EFRAG kommt zu dem Schluss, dass IFRS 16 dem öffentlichen Interesse in der EU dient

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15.02.2017

Nach dem vorläufigen Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' für die Anwendung in Europa, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Oktober heruasgegeben hat, folgt jetzt der Entwurf einer Übernahmeempfehlung.

In dem vorläufigen Konsultationsdokument hatte EFRAG der Überzeugung Ausdruck verliehen, dass IFRS 16 die einschlägigen qualitativen Merkmale erfüllt, vorsichtiger Bilanzierung nicht entgegensteht, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung ermöglicht, die Berichterstattung im Vergleich zur Berichterstattung nach den bisherigen Standards und Interpretationen, die durch IFRS 16 ersetzt werden, verbessert und europäischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil bringt, obwohl keine Konvergenz mit den Vorschriften nach US-GAAP besteht. Allerdings hatte sich EFRAG bis dahin noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Da EFRAG außerdem beabsichtigte, noch weitere Untersuchungen vorzunehmen, die erheblichen Einfluss auf die Beurteilung haben könnten, hatte EFRAG außerdem keine Aussage zum öffentlichen europäischen Interesse getroffen.

EFRAG hat jetzt diese weiteren Untersuchungen durchgeführt und die Rückmeldungen evaluiert, die zum vorläufigen Konsultationsdokument eingegangen sind und kommt zu folgendem Schluss:

  • IFRS 16 erfüllt die qualitativen Merkmale Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, führt zu vorsichtiger Bilanzierung und steht einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung nicht entgegen.
  • IFRS 16 würde die Finanzberichterstattung verbessern, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist akzeptabel. EFRAG kann nicht erkennen, dass IFRS 16 größeren schädlichen Einfluss auf die europäische Wirtschaft einschließlich Finanzstabilität und wirtschaftlichem Wachstum hat.

Daher kommt EFRAG zu dem Schluss, dass IFRS 16 dem öffentlichen Interesse in der EU dient, und hat einen entsprechenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 13. März 2017 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

Darüber hinaus hat EFRAG eine Studie eines unabhängigen Beratungsunternehmens veröffentlicht, auf die im Rahmen der Erstellung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung zurückgegriffen wurde. Inhalte der Studie sind u.a. durch IFRS 16 verursachte potenzielle Änderungen im Verhalten von Abschlusserstellern, Investoren und Kreditinstituten sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse von IFRS 16. Die Gesamtschlussfolgerung der Studie (zitiert nach Kapitel 1.5) ist die folgende.

Gesamtbeurteilung von Kosten und Nutzen von IFRS 16

Wir haben herausgefunden, dass die Änderungen an den IT- und Buchhaltungssystemen der Leasingnehmer der Haupttreiber der Einhaltungskosten sein werden. Adressaten würden Nutzen aus der erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit ziehen, aber dieser wäre von begrenztem Umfang, da die meisten Teilnehmer an öffentlichen Kapitalmärkten sowie in einem geringeren Ausmaß auch Kapital- und Leasinggeber bereits Arbeiten unternehmen, die den erwarteten Auswirkungen von IFRS 16 ähneln. Wir haben auch festgestellt, dass eine kleine Minderheit von Leasingnehmern vermutlich Änderungen von Leasingverträgen suchen wird, um die bestehende außerbilanzielle Behandlung beizubehalten.

Es ist bei jeder Änderung einer Vorgehensweise natürlich, dass es einige Zusatzkosten und indirekte Marktauswirkungen gibt. In diesem Fall sehen wir uns nicht in der Lage, den zugehörigen Nutzen von IFRS 16 zu quantifizieren, obwohl dieser wie in 5.4 ausgeführt vermutlich an den öffentlichen Kapitalmärkten eher beschränkt sein (und regulatorische Arbitragemaßnahmen durch Leasingnehmer könnten diesen noch weiter verringern), aber an privaten Kapitalmärkte dürfte er durchaus messbar sein. Wir sind der Meinung, dass die Gesamtbalance zwischen dem identifizierten Nutzen und den Kosten und anderen Auswirkungen, eine feine sein wird.

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