August

'Introducing EFRAG'

31.08.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Broschüre erarbeitet, die eine kurze Einführung in die Arbeit der Organisation bietet.

In der Broschüre wird kurz dargestellt, wie EFRAG dem Auftrag gerecht wird, die europäische Stimme in der Finanzberichterstattung zu sein. Des Weiteren werden die drei großen Aktivitätsbereiche von EFRAG vorgestellt: frühzeitige Einflussnahme durch evidenzbasierte Forschung, Beitrag zur Entwicklung der IFRS sowie Beratung der EU-Kommission bei der Übernahme der IFRS einschließlich der Beurteilung des europäischen öffentlichen Interesses.

Die Publikation ist Ihnen hier zugänglich.

33. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC und 26. Öffentliche Sitzung

29.08.2017

Der HGB-Fachausschuss wird am 21. und 22. September 2017 in Berlin tagen. Im Rahmen dieser Sitzung wird auch die 26. Öffentliche Sitzung des DRSC stattfinden, um DRÄS 8 'Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht' zu verabschieden. Eine entsprechende Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 33. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • DRÄS 8 Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG
    • Telefonkonferenz am 21. September
    • Verabschiedung am 22. September
    • Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRÄS 8
  • Überarbeitung DRS 8 Assoziierte Unternehmen
  • Überarbeitung DRS 9 Anteilmäßige Konsolidierung

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. In Bezug auf die Anmeldung als Beobachter beachten sie bitte die Presseerklärung des DRSC.

FASB finalisiert Standard zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

28.08.2017

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel 'Gezielte Verbesserungen der Bilanzierung von Sicherungsaktivitäten' herausgegeben.

Der FASB will mit den Änderungen erreichen, dass die Risikomanagementaktivitäten und die Finanzberichterstattung eines Unternehmens besser aufeinander abgestimmt sind, die Risikomanagementaktivitäten transparenter werden und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen insgesamt vereinfacht wird. Außerdem hat der FASB bei seinen Änderungen jeweils erwogen, ob eine Konvergenz mit IFRS 9 Finanzinstrumente möglich ist.

Zu diesem Punkt führt heißt es im FASB in Focus:

Wie vergleichen sich die ASU des FASB und die International Financial Reporting Standards (IFRS)?

Obwohl die Formulierungen abweichen, die in der ASU und in IFRS 9 Finanzinstrumente verwendet werden, um die Leitlinien in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu beschreiben, gibt es verschiedene Bereiche der Übereinstimmung zwischen den beiden Standards, und es wird erwartet, dass viele generelle Hedge-Accounting-Strategien zu ähnlichen Ergebnissen in Bezug auf Sicherungskomponenten von Finanzinstrumenten und nicht finanziellen Posten und bei der Bewertung von Grundgeschäften bei Fair-Value-Hedges von Zinsrisiken führen werden. Allerdings verbleiben noch Unterschiede zwischen den beiden Standards bei den Kriterien für das Qualifizieren für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Außerdem wurden in IFRS 9 die separate Bewertung und die Berichterstattung über Sicherungsunwirksamkeit beibehalten, und IFRS 9 bietet keine umfassenden Leitlinien zum Ausweis.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung

Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen einen Heads Up-Newsletter verfasst, in dem die wichtigsten neuen Vorschriften erläutert werden. Des Weiteren bietet der Newsletter in einem vierseitigen Anhang einen Vergleich der neuen Vorschriften mit IFRS 9.

AAOIFI schlägt Standard zu Wertminderung und Kreditverlusten vor

28.08.2017

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), die ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium ist, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt, hat einen neuen Entwurf zu Wertminderung und Kreditverlusten herausgegeben, der gegenwärtige und erwartete Verluste abdeckt.

