EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses
02.02.2017
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht.
In der vorgeschlagenen Stellungnahme zum Entwurf vom Januar 2017 stimmt den meisten Vorschlägen zu, macht aber die folgenden Anmerkungen:
- EFRAG glaubt, dass die Änderungen an IAS 12 ohne Zurverfügungstellung von Leitlinien, wie zu bestimmen ist, ob die Zahlungen Gewinnausschüttungen sind, wenig Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Position bringen werden.
- Des Weiteren empfiehlt EFRAG, dass der IASB ein Beispiel oder andere Erläuterungen aufnimmt, um die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zu illustrieren.
- Schließlich erkennt EFRAG zwar die Vorteile an, die sich daraus ergeben würden, wenn die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zusammen mit IFRS 9 in Kraft treten, ist aber deutlich besorgt ob der erwarteten geringen Zeit zwischen Veröffentlichung der Änderungen und des Zeitpunkts des Inkrafttretens.
Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 3. April 2017 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.