September

Informationen zur Rechnungslegung im Iran auf IAS Plus aufgenommen

26.09.2016

Wir haben eine neue Länderseite für den Iran auf IAS Plus eingerichtet. Derzeit müssen Unternehmen im Iran iranische Rechnungslegungsstandards anwenden. Es ist jedoch ein Plan verabschiedet worden, nach dem die hundert größten börsennotierten Unternehmen und alle Banken IFRS-Abschlüsse für Berichtsjahre vorlegen müssen, die am 21. März 2017 enden. Für alle anderen börsennotierten Unternehmen gilt dies für Abschlüsse ab 2018.

Detailliertere Informationen und Verknüpfungen auf die Internetseiten von Rechnungslegungsvereinigungen und -gruppen im Iran sowie auf die eigens eingerichtete IFRS-Seite der iranischen  Wertpapier- und Börsenaufsicht finden Sie auf unserer neuen Länderseite für den Iran.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

24.09.2016

Im Nachgang seiner Septembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Bei den Fortschritten und Verzögerungen, die in den einzelnen Projekten festzustellen sind, ist die wichtigste, dass der neue Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen im März 2017 erwartet wird.

Seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Juli lassen sich folgende Änderungen ausmachen:

Größere Projekte

Umsetzungsprojekte

Forschungsprojekte

Überprüfungen nach der Einführung von Standards

  • Eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist angestoßen worden; eine Entscheidung zur Projektausrichtung soll innerhalb der nächsten sechsi Monate gefällt werden

Das aktualisierte Arbeitsprogramm mit Stand vom 23. September 2016 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Übernahme der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 in europäisches Recht

23.09.2016

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2016/1703 vom 22. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. September 2016 wird die Verlautbarung Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) übernommen, die der IASB im Dezember 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den EFRAG-Statusbericht aktualisiert.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.09.2016

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei GRI/UN Global Compact und CDSB/CDP.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Global Compact-Initiative der Vereinten Nationen haben 'SDG-Führerschaft durch Berichterstattung' ins Leben gerufen, eine neue Initiative zur Förderung und Stärkung der Unternehmensberichterstattung über universell geltende Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). Die beiden Organisationen werden zusammenarbeiten, um eine Liste von Angaben zu erarbeiten, mit denen die Beiträge der Wirtschaft zu den SDG nachvollzogen werden können. Eine Publikation zur SDG-Berichterstattung soll ebenfalls herausgegeben werden. Die Initiative wurde offiziell beim Privatsektorforum der Vereinten Nationen vorgestellt, das am 19. September 2016 am Sitz der UN in New York stattfand. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Vor dem Hintergrund der im Dezember erwarteten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, haben das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) ein kurzes Papier erarbeitet, in dem untersucht wird, wie von Seiten der berichterstattenden Unternehmen gemeinsam dafür gesorgt werden kann, dass die TCFD-Empfehlungen im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung erfolgreich umgesetzt werden können. In der Publikation A happier horizon werden die Vorbereitung der Berichtsinfrastruktur, die praktische Aufnahme von Klimawandelinformationen in allgemeine Berichte und Wesentlichkeit erörtert. Das Papier enthält die Schlussfolgerung, dass die berichterstattenden Unternehmen eine bedeutende Rolle für den Erfolg der TCFD-Empfehlungen spielen können. Auf der Internetseite des CDSB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und die englischsprachige Publikation.

Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

21.09.2016

Im November 2014 wurde die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, im Amtsblatt der EU veröffentlicht (sog. CSR-Richtlinie). Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten beschlossen.

Nach der neuen Richtlinie muss bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind.

Darüber hinaus müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung deren Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund beinhalten. Ferner müssen die Ziele dieser Politik, die Art und Weise deren Umsetzung und deren Ergebnisse im Berichtszeitraum angegeben werden.

Auf der Internetseite des Justizministeriums finden Sie eine Presseerklärung zum heutigen Beschluss und den Regierungsentwurf.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

21.09.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat weitere formale Korrekturen herausgegeben. Sie beziehen sich auf Folgeänderungen an Standards, Einzelstandards und auf das "Blaue Buch", das "Rote Buch" und das "Grüne Buch".

