EFRAG-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

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19.04.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' Stellung genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf vom Januar 2017 stimmt EFRAG den meisten Vorschlägen zu, macht aber die folgenden Anmerkungen:

  • EFRAG glaubt, dass die Änderungen an IAS 12 ohne Zurverfügungstellung von Leitlinien, wie zu bestimmen ist, ob die Zahlungen Gewinnausschüttungen sind, wenig Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Position bringen werden.
  • Des Weiteren empfiehlt EFRAG, dass der IASB zusätzliche Erläuterungen aufnimmt, um die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zu illustrieren. Auch sollte die Lösung nur als temporär angesehen werden, und langfristige Beteiligungen sollten grundlegend im Rahmen des Forschungsprojekts zur Equitiy-Methode untersucht werden.
  • Schließlich erkennt EFRAG zwar die Vorteile an, die sich daraus ergeben würden, wenn die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zusammen mit IFRS 9 in Kraft treten, ist aber deutlich besorgt ob der erwarteten geringen Zeit zwischen Veröffentlichung der Änderungen und des Zeitpunkts des Inkrafttretens.

Die vollständige Stellungnahme sowie eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen und ihrer Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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