April

Jahresbericht 2016 der IFRS-Stiftung

25.04.2017

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2016 vorgelegt, der den Titel trägt 'Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung'.

Der Bericht 2016 bietet einen Überblick über die Aktivitäten der IFRS-Stiftung während des vergangenen Jahres und beinhaltet auch die Pläne der Stiftung für 2017 und darüber hinaus. Insbesondere wird in dem Bericht auf die großen Projekte eingegangen, die demnächst abgeschlossen werden sollen (Versicherungsverträge und Rahmenkonzept).

Der vollständige Bericht, der auch den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Rückblick auf IPSASB-Entwicklungen 2015-2016

25.04.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Zweijährliche Überprüfung 2015-2016: Den Schwung aufrecht erhalten' veröffentlicht.

Die Publikation bietet einen Überblick über die Erfolge, Herausforderungen und wesentlichen Entwicklungen des IPSASB in den Jahren 2015 und 2016 und kann von der Internetseite des IPSASB heruntergeladen werden.

Tagesordnung für die nächste TEG-Sitzung

24.04.2017

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 10. und 11. Mai 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung ist jetzt verfügbar.

Es sollen folgende Themen besprochen werden:

10. Mai 2017, 11:15h-17:30h

  • IASB-Entwurf zu Wesentlichkeit und IASB-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit (beide im Juni 2017 erwartet)
  • Europäisch vereinheitlichtes elektronisches Format (European Single Electronic Format, ESEF)
  • IASB-Entwurf zu Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (im Juni 2017 erwartet)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
  • IASB-Entwurf zu Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen (im Juni 2017 erwartet)
  • IASB-Forschungsprojekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

11. Mai 2017, 9:00h-12:15h

  • IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen
  • EFRAG-Forschungsprojekt zu Geschäfts- oder Firmenwerten — Wertminderung und Abschreibung

Die genaue Tagesordnung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der zugehörigen Presseerklärung.

Jüngste Entwicklungen in der integrierten Berichterstattung

24.04.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IIRC und ACCA.

Das Bankennetzwerk des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat die Publikation Innovation in banking - are we communicating the value created? herausgegeben. Ansatzpunkt der Publikation ist die Notwendigkeit für Unternehmen, stets innovativ zu bleiben, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, und es wird gezeigt, wie Banken das Rahmenkonzept des IIRC nutzen können, um über Innovationen nachzudenken, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Erhöhung des finanziellen und intellektuellen Kapitals führen können. Die Publikation steht Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung.

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem der Nutzen und die Herausforderungen dargestellt werden, die Unternehmen erfahren haben, die frühzeitig integrierte Berichterstattung eingeführt haben. Daraus werden Empfehlungen für Unternehmen abgeleitet, die die integrierte Berichterstattung übernehmen wollen. Für die Studie, die dem Bericht zugrunde liegt, hat ACCA gemeinsam mit dem IIRC von Juli bis Oktober 2016 Berichte von 41 Unternehmen geprüft, die Mitglieder des Business-Netzwerks des IIRC sind. Der Bericht steht Ihnen auf der Internetseite von ACCA zur Verfügung.

IASB schlägt Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsregelungen vor

21.04.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' herausgegeben, um Bedenken in Bezug darauf zu adressieren, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 'Finanzinstrumente' klassifiziert werden. Stellungnahmen werden bis zum 24. Mai 2017 erbeten.

 

Hintergrund

Die Erwägungen des Boards zu diesem Thema wurden durch eine Einreichung beim IFRS Interpretations Committee ausgelöst. Das Committee hielt fest, dass unter IFRS 9 Finanzinstrumente bestimmte Vorfälligkeitsregelungen dazu führen, dass Instrumente, die ansonsten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag vorsehen, von einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis ausgeschlossen sind. Problematisch sind in diesem Fall Vorfälligkeitsregelungen, bei denen der Kapitalgeber gezwungen werden könnte, einen Vorfälligkeitsbetrag zu akzeptieren, der wesentlich unter dem ausstehenden Betrag aus Tilgungs- und Zinszahlungen liegt, weil dies eine Zahlung an den Kreditnehmer durch den Kapitalgeber darstellen würde und nicht einen Ausgleich vom Kreditnehmer an den Kapitalgeber. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten entscheidungsnützliche Informationen bieten könne, und legte dem Board nahe, zu erwägen, IFRS 9 eine eng umrissene Ausnahme in dieser Hinsicht hinzuzufügen.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Der Board stimmte der Schlussfolgerung des Interpretations Committee zu und schlägt daher im Entwurf ED/2017/3 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9) eine eng umrissene Ausnahme für bestimmte finanzielle Vermögenswerte an IFRS 9 vor, deren vertragliche Cashflows ansonsten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, die aber eine Vorfälligkeitsregelung aufweisen, die eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis verhindert.

Der Board schlägt vor, dass für solche finanziellen Vermögenswerte eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis (in Abhängigkeit des Geschäftsmodells eines Unternehmens) möglich sein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • die Beurteilung, dass der Vorfälligkeitsbetrag nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellt, hängt allein von der Tatsache ab, dass die Partei, die sich entschließt, den Vertrag vorzeitig zu beenden, gegebenenfalls einen angemessenen zusätzlichen Ausgleich erhält, wenn sie dies tut; und
  • bei erstmaligen Ansatz der finanziellen Vermögenswerts ist der beizulegenden Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung unerheblich.

