Dezember

Nachbericht zur AFRAC 2017

22.12.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat am 21. November 2017 zu seinem Forum "AFRAC 2017" eingeladen. Ein Bericht von der Veranstaltung und die Vortragsfolien sind jetzt verfügbar. Einer der Vorträge widmete sich unter anderem Kreditforderungen und Kreditverluste und IFRS 9.

Zum Bericht und allen Verknüpfungen gelagen Sie hier. Direkt zu den Folien zum Vortrag von Mag. Gerhard Margetich, der unter anderem die Punkte adressierte "Kreditforderungen in den IFRS und Änderungen durch das Inkrafttreten des IFRS 9" und "Anwendbarkeit des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 auch im UGB?" gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

21.12.2017

Der IFRS-Fachausschuss wird am 18. und 19. Januar 2018 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 64. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IDW veröffentlicht Modulentwurf zu IFRS 9

21.12.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines Moduls der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Er ist Kreditzusagen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen gewidmet.

Speziell geht es um Verträge, die für das liefernde Unternehmen nicht nur eine Verpflichtung begründen, in der Zukunft Güter zu liefern bzw. Dienstleistungen zu erbringen, sondern zusätzlich auch den Kaufpreis zu vorab festgelegten Konditionen zu finanzieren. Der Entwurf IFRS 9-M1 soll die Frage beantworten, ob aufgrund einer solchen Vereinbarung im Zeitraum zwischen der Zusage und der Leistung Wertminderungen nach IFRS 9 zu bilden sind.

Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des IDW. Stellungnahmen werden bis zum 26. Januar 2018 erbeten.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

20.12.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2017.

Wie bereits berichtet, war im Dezember nur die folgendn Entwickluen zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards und von TEG im Dezember und verweist auf EFRAG-Konsultationsdokumente, die noch kommentiert werden können.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

ESMA veröffentlicht ESEF-Leitlinien

19.12.2017

Eine der Vorschriften der neuen EU-Transparenzrichtlinie von 2013 ist, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat jetzt fachliche Umsetzungsstandards zu ESEF sowie weitere hilfreiche Leitlinien veröffentlicht.

Um eine strukturierte elektronische Berichterstattung mit XBRL zu ermöglichen, verwendet ESEF eine Erweiterung der IFRS-Taxonomie, die von der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde. Enthält der Jahresbericht eines Unternehmens einen IFRS-Konzernabschluss, so ist dieser mit XBRL-Etiketten zu kennzeichnen, die die etikettierten Angaben strukturiert und maschinenlesbar machen. Dies ermöglicht z.B. die Analyse großer Mengen an Finanzinformationen ohne aufwändige und belastende manuelle Bearbeitung. Da XBRL-Taxonomien zudem Etiketten in mehreren Sprachen enthalten können, können Benutzer numerische Informationen in den Abschlüssen von Emittenten untereinander vergleichen, obwohl die Emittenten ihre Abschlüsse in verschiedenen Sprachen erstellen.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

Zusammen mit der Veröffentlichung der fachlichen Umsetzungsstandards hat ESMA auch eine neue ESEF-Informationsseite freigeschaltet.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

18.12.2017

Im Nachgang der Dezembersitzung des IASB haben für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im Dezember ergeben haben. Es lassen sich zahlreiche Änderungen ausmachen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 17. November 2017.

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — erste Rückmeldungen zum Entwurf werden jetzt im März 2018 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2018)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden als Ergebnis von Agendaentscheidungen — ein Entwurf wird jetzt im März 2018 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2018)
  • IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung — nächster Schritt im Projekt sollen jetzt endgültige Änderungen sein; ein Zeitpunkt wird nicht genannt

Standardsetzung

  • Rahmenkonzept — die Veröffentlichung wird jetzt im März 2018 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2018)
  • Definition von wesentlich — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll jetzt im März 2018 beginnen (zuvor: Februar 2018)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein Diskussionspapier oder ein Entwurf wird jetzt 2019 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2018)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — die Veröffentlichung eines Diskussionspapier wurde auf 2019 verschoben (zuvor: zweites Halbjahr 2018)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 — die Erörterung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung soll jetzt im Januar 2018 beginnen (zuvor: Dezember 2017)
  • Angabeprinzipien — die Erörterung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier soll jetzt im März 2018 beginnen (zuvor: erstes Quartal 2018)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf die jährlichen Verbesserungen — eine vorgeschlagene Aktualisierung wurde im November 2017 mit Kommentierungsfrist bis zum 29. Januar 2018 veröffentlicht; die Erörterung der Rückmeldungen soll im Februar 2018 beginnen
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf IFRS 17 — eine finale Aktualisierung wird jetzt im Januar 2018 erwartet (zuvor: Dezember 2017)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Vorfälligkeitsentschädigungen — die Erörterung der Rückmeldungen soll jetzt im Februar 2018 beginnen (zuvor: erstes Quartal 2018)

