2017

Anlegerbefragung von HKICPA und OIC

24.11.2017

Die Standardsetzungsabteilung des Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) und der Stab des italienischen Standardsetzers Organismo Italiano di Contabilità (OIC) führen eine Umfrage durch, um zu verstehen, ob Anleger die zugrunde liegende Substanz von Fusionen und Übernahmen unter gemeinsamer Kontrolle und Fusionen und Übernahmen mit Dritten unterschiedlich bewerten.

Ziel der Umfrage ist es, zu verstehen, wie Anleger/Analysten Fusionen und Übernahmen mit Dritten und Fusionen und Übernahmen unter gemeinsamer Kontrolle sehen, insbesondere was den Inhalt der Transaktionen bestimmt. Das Projekt wurde erstmals auf der IFASS-Sitzung im September 2017 vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse der Umfrage werden dazu beitragen, festzustellen, ob alle Fusionen und Übernahmen in gleicher Weise zu bilanzieren und zu berichten sind. Zielgruppe sind institutionelle Investoren, Privatanleger, Analysten und andere Nutzer von Abschlüssen.

Bitte klicken Sie hier, um zur Umfrage zu gelangen. Der Stichtag für die Teilnahme ist der 28. Februar 2018.

AAOIFI veröffentlicht endgültigen Standard zu Wertminderung und Kreditverlusten

24.11.2017

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), die ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium ist, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt, hat einen neuen Standard zu Wertminderung und Kreditverlusten herausgegeben, der gegenwärtige und erwartete Verluste abdeckt.

Der neue Standard FAS 30 Wertminderung, Kreditverluste und belastende Verpflichtungen ist nicht mit den entsprechenden Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente konvergiert, da man zu dem Schluss gekommen ist, dass "die Wertminderungs- und Kreditverlustansätze in den allgemein anerkannten Buchführungsprinzipien, die in jüngster Zeit von den verschiedenen Rechnungslegungs- und regulatorischen Standardsetzern sowie von den Regulierern erlassen wurden, nicht auf ähnliche Art und Weise auf islamische Finanztransaktionen angewendet werden können".

Der Standard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Der veröffentlichte Standard ist nur Abonnenten zugänglich, allerdings kann man auf der Internetseite der AAOIFI kostenfrei Abonnent werden. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der AAOIFI.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

23.11.2017

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2017 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2017 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

23.11.2017

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, den Boardmitgliedern Nick Anderson und Ann Tarca sowie dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im November und sonstige jüngere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist knapp 15 Minuten):

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung
  • Änderungen an IFRS 8 Geschäftssegmente
  • Dynamisches Risikomanagement

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Tiefergehende Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im November 2017.

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2018

23.11.2017

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2018 bekanntgegeben.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. hat heute folgende Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2017 im kommenden Jahr 2018 veröffentlicht:

  1. Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr
  2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen
  4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben
  5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

Dabei greift die DPR bei den ersten drei Prüfungsschwerpunkten auf die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) im Oktober 2017 veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte (European Common Enforcement Priorities) zurück.

Ferner ist darauf zu achten, dass zum Jahresende 2017 die Anforderungen der geänderten Rechnungslegungsrichtlinie zur Offenlegung von nicht finanziellen und die Diversität betreffenden Informationen für bestimmte Unternehmen erstmalig anzuwenden sind.

Aufgrund ihrer anhaltenden Relevanz stehen frühere Prüfungsschwerpunkte weiterhin im Fokus, wozu z.B. die Darstellung der finanziellen Leistung einschließlich der Anforderungen aus den ESMA-Leitlinien über alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM) oder die Angaben zu den Auswirkungen des Brexit gehören.

Die Festlegung des Prüfungsschwerpunkts zu IFRS 9 und IFRS 15 steht im Zusammenhang mit der von der ESMA veröffentlichten Untersuchung hinsichtlich der Offenlegung der erwarteten Auswirkungen der beiden für 2018 verpflichtend anzuwendenden Standards. Die ESMA stellt dabei Verbesserungsbedarf in den Abschlüssen für das Jahr 2017 fest.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

Entwurf einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

22.11.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 30 'Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss' herausgegeben.

Im Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme wurden folgende Kapiteln neu aufgenommen:

  • Kapitel 4.6 „Eigene Anteile im Jahresabschluss“
  • Kapitel 4.7 „Anteile am Mutterunternehmen im Jahresabschluss des Tochterunternehmens“
  • Kapitel 6 „Einzelfragen zu latenten Steuern im Konzernabschluss“

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 4. Dezember 2017 erbeten.

EFRAG ruft zur Teilnahme an IFRS 17-Fallstudie auf

22.11.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beabsichtigt, im Zusammenhang mit ihrer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' anhand einer Stichprobe europäischer Versicherungskonzerne eine detaillierte Fallstudie zu den erwarteten Auswirkungen von IFRS 17 durchführen.

Die EFRAG sucht daher freiwillige Teilnehmer für eine solche Fallstudie und strebt die Beteiligung über die ganze Bandbreite von Unternehmen an, die Versicherungsleistungen anbieten. Der Fokus der Studie liegt auf europäischen Versicherungskonzernen, die IFRS nach den Bestimmungen der IAS-Verordnung anwenden.

Interessensbekundungen werden bis zum 8. Dezember 2017 erbeten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

22.11.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IASB, GRI/CSR Europe/Accountancy Europe, IAASB/WBCSD und CDP.

Ein neues Projekt zu Lageberichterstattung (allgemeinere Unternehmensberichterstattung) wurde auf die Agenda des IASB genommen. Ziel des Projekts ist es, das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung vom Dezember 2010 zu überprüfen und zu aktualisieren, um die fehlende Angleichung und Integration zwischen allgemeinerer Unternehmensberichterstattung und Finanzberichterstattung zu verbessern.

