EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 8

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26.04.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/2 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' veröffentlicht.

Im Wesentlichen stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB zu, allerdings ist EFRAG nicht von dem Vorschlag überzeugt, einem Unternehmen vorzuschreiben, zu erläutern, warum die im Abschluss identifizierten Segmente von den Segmenten abweichen, die außerhalb des Abschlusses berichtet werden. EFRAG ist auch der Meinung, dass die vorgeschlagene Definition des 'jährlichen Berichterstattungspakets' eines Unternehmens in der Praxis schwer anzuwenden sein könnte. Hintergrund dieser beiden Bedenken ist, dass EFRAG nicht sicher ist, dass der IASB nicht etwas zu erreichen versucht, das außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegt.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 17. Juli 2017 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

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