Der IASB hat als Ergebnis seiner Erörterungen bei der Dezembersitzung auch zwei neue Projekte auf seine Internetseite aufgenommen, die allerdings noch nicht im Arbeitsprogramm sichtbar sind:

Darüber hinaus sind drei einzeln geführte Projekte aus dem Arbeitsprogramm genommen worden, die gemeinsam die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 ausmachen, die letzte Woche veröffentlicht wurden: (1) Fremdkapitalkosten, die für eine Aktivierung in Frage kommen (IAS 23), (2) Ertragsteuerauswirkungen von Zahlungen auf Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert sind (IAS 12) und (3) zuvor gehaltene Anteile an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (IFRS 3 und IFRS 11).

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 17. November 2017 und zum 18. Dezember 2017 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2017

18.12.2017

Der IASB ist am 13. und 14. Dezember 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Auf der Tagesordnung standen sieben Themen.

Mittwoch, 13. Dezember

Die Sitzung begann mit einer Fortsetzung der Erörterung der primären Abschlussbestandteile. In dieser Sitzung wurden drei Themen behandelt: Zielsetzung und Angabeort einer von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl, Klassifizierung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung sowie erste Überlegungen zu weiteren gezielten Verbesserungen der Kapitalflussrechnung. Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes tut:

  • Eruierung, wie außergewöhnliche oder selten auftretende Posten ausgewiesen werden können; und
  • Vorschrift, dass die von der Unternehmensleitung definierte Leistungskennzahl als Zwischensumme in der Darstellung der finanziellen Leistung oder in einer gesonderten Überleitungsrechnung unmittelbar im Anschluss an die Darstellung der finanziellen Leistung auszuweisen ist.

Der Board hat entschieden, dass die von der Unternehmensleitung definierte Leistungskennzahl auf IFRS-Zwischensummen übergeleitet werden muss, es sei denn, sie "passt auf natürliche Weise in die Darstellung der finanziellen Leistung". Der Board erörterte die anderen Fragen ausführlich, einschließlich der Frage, wo eine solche Zahl angegeben werden sollte, traf aber keine weiteren Entscheidungen.

In Bezug auf die Kapitalflussrechnung hat der Board folgenden Empfehlungen zugestimmt:

  • Vorschrift, dass Zinsaufwendungen für Finanzierungstätigkeiten, unabhängig davon, ob sie aktiviert werden, als Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten klassifiziert werden, gezahlte Dividenden als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert werden und erhaltene Zinsen und Dividenden als Cashflows aus Anlagetätigkeit klassifiziert werden; und
  • kein Versuch, die operativen Abschnitte der Kapitalflussrechnung und des Finanzergebnisses anzugleichen.

Allerdings wies er einen Vorschlag zurück, weitere Verbesserungen der Kapitalflussrechnung zu untersuchen, weil es keine verbreiteten Aufforderungen zur Behandlung weiterer Fragen gebe.

Der Board hat begonnen, die Rückmeldungen zu seinem Diskussionspapier zu Angabeprinzipien zu erörtern. Der Board erhielt 108 Stellungnahmen, und der Stab gab einen allgemeinen Überblick über die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachten Meinungen. Der Gesamteindruck ist, dass die Stellungnehmenden der Meinung sind, dass es dem Diskussionspapier an Fokussierung und Tiefe mangelt. Besorgnis herrschte auch über mangelnde Kohärenz zwischen den verschiedenen Projekten der Angabeninitiative. Da dies eine Unterrichtseinheit war, wurde der Board nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen. Einige Boradmitglieder äußerten sich jedoch skeptisch in Bezug auf zielorientierte Angabevorschriften und die Verwendung einer weniger vorschreibenden Sprache.

Donnerstag, 14. Dezember

Der Board hat seine Beratungen über die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten fortgesetzt. Der Board stimmte mit 11:3 für eine weitere Untersuchung des Ansatzes über einen aktualisierten Vorerwerbsspielraum und lehnte mit gleicher Stimmaufteilung ab, die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder einzuführen.

Der Board hat eine vorgeschlagene Projektplanung zur Entwicklung eines Rechnungslegungsmodells für dynamisches Risikomanagement erörtert. Der Stab beabsichtigt, sich auf die Entwicklung der Kernbereiche des Modells zu konzentrieren (Zielprofil, Vermögensprofil, Derivate des dynamischen Risikomanagements, Leistungsbewertung und Recycling), die sie mit externen Adressatengruppen testen werden, bevor sie sich mit Erweiterungen der Konzepte befassen. Der Board hatte keine großen Anmerkungen. Der Stab geht davon aus, das die Diskussion der Kernbereiche des Modells etwas sechs bis acht Sitzungen in Anspruch nehmen wird.

