2016

DRSC-Stellungnahme zur zweiten Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zur Wertminderung nach IFRS 9

06.12.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat eine Stellungnahme an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) betreffend die zweite Fortsetzung von ERS HFA 48 'Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9' adressiert.

Im Allgemeinen hält das DRSC die Fortsetzung für ausgewogen und sachgerecht, da sie gegenüber IFRS 9 weder zusätzliche Berichtspflichten begründet noch bestehende Freiheitsgrade einengt; zudem erscheint dem DRSC Auswahl und Gewichtung der aufgegriffenen Einzelfragen sachgerecht und ausgewogen. Insgesamt sei die zweite Fortsetzung für Finanzdienstleister gut lesbar, für Nichtfinanzdienstleister hingegen könnte die Lesbarkeit erschwert sein. Ergänzend weist das DRSC darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Fortsetzung von ERS HFA 48 betreffend Modifikationen seine Analyse und somit Stellungnahme weiterhin noch nicht abschließend ist.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

06.12.2016

Ein Überblick über Entwicklungen beim SASB und beim IIRC.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat seinen ersten Bericht zum Stand von Nachhaltigkeitsangaben herausgegeben, ein Dokument, das einen Überblick über die Qualität der Angaben von Unternehmen über 79 Industriezweige hinweg in Einreichungen bei der SEC in allen großen Branchen bietet. Der Bericht zeigt, dass zu 81% aller Themenbereiche, für die SASB-Standards entwickelt wurden, in den Einreichungen Angaben geleistet wurden, was erkennen lässt, dass Unternehmen sich bewusst sind, dass diese Themen wesentliche Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit haben. Gleichzeitig werden für diese Angaben in mehr als 53% Leerformeln verwendet, und in weniger als 24% der Fälle werden quantitative Angaben geleistet. Dies zeigt, dass viele Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsangaben nur den Mindesteinhaltungspflichten genügen wollen. Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite des SASB.

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat die Ergebnisse einer ersten Anwenderumfrage veröffentlicht. Zweck der Befragung war, Rückmeldungen zur integrierten Berichterstattung und der Arbeit des IIRC zu erhalten. Während 87% der Befragten zustimmten, dass integrierte Berichterstattung einen verknüpfteren und wirksameren Ansatz für die Unternehmensberichterstattung fördert, und 74% zustimmten, dass die integrierte Berichterstattung einen 'Schirm' für die Unternehmensberichterstattung darstellt, der Kontext und Verknüpfungen für andere Formen der Berichterstattung bietet, waren die Meinungen zur Arbeit des IIRC, seiner Organisation und seinen Gremien gemischt: 45% der Befragten gaben an, dass sie sich nicht sicher seien, ob die Struktur des IIRC in seiner Gesamtheit sachgerecht ist, um die Ziele des IIRC in Bezug auf die integrierte Berichterstattung zu erreichen. Der Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung.

ASBJ veröffentlicht Entwurf vorgeschlagener Änderungen an den JMIS

06.12.2016

Der ASBJ hat die Verlautbarungen des IASB bis einschließlich 30. September 2016 erörtert und schlägt bestimmte weitere Änderungen an Japan’s Modified International Standards (JMIS) vor.

Im Entwurf wird vorgeschlagen, die JMIS um IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten zu erweitern. Außerdem wird festgehalten, dass der Übernahmeprozess für die folgenden Verlautbarungen noch nicht begonnen wurde:

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15
  • Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'
  • IFRS 9 Finanzinstrumente (2014)
  • Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28)
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (Änderungen an IFRS 2)
  • Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4)

Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen Konsultationsdokumenten und einer Presseerklärung (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

Ergebnisse der 69. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

06.12.2016

Zu den Ergebnissen der 69. Sitzung der Kommission wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Besprochen wurden unter anderem ein Statusbericht der Arbeitsgruppe „Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“ und Arbeitsprogramm der Stiftung FER für das Jahr 2017.

Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

Richard Howitt spricht über seine Pläne für die integrierte Berichterstattung in den nächsten Jahren

05.12.2016

Richard Howitt ist gerade zum Vorstandsvorsitzenden des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) berufen worden. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, fasst seine Eindrücke aus einem Interview mit ihm zusammen.

In dem Interview spricht Howitt darüber, wie wichtig es ist, den Schwung aufrecht zu erhalten, um integrierte Berichterstattung zu einem Herzstück der Corporate Governance zu machen. Dabei nennt er integrierte Berichterstattung ein Gegengift zur um sich greifenden Kurzfristigkeit und verweist auf die Macht von Moral auch im Wirtschaftsleben. Sie können sich das Interview hier ansehen oder die Zusammenfassung von Robert Bruce hier lesen.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

05.12.2016

Der EFRAG-Board wird am 13. Dezember 2016 zu seiner nächsten Sitzung in Paris zusammenkommen. Eine Tagesordnung ist jetzt verfügbar.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • Änderungen an IFRS 2
  • Dynamisches Risikomamangement
  • EFRAG-Forschungsprojekte
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die genaue Tagesordnung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der zugehörigen Presseerklärung.

