IDW nimmt Stellung zum den vorgeschlagenen Änderungen an DRS 20
16.08.2017
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite seine Stellungnahme zum DRSC-Entwurf E-DRÄS 8 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'' veröffentlicht.
E-DRÄS 8 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und gilt einer kurzfristigen Ergänzung von DRS 20, um Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben, mit der das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) angewendet werden kann.
Das IDW unterstützt in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Änderungen und insbesondere die Empfehlung, im Falle einer integrierten Berichterstattung eine Übersicht aufzunehmen, an welcher Stelle im Konzernlagebericht die Inhalte der nicht-finanziellen Erklärung zu finden sind. Es regt aber an, deutlicher herauszustellen, dass bei der Risikoberichterstattung in der neuen nicht-finanziellen Erklärung regelmäßig ein (in Abhängigkeit vom Einzelfall) deutlich längerer Zeitraum zu beachten sein wird als in der herkömmlichen Lageberichterstattung.
Zugang zur Stellungnahme im Umfang von 12 Seiten haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.
Insgesamt sind zu den Änderungsvorschlägen des DRSC rund 20 Stellungnahmen eingegangen, die Sie am Ende dieser Projektseite des DRSC finden.