2017

Newsletter zu den DPR-Prüfungsschwerpunkten 2018

07.12.2017

Am 26. Oktober 2017 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2017 gesetzt werden werden. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) folgte mit der Bekanntgabe ihrer Prüfungsschwerpunkte für 2018 am 23. November 2017.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat zu den Prüfungsschwerpunkten der DPR, die die Schwerpunkte von ESMA mit umfassen, einen Newsletter verfasst in dem diese ausführlich erläutert werden. Sie können sich den Newsletter hier herunterladen.

IASB bleibt in London

07.12.2017

Im Januar 2017 veröffentlichte die IFRS-Stiftung eine Ausschreibung für Immobilienvermittlungsleistungen zur Unterstützung bei der Verlegung ihres Londoner Büros, da der Mietvertrag für die bestehenden Räumlichkeiten 2018 ausläuft. Die Stiftung hatte auch erklärt, dass sie offen für Vorschläge von Standorten 'im Ausland' sei.

Die IFRS-Stiftung hat jetzt eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie festhält, dass sie in London bleiben und ihre Büros nach Canary Wharf verlegen wird. Die Erklärung enthält keine Angaben über die Dauer des neuen Mietvertrages.

Zugang zu englischsprachigen Presseerklärung haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im Oktober 2017

06.12.2017

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 20. Oktober 2017 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Diskussionspapier — Angabeprinzipien
    • Rückmeldungen von Anlegern
    • zu priorisierende Bereiche
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • aktueller Stand des Projekts
    • entscheidungsnützliche Zwischensummen für die Darstellung der finanziellen Leistung von Banken
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
    • Rückmeldungen von Anlegern und Empfehlungen
  • Wahrnehmung der IFRS-Stiftung
    • Ergebnisse der Umfrage
    • mögliche weitere Schritte

Die nächste Sitzung des Kapitalmarktbeirats ist für den 2. März 2018 angesetzt.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache und die Aufzeichnungen der einzelnen Sitzungsabschnitte finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IDW widerspricht Bundesrechnungshof in Bezug auf die Einführung der EPSAS

06.12.2017

Im November 2017 hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, und darin festgehalten, dass die Bundesregierung "auf europäischer Ebene ihr politisches Gewicht einbringen und die verbindliche Einführung von EPSAS in Deutschland verhindern" sollte. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) widerspricht dieser Einschätzung und fordert "eine transparente und generationengerechte Rechnungslegung im öffentlichen Sektor".

In seinem ausführlichen Schreiben an den Bundesrechnungshof kritisiert das IDW:

  • die Leugnung der Vorteile einer periodengerechten doppelten Buchführung und Ablehnung der Doppik aufgrund der ggf. erforderlichen Ermessensentscheidungen,
  • das Fehlen der Differenzierung der Kosten der Einführung der doppelten Buchführung und der Kosten anderer längst überfälliger Modernisierungen,
  • Fehlaussagen zur Zusammensetzung des IPSASB und Kritik an der Expertise von Wirtschaftsprüfern,
  • Gleichsetzung der IPSAS mit den IFRS ohne Anerkennung der Anpassung für den öffentlichen Sektor,
  • einseitige Hervorhebung der Vorteile des Vorsichtsprinzips, das auch in der Doppik gelten kann, allein im Zusammenhang mit der Kameralistik.

Insgesamt zeigt sich das IDW verwundert, dass der Bundesrechnungshof, der in der Vergangenheit wiederholt auf den schleichenden Vermögensverzehr zu Lasten künftiger Generationen hingewiesen hat, sich gegen die Einführung eines Rechnungslegungssystems ausspricht, dass in diesem Bereich Transparenz bringen könnte.

Folgende weiter führende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Stellvertretende IASB-Vorsitzende spricht über zurückliegende und kommende Entwicklungen beim IASB

05.12.2017

Sue Lloyd, stellvertretende Vorsitzende des IASB, hat bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB einen Überblick über jüngste Erfolge des IASB gegeben sowie über kommende Vorhaben gesprochen, zu denen auch die allgemeinere Unternehmensberichterstattung gehört.

Lloyd begann mit einem Überblick über einige der wichtigsten Standards, die in den letzten Jahren verabschiedet wurden, darunter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, IFRS 16 Leasingverhältnisse und IFRS 17 Versicherungsverträge. Sie hielt fest, dass der IASB bei einigen dieser Standards eng mit dem FASB zusammengearbeitet habe, um nach Möglichkeit vergleichbare Leitlinien zu entwickeln.

Sie ging auch auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee, dessen Vorsitzende sie ist, und verteidigte insbesondere die Entwicklung von Agendaentscheidungen, bei denen in jüngster Zeit nach der Einhaltung eines Konsultationsprozesses gefragt worden war. Sie wies darauf hin, dass die Agendaentscheidungen vor der Finalisierung im IFRIC Update veröffentlicht würden und somit durchaus kommentiert werden könnten.

Zur Zielsetzung des IASB sagte Lloyd wenig über das hinaus, was allgemein über dieses Thema bereits gesagt wurde: Das Ziel sei bessere Kommunikation, die durch verbesserte Erfolgsberichterstattung, verbesserte Angaben und vermehrte elektronische Berichterstattung erreicht werden soll. Allerdings ging sie auch auf das neue Projekt des IASB zur allgemeineren Unternehmensberichterstattung, in dessen Rahmen untersucht werden soll, welche Informationen, die über den traditionellen Abschluss hinausgehen, für Anleger entscheidungsnützlich sind.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Bericht von der EFRAG-Konferenz zum beizulegenden Zeitwert

05.12.2017

Am 5. Dezember 2017 veranstaltete die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) in Brüssel eine halbtägige Veranstaltung zur Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in der Finanzberichterstattung. Wir haben einen kurzen Bericht über die Reden und Präsentationen bei der Konferenz für Sie zusammengestellt.

Jean-Paul Gauzès, Präsident des EFRAG-Boards, begrüßte Redner, Referenten, Diskussionsteilnehmer und Teilnehmer aus den Bereichen Standardsetzung, Regulierung, Anlegerschaft, Erstellung und Wissenschaft zu einem gut besuchten Meinungsaustausch über theoretische und praktische Aspekte der Berichterstattung zum beizulegenden Zeitwert, einem Thema, das wie festhielt „zu viel Diskussion führt“.

Hauptredner war Sir David Tweedie, Vorsitzender des Boards der Treuhänder des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) und ehemaliger Vorsitzender des IASB, der über das Thema "Bewertungsexperten und Rechnungsleger: Zusammen arbeiten" sprach. Er stellte fest, dass Bewertungen, die nach allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung vorgenommen werden, für die finanzielle Stabilität und für die Finanzberichterstattung nach IFRS und US-GAAP von zentraler Bedeutung sind und dass eine schlechte Bewertungspraxis als wesentlicher Faktor für die Finanzmarktkrise 2008 identifiziert wurde, wobei der Schwerpunkt auf Finanzinstrumenten lag. Das von Sir David gewählte Beispiel zur Veranschaulichung von Problemen, die zwischen Bewertung und Berichterstattung gelöst werden müssen, konzentrierte sich dementsprechend auf Finanzinstrumente. Er stellte fest, dass IAS 39, IFRS 9 und IFRS 13 sich nicht besonders genau zu Bewertungsprinzipien äußern und dass die Regulierer große Unterschiede bei der Bewertung von Finanzinstrumenten beobachtet haben. Sir David wies auch auf die widersprüchlichen Ansätze zwischen Rechnungslegungsstandards und der aktuellen Sichtweise der Marktteilnehmer hin.

Als nächster Tagesordnungspunkt folgte eine Präsentation, die sich mit der Theorie der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und insbesondere mit den Vorzügen und Grenzen des beizulegenden Zeitwerts in der Finanzberichterstattung befasste. Prof. Mauro Bini bemerkte, dass die Einbeziehung aktuellerer Schätzungen der Zukunft in die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden die Prognosefähigkeit der Erträge erhöht. Er stellte jedoch auch fest, dass historische Anschaffungskosten ein Anker für die Entwicklung von Prognosen ist, und fragte, ob der beizulegende Zeitwert für diesen Zweck ebenso gut geeignet sei. Anschließend ging er auf Aspekte wie das Geschäftsmodell eines Unternehmens und die Frage nach Relevanz versus Verlässlichkeit ein. Prof. Bini kam zu dem Schluss, dass die Relevanzkosten der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hoch sind und dass der wirtschaftliche Nettovorteil aus der Übernahme des beizulegenden Zeitwerts eher gering ist. Dies war eine Schlussfolgerung, die anschließend von einem Podium diskutiert wurde, dem auch Prof. Dr. Ann Tarca, Mitglied des IASB, und Alain Deckers, Leiter der Einheit ‚Rechnungswesen und Finanzberichterstattung‘ bei der Europäischen Kommission, angehörten.