Obwohl die AAOIFI Mitglied des IASB-Beirats zu im Einklang mit der Scharia'a stehenden Instrumenten und Geschäftsvorfällen ist, ist der neue vorgeschlagene Standard FAS 30 Wertminderung und Kreditverluste nicht mit den entsprechenden Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente konvergiert. Vielmehr bildeten die Diskussionen bei einer Expertenrunde, die 2015 gemeinsam von AAOIFI und IASB abgehalten wurde und bei der die Schwierigkeiten erörtert wurden, die islamische Finanzinstitute bei der Anwendung von IFRS 9 haben könnten, den Ausgangspunkt für die Entwicklung des jetzt vorgeschlagenen Standards.

Auf der Internetseite der AAOIFI haben Sie Zugang zum Entwurf. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2017 erbeten.

IPSASB veröffentlicht Finanzinstrumenteentwurf auf Grundlage von IFRS 9

25.08.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, um die Berichterstattung über Finanzinstrumente im öffentlichen Sektor zu verbessern.

ED 62 Finanzinstrumente basiert auf IFRS 9 Finanzinstrumente und soll IPSAS 29 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ersetzen, der auf IAS 39 basiert. Mit dem neuen Standard sollen vereinfachte Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, ein zukunftsgerichtetes Wertminderungsmodell und ein flexibles Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen eingeführt werden. Analog zu IFRS 9 soll auch im neuen IPSASB-Standard eine Option gewährt werden, die Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbilanzierungen aus IPSAS 29 weiter anzuwenden.

Der IPSASB hat seinen Prozess für die Überprüfung und Modifizierung von IASB-Dokumenten auf die Vorschriften von IFRS 9 angewendet, um seine eigenen Vorschriften soweit wie möglich im Einklang mit den IFRS zu halten, während gleichzeitig sachgerechte, auf den öffentlichen Sektor ausgerichtete Änderungen vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Deshalb enthält ED 62 für den öffentlichen Sektor spezifische Leitlinien zu Finanzgarantien, die im Rahmen von Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung herausgegeben werden, und zu Krediten zu Vorzugbedingungen sowie erläuternde Beispiele dazu, wie die Prinzipien in ED 62 auf Geschäftsvorfälle anzuwenden sind, die dem öffentlichen Sektor eigen sind.

Angesichts der bedeutenden Änderungen, die vorgeschlagen werden, schlägt der IPSASB einen Umsetzungszeitraum von drei Jahren vor, wobei vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs. Auf der zugehörigen Konsultationsseite haben Sie Zugang zum Entwurf und zu umfangreichen unterstützenden Materialien einschließlich eines Vergleichs zwischen den Vorschriften von IFRS 9 und ED 62.

Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2017 erbeten.

Sitzungspapiere für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses

24.08.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 4. und 5. September 2017 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 61. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB DP/2017/1 Angabeprinzipien
  • IDW ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, Fortsetzung 3. Teil
  • EFRAG-Indossierung IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • E-DRÄS 8 Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG

Die bereits verfügbaren Papiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere zu IFRS 17 sollen in Kürze dort ebenfalls eingepflegt werden.

IASB&EFRAG@AFRAC 2017 - Programm jetzt verfügbar

24.08.2017

Wie berichtet, lädt der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) am 6. Oktober 2017 zu seinem jährlich stattfindenden Informationsforum ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Der IASB wird durch Boarmitglied Françoise Flores vertreten sein, die einen Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB geben und den gegenwärtigen Diskussionsstand der wesentlichen Projekte zusammenfassen wird. Im Anschluss präsentiert sie die Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses, die von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer moderiert wird.

EFRAG wird durch Andrew Watchman, EFRAG CEO und Vorsitzender von TEG, vertreten. Er stellt in der zweiten Arbeitsgruppe, die von Gerhard Prachner moderiert wird, das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien vor.

Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesfinanzministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 22. September 2017 möglich. Zur Einladung mit dem detaillierten Programm auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Zusammenfassung von der gemeinsamen Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

23.08.2017

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 15. und 16. Juni 2017 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Eine Zusammenfassung der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen wurden während der Sitzung erörtert:

  1. Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB;
  2. Diskussionspapier Angabeprinzipien;
  3. Primäre Abschlussbestandteile — Vergleichbarkeit und Flexibilität von Abschlüssen;
  4. Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Beiwerts;
  5. Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  6. Sichtweisen von Erstellern zu den Vorschlägen im Entwurf mit vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 8.

