IDW RS HFA 24 'Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten' geändert

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04.08.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung angepasst wurde, weil internationale Standards zum 1. Januar 2018 weitgehend abgelöst werden.

Neue Auslegungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sind nicht Gegenstand der Überarbeitung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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