EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 28

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15.12.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Oktober 2017 herausgegebenen Änderungen 'Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28)'.

Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahmen zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch als auch um Stellungnahmen zur Einschätzung, ob die Übernahme der Änderungen dem öffentlichen europäischen Interesse dienen würde. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 16. Februar 2018 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. EFRAG hat außerdem dem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

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