Die Praxis des beizulegenden Zeitwerts war Thema der nächsten Präsentation "Herausforderungen bei der Verwendung des beizulegenden Zeitwerts". Nach einem kurzen Diskurs über die Geschichte des beizulegenden Zeitwerts in den IFRS wendete sich der Vortragende Henk Oosterhout ebenfalls der Frage nach Relevanz versus Verlässlichkeit zu und stellte fest, dass Relevanz mit einer stärkeren Rolle der Finanzmärkte zusammenhängt, während Verlässlichkeit auch bedeute, dass Preise objektiv sind, Werte aber nicht. Seine Illustrationsbeispiele stammen aus den S&P Europe 350 Index-Unternehmen, und er wies auf eine Erhöhung des Anteils der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte am Gesamtvermögen börsennotierter Unternehmen hin. Dies erforderte, wie Oosterhout bemerkte, mehr freiwillige Angaben sowie eine bessere Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit. Er stellte fest, dass Märkte oft mehr Informationen generieren als angenommen, was die Bedeutung des Lageberichts in der Diskussion um den oft betonten Punkt der stärkeren Volatilität erhöhe. Die Schlussfolgerungen Oosterhouts wurden von einem Podium diskutiert, das von Andrew Watchman, Chairman und CEO von EFRAG TEG, moderiert wurde, mit Stephen Cooper, Analyst und ehemaliges IASB-Mitglied, als einem der Podiumsteilnehmer.

Die Veranstaltung endete mit Ausführungen des EFRAG-Forschungsdirektors Filippo Poli, der auch Teilnehmern und Vortragenden für die guten Diskussionen und gewährten Einblicke dankte. EFRAG wird einen Bericht herausgeben, in dem die Rückmeldungen von der Veranstaltung zusammenfasst werden. Die Präsentationen und Redetexte von der Veranstaltung wurden auf der Internetseite von EFRAG verfügbar gemacht.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

05.12.2017

Der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss werden am 11. und 12. Dezember 2017 zum Teil gemeinsam tagen. Papiere für alle Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 63. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss am 11. und 12. Dezember folgende Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)
  • IASB-Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)
  • IDW ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, Fortsetzung 3. Teil
  • Interpretationsaktivitäten
  • EFRAG-Diskussionspapier zur Werthaltigkeitsprüfung beim Geschäfts- oder Firmenwert
  • EFRAG-Forschungsprojekt zur Wertminderung und zum Recycling von Eigenkapitalinstrumenten
  • Sonstiges
  • Entwurf einer EFRAG-Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 28

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 12. gemeinsamen Sitzung werden der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss am 12. Dezember folgendes Thema besprechen:

  • Diskussion mit Vertretern von EnBW zu den TCFD-Leitlinien und deren Umsetzung im Abschluss

Das entsprechende Papier finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 34. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss am 12. Dezember folgende Themen besprechen:

  • E-DRS 33 Währungsumrechnung im Konzernabschluss – Auswertung Stellungnahmen
  • Überarbeitung DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Bekanntmachung von DRÄS 8

04.12.2017

Im Bundesanzeiger vom 4. Dezember 2017 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 8, mit dem DRS 20 'Konzernlagebericht' an die geänderten gesetzlichen Anforderungen angepasst wird, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben, durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden.

Im Wesentlichen erhält DRS 20 durch die Änderungen zwei neue Abschnitte (Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung). Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen an sämtlichen Standards vorgenommen.

Zugang zum Bundesanzeiger haben Sie hier.

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

02.12.2017

Der IASB wird am 13. und 14. Dezember 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stehen sieben Themen, wobei primären Abschlussbestandteilen und der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten am meisten Zeit gewidmet werden soll (jeweils zwei Stunden).

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Angabeninitiative — Angabeprinzipien
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Dynamisches Risikomanagement
  • IFRS-Umsetzungssachverhalte
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier, wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 8

02.12.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu seinem Entwurf ED/2017/6 'Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' genommen, der im September 2017 veröffentlicht wurde.

Wir sind der Meinung, dass der Vorschlag, 'wesentlich' zu definieren, wert ist, weiter verfolgt zu werden, aber wir sind der Meinung, dass der IASB fünf Aspekte weiter untersuchen sollte, bevor er den Entwurf finalisiert. Wir glauben, dass diese Punkte relativ leicht adressiert werden können, ohne dass die Zielsetzung hinter dem eigentlichen Vorschlag untergraben wird.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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