Tagesordnung für die nächste TEG-Sitzung

05.12.2016

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 19. und 20. Dezember 2016 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung ist jetzt verfügbar.

Es sollen folgende Themen besprochen werden:

  • Aktuelle Entwicklungen:
    • EFRAG
    • ESMA
    • IASB/IFRS Interpretations Committee
  • IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • IASB-Projekt zu den jährlichen Verbesserungen 2015-2017
  • EFRAG-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • EFRAG-Projekt zu Pensionen
  • EFRAG-Projekt zu Transaktionen, die keinen Austausch von gleichem Wert darstellen
  • IASB-Verlautbarung zu den jährlichen Verbesserungen 2014-2016
  • IASB-Verlautbarung zur Übertragung von Renditeimmobilien
  • IASB-Verlautbarung zu Fremdwährungsumrechnungen und Vorauszahlungen

Die genaue Tagesordnung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der zugehörigen Presseerklärung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

05.12.2016

Der IASB wird am 13. und 14. Dezember 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Größere Sitzungsblocks am Dienstag, den 13. Dezember werden IFRS-Umsetzungsfragen (knapp 3 Stunden) und preisregulierte Geschäftsvorfälle (2 Stunden) sein. Am Mittwoch, den 14. November werden das Rahmenkonzept (2,5 Stunden) und die Angabeninitiative (2 Stunden) umfassend erörtert.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IASB gebeten, zu erwägen, ob ein Projekt mit begrenztem Umfang zu IFRS 9 auf die Agenda genommen werden soll

05.12.2016

Ein Papier ist für die nächste IASB-Sitzung auf dessen Internetseite zur Verfügung gestellt worden, das IFRS 9, symmetrischen "make whole"- und Fair-Value-Vorauszahlungsoptionen sowie dem Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" gewidmet ist.

Der Sachverhalt ist aus einer Einreichung beim IFRS Interpretations Committee entstanden, die sich darauf bezog, ob ein Schuldinstrument mit einer symmetrischen "make whole"-Vorauszahlungsoption oder einer Fair-Value-Vorauszahlungsoption das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllt. Das Committee erörterte den Sachverhalt bei seiner Sitzung im November 2016, bei der die Mehrheit der Mitglieder zu dem Schluss kam, dass die Vorauszahlungsoption, die in der Einreichung beschrieben wurde, nicht die Bedingungen in IFRS 9.B4.1.11(b) erfüllt, wo es heißt:

Vertragliche Bestimmungen, die dem Emittenten oder Inhaber eine Verlängerung der vertraglichen Laufzeit eines Schuldinstruments ermöglichen (z. B. eine Verlängerungsoption), führen nur dann zu vertraglichen Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, wenn:

(a) [...]; und

(b) die Bestimmungen der Verlängerungsoption während des Verlängerungszeitraums zu vertraglichen Cashflows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Daher ist das Committee zu dem Schluss gekommen, dass der IASB überlegen sollte, die Vorschriften in IFRS 9 in dieser Hinsicht zu ändern (und zwar vor dem Hintergrund der größeren Bandbreite von Vorauszahlungsoptionen, die in der Praxis bestehen, und nicht nur im Hinblick auf die in der Einreichung beschriebenen Optionen), und auch erwägen sollte, welche Bewertungsgrundlage die relevantesten und entscheidungsnützlichsten Informationen in Bezug auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte bieten würde, die nur aufgrund des Bestehens einer  symmetrischen "make whole"-Vorauszahlungsoption nicht das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" erfüllen. Der Vorsitzende des Committee warnte die Mitglieder jedoch davor, zu hohe Erwartungen im Hinblick darauf zu haben, wie weit der IASB bei diesem Thema gehen würde, da er zuvor schon ähnliche Sachverhalte ablehnend beschieden hat.

Der Stab hat nun ein Papier für die kommende Sitzung vorbereitet, in dem der Hintergrund des Sachverhalts, die Analyse und Schlussfolgerung des Stabs, die Rückmeldungen aus dem Interpretations Committee und die ursprüngliche Einreichung beschrieben werden. Die Empfehlung des Stabs lautet, dass der Board erwägen sollte, ein Projekt mit begrenztem Umfang zu diesem Sachverhalt auf seine Agenda zu nehmen. Der Board wird diese Empfehlung während seiner Sitzung am 13. Dezember erörtern.

Das englischsprachige Papier des Stabs steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

02.12.2016

Der IASB wird am 13. und 14. Dezember 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Größere Sitzungsblocks am Dienstag, den 13. Dezember sind IFRS-Umsetzungsfragen (knapp 3,5 Stunden) und preisregulierte Geschäftsvorfälle (2 Stunden). Am Mittwoch, den 14. November werden das Rahmenkonzept (2,5 Stunden) und die Angabeninitiative (2 Stunden) umfassend erörtert.:

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

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