DRSC-Stellungnahme zu den Empfehlungen der TCFD

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13.02.2017

Auf Initiative der G20-Staaten hatte der Finanzstabilitätsrat (FSR) im Dezember 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Entwicklung von Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben befasst. Im Dezember 2016 hat diese Arbeitsgruppe, die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), ihre Empfehlungen veröffentlicht und eine Konsultation dazu gestartet. Das DRSC hat an dieser Konsultation in Form eines Online-Fragebogens teilgenommen und flankierend dazu dem FSR seine schriftliche Stellungnahme übermittelt.

Im Grundsatz erkennt das DRSC an, dass sich Unternehmen mit den Wechselwirkungen zwischen unternehmerischem Handeln auf der einen Seite und den Klimaveränderungen bzw. den Gegenmaßnahmen auf der anderen Seite auseinander setzen müssen. Allerdings stehen nach Meinung des DRSC die vorgeschlagenen Angaben, die nach Ansicht der TCFD sämtlich innerhalb der Finanzberichterstattung anzusiedeln sind, aufgrund ihrer Menge und Komplexität in keinem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darüber hinaus sei zu bezweifeln, ob durch Transparenzvorgaben Verhaltensänderungen bei Unternehmen und anderen Marktteilnehmern herbeigeführt werden können. Weitere Kritikpunkte des DRSC können der Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC entnommen werden.

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