AAOIFI schlägt Standard zu Wertminderung und Kreditverlusten vor
28.08.2017
Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), die ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium ist, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt, hat einen neuen Entwurf zu Wertminderung und Kreditverlusten herausgegeben, der gegenwärtige und erwartete Verluste abdeckt.
Obwohl die AAOIFI Mitglied des IASB-Beirats zu im Einklang mit der Scharia'a stehenden Instrumenten und Geschäftsvorfällen ist, ist der neue vorgeschlagene Standard FAS 30 Wertminderung und Kreditverluste nicht mit den entsprechenden Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente konvergiert. Vielmehr bildeten die Diskussionen bei einer Expertenrunde, die 2015 gemeinsam von AAOIFI und IASB abgehalten wurde und bei der die Schwierigkeiten erörtert wurden, die islamische Finanzinstitute bei der Anwendung von IFRS 9 haben könnten, den Ausgangspunkt für die Entwicklung des jetzt vorgeschlagenen Standards.
Auf der Internetseite der AAOIFI haben Sie Zugang zum Entwurf. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2017 erbeten.