IASB-Vorsitzender spricht über integrierte Berichterstattung

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27.04.2017

Bei einer Sitzung des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über den Ansatz des IASB in Bezug auf die allgemeinere Unternehmensberichterstattung sowie über das Rahmenkonzept und das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung des IASB im Hinblick auf die integrierte Berichterstattung.

Hooger­vorst begann seine Ausführungen damit, dass er erklärte, dass der IASB derzeit erwägt, was seine künftige Rolle im Kontext der allgemeineren Unternehmensberichterstattung sein sollte. Der IASB hat im März 2017 mit Erörterungen zu diesem Thema begonnen. Er führte aus, dass bestimmte Informationen von den Adressaten benötigt werden, um den Wert eines Unternehmens zu beurteilen, aber in den Abschlüssen nicht angesetzt werden. Als Beispiel nannte er bestimmte immaterielle Vermögenswerte wie Strategie, Geschäftsmodell, fachliches Know-how. Es heißt auch im Rahmenkonzept des IASB: "Mehrzweckabschlüsse sind nicht darauf ausgerichtet, den Wert eines Unternehmens zu zeigen". In dieser Situation sei wichtig zu verstehen, so Hoogervorst, dass die zusätzlichen entscheidungsnützliche Informationen zur die Beurteilung des Werts eines Unternehmens oft in der integrierten Berichterstattung zu finden sind.

Hoogervorst erläuterte in diesem Zusammenhang auch das Leitliniendokument des IASB zur Lageberichterstattung. Er erwähnte, dass das Leitliniendokument Unternehmensleitungen dazu ermutigt, den Kontext für den Abschluss zur Verfügung zu stellen. Dieser Kontext wird auch im Rahmen der integrierten Berichterstattung als wichtige Komponente angesehen. Daher, so Hoogervorst, "gibt es gemeinsame Ansatzpunkte zwischen Finanz- und integrierter Berichterstattung".

Schließlich erwähnte Hoogervorst, dass es zusätzliche Leitlinien der britischen Standardsetzers FRC gibt, die dieser als Teil seiner Leitlinien zum strategischen Bericht herausgegeben hat. Und natürlich gibt es das Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung des IIRC. Auch auf Grundlage dieser Dokumente wird der IASB gegebenenfalls in Erwägung ziehen, sein Leitliniendokument zur Lagerichterstattung zu überarbeiten.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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