April

ASBJ veröffentlicht Änderungen an den JMIS

11.04.2017

Der ASBJ hat den Übernahmeprozess für Verlautbarungen abgeschlossen, die der IASB bis einschließlich 30. September 2016 veröffentlicht hat, und hat entsprechende Änderungen an Japan’s Modified International Standards (JMIS) veröffentlicht.

In dieser Runde des Übernahmeprozesses wurden neue oder geänderte Standards betrachtet, die der IASB zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. September 2016 herausgegeben hat und die bis zum 31. Dezember 2017 in Kraft treten:

  • IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten
  • Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
  • Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden
  • Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen
  • Equity-Methode im separaten Abschluss
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012-2014
  • Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1)
  • Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme
  • Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste
  • Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7)

Die im September 2016 herausgegebene Änderung Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' wurde in dieser Übernahmerunde nicht berücksichtigt, weil der ASBJ zu dem Schluss gekommen ist, dass es äußerst selten wäre, dass die Änderung vor dem 31. Dezember 2017 durch Anwendung der Überlagerungsansatzes in Kraft treten würde.

Die oben aufgezählten geänderten oder neuen Standards wurden ohne 'Streichungen oder Änderungen' übernommen.

Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2016

10.04.2017

Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Rechnunglegungsenforcer im europäischen Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2016 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Europäische Rechnungslegungsenforcer haben Zwischen- und/oder Jahresabschlüsse von mehr als 1.200 IFRS-Emittenten geprüft, was 21% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden (2015: 20%). Diese Überprüfungen führten zu 311 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden (2015: 273). Wie im Jahr 2015 wurden die meisten Mängel in den Bereichen Darstellung des Abschlusses, Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte und Bilanzierung von Finanzinstrumenten identifiziert.

Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

10.04.2017

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 15. Februar 2017 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

Zugang zur Zusammenfassung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2017 mit Beitrag zur CSR-Richtlinie und Fragebogen

10.04.2017

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2017, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Prof. Dr. Peter Kajüter, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sein Kommentar trägt den Titel "Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Impuls für mehr Nachhaltigkeit".

Des Weiteren ist dem Quartalsbericht diesmal ein kurzer Fragebogen beigefügt, der Zweck, Inhalte und Struktur der Quartalsberichte des DRSC gilt.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Antworten des Basler Ausschusses auf häufig gestellte Fragen zur Leasingbilanzierung

07.04.2017

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) hat Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht, die sich auf die Änderungen in der Leasingbilanzierung ergeben, die sich aus den neuen Standards des International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB) ergeben.

Die Fragen sind alle mehr regulatorischen als rechnungslegerischen Charakters und betreffen die Frage, ob das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts ein materieller oder ein immaterieller Vermögenswert ist.

Die englischsprachigen Antworten stehen Ihnen auf der Internetseite der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Verfügung.

Zusammenfassung von der Sitzung des Erstellerforums im März 2017

07.04.2017

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Mittwoch, den 8. März 2017 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Eine Zusammenfassung der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen wurden während der Sitzung erörtert:

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB. Die Mitglieder wurden über die Bedeutung von Überprüfungen von Standards nach deren Einführung unterrichtet und dass eine solche für IFRS 13 angestoßen wurde. Sie wurden auch informiert, dass der IASB gegebenenfalls plant, das Leitlinien Dokument zur Lageberichterstattung zu überarbeiten. Und schließlich wurden sie über das Forschungsprojekt zu Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderung unterrichtet.
  • Umsetzung und Pflege von Standards. Zu den abgedeckten Themen gehörten Umsetzungsunterstützung für IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16; Informationen mit Charakter von Lehrhinweisen in Agendentscheidungen, die jüngst vom IFRS Interpretations Committee veröffentlicht wurden; und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9), wo im April 2017 ein Entwurf erwartet wird. Teil dieses Sitzungsabschnitts war auch die Erörterung von drei Themen in Kleingruppen:
    • Ertragsteuerliche Auswirkungen von Zahlungen auf Finanzinstrumente, die als Eigenkapital klassifiziert sind,
    • Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, und
    • Zinsen und Strafzahlungen in Bezug auf Ertragsteuern.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Stab bat um Rückmeldungen der Mitglieder zu Ideen in Bezug auf eine mögliche Vereinfachung hinsichtlich der Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36:
    • Ansatz über nur ein Modell,
    • Erleichterungen bei der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung,
    • Verbesserung der Nutzungswertmethode, und
    • Zurverfügungstellung zusätzlicher Leitlinien für die Zuweisung von Geschäfts- oder Firmenwerten.
  • IFRS-Taxonomie. Der Stab stellte die neue IFRS-Taxonomie vor und erläuterte, dass der Übergang auf mehr elektronische Berichterstattung zu einer Kostenreduzierung führen würde (dies blieb nicht unwidersprochen, da es zum Teil einfach eine Verlagerung der Kosten darstellt (von Adressaten zu Erstellern)), dass er Erstellern mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten geben würde und dass er zu einer stärker standardisierten Finanzberichterstattung unter IFRS führen würde (was auch hinterfragt wurde, da Ersteller immer unter dem Druck des Marktes stehen würden).
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle. Der Stab gab einen Überblick über die Ergebnisse seiner Untersuchungen, stellte seine vorläufigen Sichtweisen vor und informierte die geplanten nächsten Schritte. Von Seiten der GPF-Mitglieder gab es wenig Fragen oder Kommentare.

