DRSC nimmt Sachverhalt zu IAS 12 auf seine Agenda
12.12.2017
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat während seiner gestrigen Sitzung eine negative Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu IAS 12 und Zinsen und Strafzahlungen im Kontext von Ertragsteuern erörtert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die IFRS IC-Entscheidung im nationalen Kontext auslegungsbedürftig sei.
Die Agendaentscheidung war im September 2017 im IFRIC Update kommuniziert worden.
Der IFRS-Fachausschuss hat das Thema jetzt auf seine Agenda genommen, um dessen Umsetzung im deutschen Rechtskontext zu analysieren. Eine entsprechende Presseerklärung wurde heute auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.