Dezember

24. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

14.12.2017

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 24. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Änderungen, die sich aus dem Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) ergeben.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schäffer-Poeschel Verlags.

Frage-und-Antwort-Dokument der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

14.12.2017

Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat ein Frage-und-Antwort-Dokument zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht.

Die Frage gilt der bilanziellen Behandlung einer Finanzgarantie, die von einem Mutterunternehmen herausgegeben wird, im separaten Abschluss dieses Mutterunternehmens. Ein entsprechender Entwurf war im Juni 2017 veröffentlicht worden.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und das Frage-und-Antwort-Dokument.

Neue Treuhänder ernannt, Michel Prada bis auf Weiteres weiterhin Vorsitzender

14.12.2017

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie sieben neue Treuhänder berufen hat, aber dass die Identifizierung eines Nachfolgers für Michel Prada als Vorsitzender der Treuhänder länger gedauert hat als gedacht, sodass sich dieser bereit erklärt hat, die Rolle bis auf Weiteres auch weiter auszuüben.

Die folgenden sieben neuen Treuhänder wurden für dreijährige Amtszeiten ab dem 1. Januar 2018 berufen:

  • Dame Colette Bowe
  • Larry Leva
  • Michel Madelain
  • Ross McInnes
  • Vinod Rai
  • Lucrezia Reichlin
  • Teresa Ko

Darüber hinaus wurde die Amtszeit von Sheila Fraser als stellvertretende Vorsitzende bis Dezember 2019 verlängert, und Takafumi Sato ersetzt Ronald Arculli als zweiten stellvertretender Vorsitzender ab 1. Januar 2018, weil die Amtszeit von Arculli Ende 2017 endet.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

14.12.2017

Der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss haben am 11. und 12. Dezember 2017 zum Teil gemeinsam getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten sind jetzt verfügbar.

Während seiner 63. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss am 11. und 12. Dezember folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)
  • IASB-Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)
  • IDW ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, Fortsetzung 3. Teil
  • Interpretationsaktivitäten
  • Sonstiges, einschließlich Auslegungsentscheidung in Bezug auf IAS 12
  • EFRAG-Diskussionspapier zur Werthaltigkeitsprüfung beim Geschäfts- oder Firmenwert
  • EFRAG-Forschungsprojekt zur Wertminderung und zum Recycling von Eigenkapitalinstrumenten
  • Sonstiges
  • Entwurf einer EFRAG-Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 28

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 12. gemeinsamen Sitzung haben der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss am 12. Dezember folgendes Thema besprochen:

  • Diskussion mit Vertretern von EnBW zu den TCFD-Leitlinien und deren Umsetzung im Abschluss

Den entsprechenden Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 34. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss am 12. Dezember folgende Themen besprochen:

  • E-DRS 33 Währungsumrechnung im Konzernabschluss – Auswertung Stellungnahmen
  • Überarbeitung DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Videoaufzeichnung einer Podiumsdiskussion mit den Vorsitzenden von IASB, FASB und AcSB

13.12.2017

Der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) hat eine Videoaufzeichnung einer Podiumsdiskussion bei der IFRS-Konferenz im November 2017 in Toronto freigegeben. Teilnehmer des Podiums waren Hans Hoogervorst, Russ Golden und Linda Mezon.

Diskutiert wurden unter anderem die globale Finanzberichterstattungslandschaft, ihre Änderungen in den letzten Jahren, die Zukunft der US-GAAP/IFRS-Konvergenz und die Frage, wie die Finanzberichterstattung in den Rahmen der allgemeineren Unternehmensberichterstattung passt.

Die Aufzeichnung der englischsprachigen Podiumsdiskussion, die etwa eine Stunde dauerte, finden Sie auf der Internetseite des AcSB.

Tagesordnung für die nächste Sitzung von EFRAG-TEG

13.12.2017

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 18. und 19. Dezember 2017 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die entsprechenden Papiere verfügbar.

Der erste Tag der Sitzung wird ausschließlich IFRS 17 gewidmet sein. Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier, anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC verweist auf die digitale Zukunft der Unternehmensberichterstattung

13.12.2017

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der die Schlussfolgerung enthält, dass XBRL (eXtensible Business Reporting Language) eine wichtige Technologie auf dem Weg zur Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung ist.

