Übernahme der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht

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23.09.2016

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2016/1703 vom 22. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. September 2016 wird die Verlautbarung Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) übernommen, die der IASB im Dezember 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den EFRAG-Statusbericht aktualisiert.

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