IPSASB veröffentlicht Finanzinstrumenteentwurf auf Grundlage von IFRS 9

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25.08.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, um die Berichterstattung über Finanzinstrumente im öffentlichen Sektor zu verbessern.

ED 62 Finanzinstrumente basiert auf IFRS 9 Finanzinstrumente und soll IPSAS 29 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ersetzen, der auf IAS 39 basiert. Mit dem neuen Standard sollen vereinfachte Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, ein zukunftsgerichtetes Wertminderungsmodell und ein flexibles Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen eingeführt werden. Analog zu IFRS 9 soll auch im neuen IPSASB-Standard eine Option gewährt werden, die Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbilanzierungen aus IPSAS 29 weiter anzuwenden.

Der IPSASB hat seinen Prozess für die Überprüfung und Modifizierung von IASB-Dokumenten auf die Vorschriften von IFRS 9 angewendet, um seine eigenen Vorschriften soweit wie möglich im Einklang mit den IFRS zu halten, während gleichzeitig sachgerechte, auf den öffentlichen Sektor ausgerichtete Änderungen vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Deshalb enthält ED 62 für den öffentlichen Sektor spezifische Leitlinien zu Finanzgarantien, die im Rahmen von Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung herausgegeben werden, und zu Krediten zu Vorzugbedingungen sowie erläuternde Beispiele dazu, wie die Prinzipien in ED 62 auf Geschäftsvorfälle anzuwenden sind, die dem öffentlichen Sektor eigen sind.

Angesichts der bedeutenden Änderungen, die vorgeschlagen werden, schlägt der IPSASB einen Umsetzungszeitraum von drei Jahren vor, wobei vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs. Auf der zugehörigen Konsultationsseite haben Sie Zugang zum Entwurf und zu umfangreichen unterstützenden Materialien einschließlich eines Vergleichs zwischen den Vorschriften von IFRS 9 und ED 62.

Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2017 erbeten.

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