IDW RS HFA 11 und IDW RS HFA 31 verabschiedet

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28.12.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass die endgültigen Neufassungen von IDW RS HFA 11 'Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender' und IDW RS HFA 31 'Aktivierung von Herstellungskosten' vom Hauptfachausschuss verabschiedet worden sind.

Gegenüber den Entwürfen der Neufassungen erfolgten keine inhaltlichen Änderungen mehr.

Mit den punktuellen Änderungen wurden die Verlautbarungen an die Regelungen von DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss angeglichen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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