Die Punkte (2) bis (5) wurden jeweils auch in Kleingruppensitzungen intensiv erörtert.

Die nächste Sitzung des Erstellerforums findet am 4. Oktober 2017 statt; die nächste Sitzung des Kapitalmarktbeirats ist für den 20. Oktober 2017 angesetzt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Sitzungsseite bzw. der Sitzungsmitschrift auf der Internetseite des IASB.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

23.08.2017

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Instituts Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

In der Sitzungsmitschrift vom 16. Mai 2017, die jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Südsudan
  • Ukraine
  • Venezuela

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

  • Malawi
  • Sudan

Folgende Länder befinden sich auf der Inflationsbeobachtungsliste der Task Force weil (a) sie eine vorhergesagte kumulative Inflation über 100% aufweisen, (b) sie eine vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% aufweisen, (c) weil während der letzten drei bekannten Jahre die kumulative Inflation über 100% lag und neuere Daten nicht verfügbar sind oder (d) in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung der Inflation auftrat:

  • Argentinien
  • Libyen
  • Surinam
  • Angola
  • Jemen
  • Ägypten
  • Mosambik

Im Bericht wird außerdem festgehalten, dass es weitere Länder geben kann, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% lag oder die aus anderen Gründen beobachtet werden sollten und die nicht in der Lister erfasst sind, weil die Quellen für die Erstellung der Liste nicht für alle Länder (aktuelle) Daten enthalten. Ein Beispiel, das genannt wird, ist Syrien.

Die Sitzungsmitschrift mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ. Unseren Überblick über hochinflationäre Rechtskreise am Ende der Standardzusammenfassung von IAS 29 aktualisieren wir ebenfalls stets in Bezug auf die Einschätzungen der IPTF.

Konsultation des IPSASB zur Bilanzierung von Erlösen und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung

23.08.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier zu möglichen Ansatz- und Bewertungsansätzen für Erlöse und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung veröffentlicht. In dem Papier wird vorgeschlagen, den bestehenden IPSAS 23 'Erlöse aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung (Steuern und Transfers)' zu aktualisieren und bestehende Vorschriften in den IPSAS zu Erlösen und Geschäftsvorfällen mit Gegenleistung durch einen Standard zu ersetzen, der auf IFRS 15 basiert.

Die Motivation des IPSASB für die vorgeschlagenen Änderungen ist dreifach: Adressierung einiger wesentlicher IPSAS-Umsetzungsprobleme, Erhalt der Konvergenz mit den IFRS und schließen einiger Lücken in den IPSAS, die in Bezug auf Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung in den IPSAS identifiziert wurden.

Für Geschäftsvorfälle ohne Gegenleistung mit Erfüllungspflichten werden im Konsultationspapier zwei mögliche Ansätze für die Erfassung von Erlösen erörtert: Zum einen sei es möglich, die Prinzipien aus IPSAS 23 beizubehalten, diese aber anzupassen. Zum anderen könnte man einen Ansatz verfolgen, der darauf basiert, Erlöse zu erfassen, wenn die identifizierten Erfüllungspflichten erfüllt wurden.

Auch für den Ansatz von Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung werden zwei Ansätze aufgezeigt. Der erste stützt sich auf das IPSASB-Rahmenkonzept, um zu bestimmen, wann ein Ressourcengeber eine Schuld und Aufwendungen anzusetzen hat; der zweite spiegelt den entsprechenden Erlöserfassungsansatz mit entsprechenden Anpassungen wider.

Die Umsetzungsprobleme, die mit dem Konsultationspapier adressiert werden sollen, betreffen die Erlöserfassung aus Kapital- und Sachzuwendungen, die Erst- und Folgebewertung von nicht vertraglichen Forderungen sowie die Folgebewertung von nicht vertraglichen Verbindlichkeiten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2018 erbeten.

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