IDW ERS HFA 30 n.F. zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet
15.09.2016
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert auch handelsrechtliche Vorschriften, darunter die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat deshalb den 'Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30 n.F.)' veröffentlicht, der die Änderungen des § 253 HGB sowie weitere Aktualisierungen berücksichtigt.
Sie können sich den Entwurf von der Interntseite des IDW herunterladen. Es ist laut IDW vorgesehen, die Neufassung von IDW RS HFA 30 noch 2016 als finale Verlautbarung zu verabschieden, damit sie bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist.