DRSC-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

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24.02.2017

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB zu den drei Standards betreffenden Änderungen Stellung genommen, die vom IASB im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses (Zyklus 2015-2017) vorgeschlagen wurden. Das DRSC stimmt den Vorschlägen zwar im Wesentlichen zu, sieht z.T. aber Ergänzungsbedarf.

Der IASB hatte im Januar 2017 den Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht und um Stellungnahmen bis zum 12. April 2017 gebeten.

Das DRSC äußerte zwar grundsätzlich seine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen, sieht aber an einigen Stellen auch Verbesserungsbedarf. Hauptsächlicher Kritikpunkt des DRSC ist, dass in Bezug auf die Änderung an IAS 12 vom IASB die grundlegende Frage nicht adressiert wurde, ob Auszahlungen eine Ausschüttung früherer Gewinne (hier: Dividenden) oder anderweitige Ausschüttungen an Anteilseigener/Aktionäre darstellen. Diese Frage müsse zunächst beantwortet werden, bevor die bilanziellen Konsequenzen von ertragsteuerlichen Auswirkungen geklärt werden könnten. Zudem würde das DRSC eine prospektive Anwendung der Änderung vorziehen. 

In Bezug auf die Änderung an IAS 28 äußert das DRSC zwar Zustimmung, bedauert aber, dass im Entwurf nur die Frage der Anwendbarkeit von IFRS 9 adressiert wird, obwohl sich das IFRS Interpretations Committee bei seinen Erörterungen noch mit weiteren Aspekten befasst hat und sehr hilfreiche Entscheidungen getroffen habe. Das DRSC schlägt daher entsprechende Ergänzungen und/oder das Einfügen eines erläuternden Beispiels vor.

Zur englischsprachigen Stellungnahme und zur entsprechenden Presseerklärung gelangen Sie über die Internetseite des DRSC.

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