IPSASB veröffentlicht Leitlinien zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor

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01.02.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat IPSAS 40 'Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor' herausgegeben.

Nach IPSAS 40 werden Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor entweder als Fusionen oder als Erwerbe klassifiziert, wobei das Erlangen von Beherrschung und andere Faktoren berücksichtigt werden. Das Konzept, dass das Erlangen von Beherrschung über eine Geschäftstätigkeit zu der widerlegbaren Annahme führt, dass der Zusammenschluss ein Erwerb ist, das noch im Entwurf vom Januar 2016 enthalten war, wurde durch eine zweistufigen Klassifizierungsansatz ersetzt. Nun wird zuerst eruiert, ob eine Partei des Zusammenschlusses Kontrolle über die Geschäftstätigkeit erlangt, und dann beurteilt, ob der wirtschaftliche Gehalt des Zusammenschlusses auf eine Fusion hindeutet.

Für den Ansatz und die Bewertung von Fusionen wird in IPSAS 40 die Verwendung der "modifizierten Pooling-of-Interests-Methode" vorgeschrieben. Nach dieser Methode wird die Fusion zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sie eintritt. Für Erwerbe ist laut IPSAS 40 die "Erwerbsmethode" anzuwenden. Dies bedeutet denselben Ansatz anzuwenden wie in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Ergänzt wird der Ansatz durch Leitlinien, die Besonderheit des öffentlichen Sektors adressieren.

IPSAS 40 ist ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung wird ermutigt.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

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