Die nächste GPF-Sitzung wird am 15. und 16. Juni 2017 abgehalten werden (gemeinsam mit dem CMAC).

Die vollständige Zusammenfassung dieser Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Wir nehmen Stellung zu den im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses (Zyklus 2015-2017) vorgeschlagenen Änderungen

07.04.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015–2017' Stellung genommen, der im Januar 2017 herausgegeben wurde und drei Standards betrifft (IAS 12, IAS 23 und IAS 28).

In unserer Stellungnahme stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen zu, aber sind der Meinung, dass diese noch nicht ausreichend Leitlinien bieten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen..

EFRAG finalisiert drei Übernahmeempfehlungen

06.04.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die drei vom IASB am 8. Dezember 2016 herausgegebenen Änderungen ausgesprochen.

Dabei handelt es sich um IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen, Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40) und Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016. Eine Übernahme für die Anwendung in Europa wird in allen Fällen derzeit im dritten Quartal 2017 erwartet.

Verküpfungen auf die Übernahmeempfehlungen finden Sie in den drei Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG:

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

EFRAG richtet akademischen Beirat ein

05.04.2017

Im Einklang mit einer generellen Tendenz in der Standardsetzung hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen akademischen Beirat eingerichtet, um die Beziehungen zur den Gedankenführern in Bezug auf Rechnungslegung in der akademischen Welt zu stärken und um sicherzustellen, dass die Lösungen zu Sachverhalten aus der Finanzberichterstattung auf solider wissenschaftlicher Analyse aufbauen.

Vor dem Hintergrund des europäischen Auftrags von EFRAG ist die Zusammensetzung des Beirats paneuropäisch und umfasst anerkannte Wissenschaftler aus Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien und Zypern.

In Australien hat der dortige Standardsetzer AASB ebenfalls vor einiger Zeit einen hochkarätig besetzten akademischen Beirat eingerichtet und hat ein sehr erfolgreiches erstes Forschungsforum im November 2016 abgehalten. Der IASB hat keinen eigenen akademischen Beirat, aber hat bereits drei Forschungsforen abgehalten, das letzte im Oktober 2016. Und der französische ANC hat ein Symposium zur Forschung in der Rechnungslegung etabliert, das im Dezember 2016 bereits zum sechsten Mal stattfand.

Weiterführende Informationen zum akademischen Beirat von EFRAG, dem unter der Leitung von Prof. Dr. Günther Gebhardt (Frankfurt), auch Prof. Dr. Joachim Gassen (Berlin), Prof. Dr. Thorsten Sellhorn (München) und Prof. Dr. Alfred Wagenhofer (Graz) angehören, finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Artikel über eine Anlegerveranstaltung zu besserer Kommunikation

05.04.2017

Am 29. März 2017 waren die IFRS-Stiftung und das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, Gastgeber einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Titel 'Bessere Kommunikation and den Finanzmärkten: Geteilte Perspektiven'. Ein allgemeiner Artikel über die Veranstaltung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

Die Diskussion zur besseren Kommunikation wurde zum größten Teil unter Chatham-Haus-Regeln abgehalten, aber einige Beiträge waren dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst direkt zuzuordnen. Dieser erläuterte die Haltung des IASB zu alternativen Finanzkennzahlen und das IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen. Er verlieh der Überzeugung Ausdruck, dass der IASB "wirklich versuchen sollte, das EBIT zu definieren" – eine Position, die sich auch bei den IASB-Erörterungen zu primären Abschlussbestandteilen im März 2017 und im jüngst veröffentlichten Diskussionspapier zu Angabeprinzipien herausgeschält hat, das eine Abschnitt zur Verwendung von Leistungskennzahlen im Abschluss beinhaltet.

Gary Baker, Managing Director des CFA Institute in EMEA, betonte, dass es notwendig sei, die Darstellung des Abschlusses für Anleger zu verbessern und all die verschiedenen Informationsstränge zu verknüpfen, die von Unternehmen ausgehen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die jüngsten Studien des Instituts zu alternativen Finanzkennzahlen.

Den Artikel mit der Zusammenfassung der Veranstaltung finden Sie hier.

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