IPSASB-Konsultation zu Berichterstattung über Kulturgüter

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12.04.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Finanzberichterstattung für Kulturgüter im öffentlichen Sektor' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Da viele Unternehmen im öffentlichen Sektor Verantwortung für Güter des kulturellen Erbes tragen, so das Konsultationspapier ein erster Schritt in Bezug auf die Entwicklung von Finanzberichterstattungsleitlinien sein, um Rechenschaftspflicht und Entscheidungsfindung in diesem Bereich zu stärken. In dem Papier werden Kulturgüter als Posten beschrieben, bei denen die Absicht besteht, sie ewig zu halten und zum Nutzen gegenwärtiger und künftiger Generationen zu erhalten, weil sie entweder rar und/oder von Bedeutung sind. Im Papier wird Folgendes vorgeschlagen:

  • Die besonderen Merkmale von Kulturgütern bedeuten nicht, dass sie nicht Vermögenswerte für Zwecke der Finanzberichterstattung sind.
  • Kulturgüter sollten in der Darstellung der finanziellen Lage erfasst werden, wenn sie die Ansatzkriterien im Rahmenkonzept erfüllen.
  • In vielen Fällen wird es möglich sein, Kulturgütern einen finanziellen Wert beizumessen.

Im Papier werden außerdem Erst- und Folgebewertung von Kulturgütern und der Ausweis von entsprechenden Informationen im Abschluss erörtert. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob die Verantwortung für den Erhalt von Kulturgütern gegenwärtige Verpflichtungen für Unternehmen darstellen, die als Schulden im Abschluss erfasst werden müssen.

Rückmeldungen zum Papier werden bis zum 30. September 2017 an den IPSASB erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

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