IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines DRSC-Anwendungshinweises zu IFRS 2
09.08.2017
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum Entwurf des DRSC-Anwendungshinweises E-AH4 Stellung genommen, der die Bilanzierung von Kompensationszahlungen bei in Eigenkapitalinstrumenten erfüllten anteilsbasierten Mitarbeitervergütungen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen zum Thema hat.
Das IDW empfiehlt in seiner Stellungnahme gegenüber dem DRSC, dass der Anwendungshinweis und insbesondere das hierin enthaltene Beispiel näher für den deutschen Rechtsraum spezifiziert werden sollte und sieht Klärungs- bzw. Präzisierungsbedarf hinsichtlich einzelner Punkte, bspw. im Hinblick auf die Frage, ob auch das Abführen von (Sozial-)Abgaben durch das Unternehmen für den Mitarbeiter im Einklang mit den Änderungen von IFRS 2 steht.
Die Stellungnahme des IDW sowie die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.