IDW RS HFA 24 'Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten' geändert
04.08.2017
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung angepasst wurde, weil internationale Standards zum 1. Januar 2018 weitgehend abgelöst werden.
Neue Auslegungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sind nicht Gegenstand der Überarbeitung.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.