Der Entwurf enthält auch vorgeschlagene Änderungen an IFRS 7 und IFRS 1 für Fälle, in denen es undurchführbar ist, zu beurteilen, ob der beizulegenden Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung beim erstmaligen Ansatz unerheblich ist.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Der Board schlägt den 1. Januar 2018 als Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen vor (damit dieser mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 zusammenfällt). Die Ausnahme wäre rückwirkend anzuwenden, wobei bestimmte Erleichterungen gewährt werden sollen, wenn die Beurteilung, ob der beizulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung beim erstmaligen Ansatz des Finanzinstruments unerheblich war, für ein Unternehmen undurchführbar ist.

 

Kommentierungsfrist

Der IASB argumentiert, dass der Sachverhalt eng umrissen und dringlich ist und hat den Entwurf daher mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen anstelle der üblichen Mindestfrist von 120 Tagen versehen. Stellungnahmen zum Entwurf werden also bis zum 24. Mai 2017 erbeten.

 

Nächste Schritte

Um den beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2018 erreichen zu können, hat der Board für das Projekt einen sehr engen zeitlichen Rahmen gesteckt. Nach dem Ablauf der Kommentierungsfrist im Mai beabsichtigt der Board, das Thema im Juni und Juli 2017 erneut zu erörtern und (wenn er sich entschließt, mit den vorgeschlagenen Änderungen fortzufahren) eine endgültige Änderung Ende Oktober 2017 herauszugeben.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

TEG-Telefonkonferenz zu neuesten Veröffentlichungen des IASB

21.04.2017

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 26. April 2017 eine Telefonkonferenz abhalten, um das Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' und den Entwurf ED/2017/3 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' zu erörtern.

Angesetzt sind zwei Stunden am Vormittag. Eine Registrierung als Beobachter ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG möglich; die entsprechenden Agendapapiere finden Sie hier.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS Interpretations Committee

20.04.2017

Das IFRS Interpretations Committee wird am Mittwoch, den 3. Mai 2017 eine Telefonkonferenz abhalten. Während dieser Sitzung, die für eine Stunde angesetzt ist, soll ein neuer Sachverhalt erörtert werden. Der Stab wird außerdem einen Überblick über die neuen Sachverhalte geben, die eingereicht wurden und derzeit analysiert werden, um sie bei einer künftigen Sitzung zu erörtern.

Neuer Sachverhalt

Das Committee wird erörtern, ob ein Finanzinstrument, das vom Emittenten im Einklang mit IAS 32.16A-16D als Eigenkapital klassifiziert wurde, für eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis nach IFRS 9.4.1.4 in Frage kommt. Der Stab ist der Meinung, dass es eindeutig ist, dass solche Instrumente nicht für die Wahlmöglichkeit des Ausweises im sonstigen Gesamtergebnis qualifizieren, und dass das Committee diesen Sachverhalt daher nicht auf seine Agenda nehmen sollte.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

ITCG sucht neue Mitglieder

20.04.2017

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) des IASB sucht neue Mitglieder, um zwei Vakanzen zu füllen.

Die ITCG wurde eingerichtet, um den IASB in seinen Tätigkeiten in Bezug auf die IFRS-Taxonomie zu unterstützen, die Anwendung findet, wenn Finanzinformationen mit XBRL-Etiketten versehen werden. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine Computersprache, mit der Finanz- und anderweitigen Unternehmensdaten mit Codierungen aus standardisierten Listen (sog. Taxonomien) etikettiert werden, so dass Anleger und Analysten die gewünschten Informationen einfacher finden und analysieren können.

Bewerbungen werden bis zum 1. Juni 2017 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

19.04.2017

Der IASB wird am 24. und 27. April 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung befinden sich fünf Themen: Versicherungsverträge, preisregulierte Geschäftsvorfälle, Erfolgsberichterstattung, IFRS-Umsetzungsfragen und Definition eines Geschäftsbetriebs. Die Sitzung zur Erfolgsberichterstattung wird eine gemeinsame Unterrichtseinheit mit dem FASB sein, der per Videoverbindung zugeschaltet werden wird.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

EFRAG-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

19.04.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' Stellung genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf vom Januar 2017 stimmt EFRAG den meisten Vorschlägen zu, macht aber die folgenden Anmerkungen:

  • EFRAG glaubt, dass die Änderungen an IAS 12 ohne Zurverfügungstellung von Leitlinien, wie zu bestimmen ist, ob die Zahlungen Gewinnausschüttungen sind, wenig Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Position bringen werden.
  • Des Weiteren empfiehlt EFRAG, dass der IASB zusätzliche Erläuterungen aufnimmt, um die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zu illustrieren. Auch sollte die Lösung nur als temporär angesehen werden, und langfristige Beteiligungen sollten grundlegend im Rahmen des Forschungsprojekts zur Equitiy-Methode untersucht werden.
  • Schließlich erkennt EFRAG zwar die Vorteile an, die sich daraus ergeben würden, wenn die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zusammen mit IFRS 9 in Kraft treten, ist aber deutlich besorgt ob der erwarteten geringen Zeit zwischen Veröffentlichung der Änderungen und des Zeitpunkts des Inkrafttretens.

Die vollständige Stellungnahme sowie eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen und ihrer Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.