Konsultation des IPSASB zur Bilanzierung von Erlösen und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung

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23.08.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier zu möglichen Ansatz- und Bewertungsansätzen für Erlöse und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung veröffentlicht. In dem Papier wird vorgeschlagen, den bestehenden IPSAS 23 'Erlöse aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung (Steuern und Transfers)' zu aktualisieren und bestehende Vorschriften in den IPSAS zu Erlösen und Geschäftsvorfällen mit Gegenleistung durch einen Standard zu ersetzen, der auf IFRS 15 basiert.

Die Motivation des IPSASB für die vorgeschlagenen Änderungen ist dreifach: Adressierung einiger wesentlicher IPSAS-Umsetzungsprobleme, Erhalt der Konvergenz mit den IFRS und schließen einiger Lücken in den IPSAS, die in Bezug auf Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung in den IPSAS identifiziert wurden.

Für Geschäftsvorfälle ohne Gegenleistung mit Erfüllungspflichten werden im Konsultationspapier zwei mögliche Ansätze für die Erfassung von Erlösen erörtert: Zum einen sei es möglich, die Prinzipien aus IPSAS 23 beizubehalten, diese aber anzupassen. Zum anderen könnte man einen Ansatz verfolgen, der darauf basiert, Erlöse zu erfassen, wenn die identifizierten Erfüllungspflichten erfüllt wurden.

Auch für den Ansatz von Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung werden zwei Ansätze aufgezeigt. Der erste stützt sich auf das IPSASB-Rahmenkonzept, um zu bestimmen, wann ein Ressourcengeber eine Schuld und Aufwendungen anzusetzen hat; der zweite spiegelt den entsprechenden Erlöserfassungsansatz mit entsprechenden Anpassungen wider.

Die Umsetzungsprobleme, die mit dem Konsultationspapier adressiert werden sollen, betreffen die Erlöserfassung aus Kapital- und Sachzuwendungen, die Erst- und Folgebewertung von nicht vertraglichen Forderungen sowie die Folgebewertung von nicht vertraglichen Verbindlichkeiten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2018 erbeten.

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