Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB
28.04.2017
Im Nachgang seiner Aprilsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Verschiedene kleinere Änderungen werden, auch aufgrund kürzliche Veröffentlichungen von Entwürfen und Diskussionspapieren, deutlich. Anzumerken ist, dass die in einem gemeinsamen Entwurf behandelten Projekte zur Definition eines Geschäftsbetrieb und zur Neubewertung zuvor gehaltener Anteile wieder in zwei Projekte aufgespalten wurden, von denen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile definitv endgültige Änderungen sehen soll, während die Definition eines Geschäftsbetriebs einer Entscheidung über den Projektfortgang harrt.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller Änderungen seit der letzten Aktualisierung im März 2017.
Größere Projekte
- keine Änderungen
Umsetzungsprojekte
- Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen — ein Entwurf wird jetzt im Juni erwartet
- IFRS 3/IFRS 11 — Neubewertung zuvor gehaltener Anteile wurde nach dem gemeinsamen Entwurf wieder von IFRS 3 — Definition eines Geschäftsbetriebs getrennt - wobei die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile definitv endgültige Änderungen sehen soll (nach sechs Monaten), während die Definition eines Geschäftsbetriebs einer Entscheidung über den Projektfortgang harrt (innerhalb von drei Monaten)
- Verbesserungen an IFRS 8 als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung — nach Veröffentlichung des Entwurfs muss jetzt auf Grundlage der eingehenden Rückmeldungen über den Projektfortgang entschieden werden
- IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans — endgültige Änderungen werden jetzt innerhalb von sechs Monaten erwartet
- IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung — ein Entwurf wird jetzt im Juni erwartet
- IFRS 9 — Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung — nach Veröffentlichung des Entwurfs muss jetzt auf Grundlage der eingehenden Rückmeldungen über den Projektfortgang entschieden werden
- Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015-2017 — eine Entscheidung über den Projektfortgang wird jetzt innerhalb von drei Monaten erwartet
Forschungsprojekte
- Angabeninitiative - Angabeprinzipien — nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers muss jetzt auf Grundlage der eingehenden Rückmeldungen über den Projektfortgang entschieden werden
Das aktualisierte Arbeitsprogramm mit Stand vom 28. April 2017 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
Zugehörige Themen
- Klarstellungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8
- IFRS 3 — Definition eines Geschäftsbetriebs
- IFRS 3/IFRS 11 — Neubewertung zuvor gehaltener Anteile
- Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
- Angabeninitiative - Angabeprinzipien
- IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
- IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans
- IFRS 9 — Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
- Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015-2017