Die formalen Korrekturen betreffen Folgeänderungen aus IFRS 16 Leasingverhältnisse an folgenden Verlautbarungen:

  • Umsetzungsleitlinien in IFRS 4 Versicherungsverträge

Die formalen Korrekturen in Bezug auf Einzelverlautbarungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IAS 7 Kapitalflussrechnungen

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache Internetseite des IASB zur Verfügung.

IFRS "Grünes Buch" 2016 erschienen

20.09.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass '2016 A Guide through IFRS Standards' erschienen ist. Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, enthält den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen), die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2016 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden, aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die den Stand zum 1. Juli 2015 widerspiegelte, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch ist für £98 plus Versandkosten erhältlich (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen sowie einen Schnellkäuferrabatt). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Vorbestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Mitschnitt der Septembersitzung des HGB-Fachausschusses

20.09.2016

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 19. September 2016 in Berlin getagt. Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 29. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 9
  • Stand der Diskussion - Erarbeitung Standard zur Währungsumrechnung

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

19.09.2016

Der IASB wird am 20. und 22. September 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Am Dienstag, den 20. September wird der Board fünf Themen erörtern:

  • Der Board hat erwogen, IASB 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler zu ändern, um klarzustellen wie eine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von einer Schätzungsänderung zu unterscheiden ist. Wenn der Board den Empfehlungen des Stabs zustimmt, ist von einer Veröffentlichung eines Entwurfs in den nächsten Monaten auszugehen.
  • Der Board hat zwei Stunden angesetzt, um seine Denkweise zu erörtern, die im geplanten Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital zum Ausdruck gebracht werden soll. Der Schwerpunkt liegt auf separaten Ausweisvorschriften für Derivate, die als Schulden klassifiziert werden. Zielsetzung ist, die Erörterung der Anwendung des Gamma-Ansatzes auf eigenes Eigenkapital abzuschließen. Der Board wird auch erörtern, wie die Angabevorschriften verbessert werden können, um den Adressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht durch Klassifizierung und Ausweis kommuniziert werden.
  • Der Board soll um Erlaubnis gebeten werden, einen Interpretationsentwurf zum Zusammenwirken von IFRS 9 und IAS 28 in Bezug auf die Bewertungsvorschriften in diesen Standards zwecks Publikation freizugeben.
  • Der Board wird über die wesentlichen Botschaften unterrichtet werden, die der Stab in die Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Agendakonsultation aufnehmen will.
  • Der Board wird außerdem eine Unterrichtseinheit (also ohne Fällen von fachlichen Entscheidungen) abhalten, die der Neuformulierung der Abschnitte zu Bewertung im Rahmenkonzept gilt.

Am Donnerstag, den 22. September wird der Board seine Überarbeitung des Rahmenkonzepts erörtern. Abgeschlossen werden sollen die Erörterungen zur Berichtseinheit, zu Ausweis und Angaben, zur Asymmetrie in der Behandlung von Gewinnen und Verlusten, zur Definition von Eigenkapital und zu Wesentlichkeit. Bitte beachten Sie, dass in der Mitte dieser Erörterungen eine längere Pause als gewöhnlich eingeplant ist. Öffentliche Sitzungsteile sind für 9:00h bis 11:00h und von 13:30h bis 14:30h Londoner Zeit angesetzt.

Detailliertere Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

FASB schlägt weitere Korrekturen und Verbesserungen an seinem Erlöserfassungsstandard vor

19.09.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlage Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben, die wiederum seinem mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandard gilt und geringfügige vorgeschlagene Änderungne enthält. Dies ist der zweite Satz von Korrekturen, der vom FASB in diesem Jahr in dieser Hinsicht vorgeschlagen wird.

Die folgenden eng umrissenen Themen wurden dem FASB zur Kenntnis gebracht, seit er im Mai 2016 einen ersten Satz von vorgeschlagenen Änderungen herausgegeben hat:

  • Gebühren für Kreditgarantien;
  • Vertragsvermögenswerte in Abgrenzung zu Forderungen;
  • Rückerstattungsverbindlichkeiten; und
  • Werbekosten.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 4. Oktober 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der ASU selbst, die auf der Internetseite des FASB zur Verfügung steht.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.