ESMA veröffentlicht ESEF-Leitlinien

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19.12.2017

Eine der Vorschriften der neuen EU-Transparenzrichtlinie von 2013 ist, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat jetzt fachliche Umsetzungsstandards zu ESEF sowie weitere hilfreiche Leitlinien veröffentlicht.

Um eine strukturierte elektronische Berichterstattung mit XBRL zu ermöglichen, verwendet ESEF eine Erweiterung der IFRS-Taxonomie, die von der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde. Enthält der Jahresbericht eines Unternehmens einen IFRS-Konzernabschluss, so ist dieser mit XBRL-Etiketten zu kennzeichnen, die die etikettierten Angaben strukturiert und maschinenlesbar machen. Dies ermöglicht z.B. die Analyse großer Mengen an Finanzinformationen ohne aufwändige und belastende manuelle Bearbeitung. Da XBRL-Taxonomien zudem Etiketten in mehreren Sprachen enthalten können, können Benutzer numerische Informationen in den Abschlüssen von Emittenten untereinander vergleichen, obwohl die Emittenten ihre Abschlüsse in verschiedenen Sprachen erstellen.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

Zusammen mit der Veröffentlichung der fachlichen Umsetzungsstandards hat ESMA auch eine neue ESEF-Informationsseite freigeschaltet.

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