Die Beratungsgruppe für Preisregulierung ist am 26. Oktober 2017 zu einer Sitzung zusammengekommen. Der Stab hat die Rückmeldungen aus dieser Sitzung für den Board zusammengefasst. Die Beratungsgruppe ermutigt den Board, als nächstes Konsultationsdokument einen Entwurf zu erarbeiten. Dieses Papier wurde nicht weiter diskutiert.

Der Board hat sich vier IFRS-Umsetzungsfragen gewidmet:

  • Der Board wurde über die Entscheidung des IFRS Interpretation Committee informiert, ein Projekt zur Klärung der Frage, welche Kosten bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, zu berücksichtigen sind, auf die Agenda zu nehmen;
  • der Board unterstützte eine Empfehlung, dass der Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, die Schwelle für die Befreiung von der retrospektiven Anwendung einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, die sich aus einer Agendaentscheidung ergibt, zu senken, auch eine Vorschlag enthalten soll, dass die Änderung von IAS 8 prospektiv angewendet wird;
  • der Board stimmte einer Empfehlung des IFRS Interpretation Committee zu, IFRS 1 für Tochterunternehmen zu ändern, die IFRS später als ihre Muttergesellschaft unternehmen, um zusätzliche Erleichterung bei der Bewertung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen zu gewähren; und
  • der Board erörterte eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen von IAS 16 in Bezug auf die Bilanzierung von Einkünften vor der beabsichtigten Nutzung — viele Stellungnehmende waren mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden, da sie als ineffektiv, kostspielig und mit erheblichem Ermessensaufwand belastet eingeschätzt werden.

Die Sitzung schloss mit einer Fortsetzung der Diskussionen des Boards über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle. Er stimmte der Empfehlung zu, dass das Projekt Geschäftsvorfälle in seinen Anwendungsbereich mit einbezieht, denen ein externer Erwerb vorausgeht und/oder denen ein externer Verkauf eines oder mehrerer der sich zusammenschließenden Unternehmen und Geschäftsbetriebe folgt, sowie Geschäftsvorfälle, die von einem zukünftigen Verkauf wie bspw. einem Börsengang abhängig sind. Der Board war außerdem der Meinung, dass nur eine Methode verwendet werden sollte, um Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu bilanzieren, und dass es keine Wahlmöglichkeit geben sollte.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

DRSC-Stellungnahme zur zweiten Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte

15.12.2017

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat eine Stellungnahme an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Entwurf einer weiteren Fortsetzung von RS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 betreffend Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten adressiert.

Das DRSC hält als erstes fest, dass generell nicht die Ausführungen in (E)RS HFA 48, sondern die (fehlenden) Ausführungen in IFRS 9 Finanzinstrumente erhebliche Anwendungsprobleme bzw. -unsicherheiten im Fall von Modifikationen aufwerfen würden. Losgelöst davon erscheine dem DRSC aber auf Ebene einer nationalen Auslegung bzw. Stellungnahme wichtig, dass bestehende (oder fehlende) IFRS-Regelungen nicht einengend klargestellt oder ausgelegt werden. Hauptkritikpunkte aus DRSC-Sicht sind die Aussagen im IDW-Entwurf zum Zusammenspiel zwischen den Regeln zum Teilabgang und der Frage, ob der (verbleibende) Vermögenswert als modifiziert gilt, sowie zum Ergebnisausweis der etwaigen Bruttobuchwertdifferenz infolge einer Modifikation.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 28

15.12.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Oktober 2017 herausgegebenen Änderungen 'Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28)'.

Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahmen zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch als auch um Stellungnahmen zur Einschätzung, ob die Übernahme der Änderungen dem öffentlichen europäischen Interesse dienen würde. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen werden bis zum 16. Februar 2018 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. EFRAG hat außerdem dem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Erstellerleitfaden für die IFRS-Taxonomie

15.12.2017

Die IFRS-Stiftung hat den Leitfaden 'Using the IFRS Taxonomy — A preparer's guide' veröffentlicht, um Unternehmen dabei zu helfen, die Inhalte der IFRS-Taxonomie besser zu verstehen.

Die IFRS-Stiftung weist darauf hin, dass die IFRS-Taxonomie die digitale Erstellung und Nutzung von Finanzinformationen erleichtert und den Zugang der Anleger zu Finanzinformationen verbessert, indem sie spezifische Codes oder Elemente auflistet und definiert, die zur Kennzeichnung von Datenelementen verwendet werden können.

Für die Jahre 2017-2021 hat der IASB das Leitthema "Bessere Kommunikation" gewählt, das neben dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen und der Angabeninitiative auch die IFRS-Taxonomie umfasst. Dieser Leitfaden soll daher die weltweite Nutzung der IFRS-Taxonomie durch Regulierer, Unternehmen und andere Nutzer von Finanzinformationen unterstützen.

Zugang zum englischsprachigen Leitfaden haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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