Das Labor befasste sich mit der Frage, wie XBRL bei der Erstellung, der Verbreitung und der Nutzung von Jahresberichten börsennotierter Unternehmen verwendet werden kann. Das Labor identifizierte Lücken zwischen den Merkmalen, die Adressaten und Ersteller von digitalen Berichten wünschen, und der erwarteten Umsetzung von XBRL in der Berichterstattung durch börsennotierte Unternehmen. Um diese Lücken zu schließen, empfiehlt der Bericht eine Reihe von Maßnahmen für Regulierer, Technologieunternehmen, Ersteller und Anleger und hält fest:

Wir befinden uns an einem Wendepunkt für den Einsatz von Technologie in der Unternehmensberichterstattung. Die papiergestützte Berichterstattung dürfte sich mit der europäischen Anforderung, ab 2020 digitale Finanzinformationen zu erstellen, ändern. Die sich ändernden Bedürfnisse der Adressaten, unterstützt durch anstehende regulatorische Änderungen, führen dazu, dass Vorstände und Aufsichtsräte die Digitalisierung der Berichterstattung durch börsennotierte Unternehmen nicht länger ignorieren können. Dieser Bericht fordert alle an der Unternehmensberichterstattung Beteiligten auf, die Zukunft mitzugestalten.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

Umfrage zur Anwendung und zum Nutzen des MicroBilG

13.12.2017

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2012 das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) erlassen und damit die Richtlinie 2012/6/EU der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz erleichtert die Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstkapitalgesellschaften. Fraglich ist jedoch, ob die Erleichterungen wirklich zum Tragen kommen.

Der deutsche Steuerberaterverband (DStV) führt deshalb eine kurze Umfrage (zehn Fragen) durch, um empirische Daten zur Wirkung und Praktikabilität des MicroBilG zu erheben. Die Ergebnisse der deutschen Umfrage fließen zudem in eine europaweite Studie der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) ein.

Zur Umfrage des DStV gelangen Sie hier.

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2015-2017 ab

12.12.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2015-2017), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015–2017 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

IFRS Gegenstand der Änderung

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

Mit den Änderungen an IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu bewertet. Mit den Änderungen an IFRS 11 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewertet.

IAS 12 Ertragsteuern

Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Vorschriften in der früheren Textziffer 52B (Erfassung der Ertragsteuerauswirkung von Dividenden wo auch die Geschäftsvorfälle und Ereignisse erfasst werden, die zu den auszuschüttenden Gewinnen führen) auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind, indem die Textziffer aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Textziffer 52A genommen wird, die sich nur auf Situationen bezieht, in denen es unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt.

IAS 23 Fremdkapitalkosten Mit den Änderungen wird klargestellt, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals bei der Berechnung des Aktivierungssatzes der allgemeinen Fremdkapitalaufnahme behandelt.

Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 waren ursprünglich im Entwurf ED/2016/1 Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11) enthalten. Der Board war jedoch der Meinung, dass diese Änderungen den Kriterien des jährlichen Verbesserungsprozesses entsprechen, und nahm sie deshalb in diesen Zyklus auf.

Des Weiteren war im Entwurf ED/2017/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 eine vorgeschlagene Änderung an IAS 28 in Bezug auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture enthalten. Diese Änderungen wurden separat als engumrissene Änderung an IAS 28 finalisiert.

Die heute veröffentlichten Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

DRSC nimmt Sachverhalt zu IAS 12 auf seine Agenda

12.12.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat während seiner gestrigen Sitzung eine negative Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu IAS 12 und Zinsen und Strafzahlungen im Kontext von Ertragsteuern erörtert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die IFRS IC-Entscheidung im nationalen Kontext auslegungsbedürftig sei.

Die Agendaentscheidung war im September 2017 im IFRIC Update kommuniziert worden.

Der IFRS-Fachausschuss hat das Thema jetzt auf seine Agenda genommen, um dessen Umsetzung im deutschen Rechtskontext zu analysieren. Eine entsprechende Presseerklärung wurde heute auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.

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