Bei einer Veranstaltung von Accountancy Europe am 22. November in Brüssel wurde eine neue Publikation Policy & Reporting: Member State Implementation of the Directive 2014/95/EU offiziell vorgestellt, die gemeinsam von CSR Europe und der Global Reporting Initiative (GRI) mit Unterstützung von Accountancy Europe entwickelt wurde. Die Publikation bietet einen allgemeinen Überblick über Parallelen und Unterschiede bei der nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie in Europa. Dabei geht es um Umfang, Berichterstattungsmerkmale, Prüferbeteiligung und Bußgelder. Bei der Veranstaltung gab es auch eine Podiumsdiskussion zum Thema Welche Rolle spielt die nicht finanzielle Berichterstattung in der zukünftigen Unternehmensberichterstattung? Zugang zur Publikation haben Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

GRI hat außerdem bekanntgegeben, dass Eric Hespenheide, ehemaliger Deloitte Partner, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum Vorsitzenden des GRI-Verwaltungsrats ernannt wurde. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einer Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD), um die internationalen Standards zur Güteaussage von Nachhaltigkeitsinformationen zu stärken. Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des WBCSD.

Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) hat weitere nationale Ausgaben seines Klimawandelberichts 2017 veröffentlicht, in denen die von Unternehmen geleisteten Angaben analysiert werden. Die nachfolgenden Verknüpfungen führen auf die jeweiligen Berichte auf der Internetseite von CDP:

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2017

21.11.2017

Das IFRS Interpretations Committee hat am 20. November 2017 eine Sitzung abgehalten. Das Committee hat sechs Sachverhalte erörtert, davon drei neue Sachverhalte.

Finalisierung von vorläufigen Agendaentscheidungen

Das Committee hat die öffentlichen Rückmeldungen im Zusammenhang mit einer vorläufigen Agendaentscheidung im Zusammenhang mit einer Einreichung betreffend IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse über den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten geprüft und entschieden, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Der Stab empfiehlt dem Committee, diesen Beschluss zu finalisieren. Der IASB wird dieses Thema jedoch weiter beobachten und nach Inkrafttreten der überarbeiteten Definition eines Geschäftsbetriebs proaktiv Rückmeldungen von Adressatengruppen in Bezug auf die Bedeutung des Themas einholen.  

Fortsetzung von Erörterungen

Bei seiner Sitzung im September 2017 beschloss das Committee vorläufig, ein Projekt zur Klärung der Bedeutung des Begriffs "unvermeidbare Kosten" hinzuzufügen, der bei der Definition eines belastenden Vertrags in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verwendet wird. Der Stab empfahl, dass die Klarstellung durch eine Änderung von IAS 37 erfolgen soll und dass sich der Umfang des Projekts auf die Klärung der Bedeutung von "unvermeidbaren Kosten" beschränken solle und keine weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung oder Bemessung eines belastenden Vertrags in Erwägung gezogen werden. Das Committee stimmte der Empfehlung des Stabs zu, beschloss jedoch, offen zu lassen, in welcher Form die Klarstellung erfolgen soll, bis das Projekt ausgereifter ist.

Bei seiner Sitzung im September 2017 bat das Comittee den Stab, den Anwendungsbereich einer möglichen Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zu untersuchen, um die Compliance-Kosten zu reduzieren, wenn eine Tochtergesellschaft später als ihre Muttergesellschaft Erstanwender wird. Der Stab empfahl die Entwicklung einer Änderung von IFRS 1, die es einem Tochterunternehmen, das die Textziffer IFRS 1.D16(a) anwendet, erlaubt, die kumulierten Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, die zum Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS ausgewiesen wurden. Das Committee unterstützte diese Empfehlung, aber der Stab wird weitere Analysen darüber vorlegen, ob IFRS 1 der Tochtergesellschaft vorschreiben oder gestatten sollte, kumulierten Umrechnungsdifferenzen auf der Grundlage der ausgewiesenen Beträge des Mutterunternehmens zu bewerten.

Neue Sachverhalte

Es gab drei neue Sachverhalte. Zwei bezogen sich auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden:

  • Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag, der die Übertragung von Grundstücken beinhaltet
  • Recht auf Bezahlung bisher erbrachter Leistungen

Der dritte Sachverhalt bezog sich auf IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS 9 Finanzinstrumente:

  • Ausweis von Zinserträgen für bestimmte Finanzinstrumente

Bei allen drei Sachverhalten entschied das Committee, sie nicht auf seine Agenda zu nehmen. Entsprechende vorläufige Agendaentscheidungen werden im IFRIC Update veröffentlicht.

Künftige Sachverhalte

Der Stab prüft derzeit Einreichungen, ob eine Anleihe mit doppelter Währung die IFRS 9-Bedingung der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen erfüllt, ob ein Instrument, bei dem der Nominalbetrag in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Transaktion variiert, ein Sicherungsinstrument nach IFRS 9 sein kann sowie wie die in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 enthaltene Ersterfassungsbefreiung auf die Erfassung von Nutzungsrechtvermögenswerten und Leasingschulden und Leasingverträgen unter IFRS 16 anzuwenden ist.

Wir nehmen Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

20.11.2017

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2017 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 15 und IAS 28.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard

Thema

Agendaentscheidung unterstützt?

Dokument

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 

Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag

ja, allerdings empfehlen wir eine Formulierungsänderung in der vorläufigen Agendaentscheidung, um den Unterschied zwischen der Kontrolle über einen Vermögenswert und dem Recht, diesen Vermögenswert in der Zukunft zu veräußern oder zuzusagen, hervorzuheben.

Stellungnahme von Deloitte

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Einbringung von Sachanlagen in ein assoziiertes Unternehmen

ja

Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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