EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRIC 23

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02.08.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni herausgegebene neue Interpretation IFRIC 23 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung'.

Mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt; das IFRS Interpretations Committee hatte Abweichungen in der Praxis in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von tatsächlichen Ertragsteuern, latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen wie in Paragraph 5 von IAS 12 Ertragsteuern definiert festgestellt, wenn Unsicherheit hinsichtlich des Betrags der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern besteht.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahmen zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch als auch um Stellungnahmen zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 9. Oktober 2017 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der Übernahme entsprechend aktualisiert.

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