IDW veröffentlicht weitere Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zur Wertminderung nach IFRS 9

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15.09.2016

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' bedeutet eine wesentliche Veränderung bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten in vielen Bereichen. Angesichts der Komplexität und der Vielzahl von Auslegungsfragen hat der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) 13. Mai 2016 einen ersten Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9' (IDW ERS HFA 48) verabschiedet. Dieser wurde am 14. Juni um Einzelfragen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 und nun um Einzelfragen zur Wertminderung ergänzt.

Die Ergänzung enthält unter anderem Ausführungen zu den folgenden Themen:

  • Anwendungsbereich der Wertminderungsregelungen
  • Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos
  • Bemessung der erwarteten Kreditverluste
  • Verwendung von angemessenen und belastbaren Informationen.

Sie können sich den Entwurf der Ergänzung direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 9. Dezember 2016.

Auch der Entwurf vom Juni 2016 kann noch weiterhin kommentiert werden (bis zum 16. September 2016).

Die Kommentierungsfrist zum Entwurf vom Mai 2016 ist am 19. August 2016 abgelaufen.

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