Standards und künftigen Prioritäten an.

Im Rahmen des Webcasts wird eine Podiumsdiskussion mit folgenden Teilnehmern übertragen:

  • Tarun Jamnadas Ghia, Vorsitzender des Ind AS-Umsetzungsausschusses des ICAI,
  • Chinnasamy Ganesan, Mitglied des Ausschusses,
  • Sue Lloyd, IASB-Mitglied,
  • Hugh Shields, fachlicher Exekutivdirektor des IASB, und
  • Henry Rees, IASB-Direktor für Umsetzung und Übernahme.

Erörtert werden sollen IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse sowie die Agendakonsultation 2015 und die künftigen Prioritäten des IASB. Während des Webcasts können Fragen an die Mitglieder des Podiums eingereicht werden.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 2 vom Juni 2016

07.10.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni herausgegebene Änderung 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung'.

Die Änderungen an IFRS 2 gelten der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Sie adressieren verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abgehandelt hat.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden bis zum 10. November 2016 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

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