Februar

Wie bekommt man die beteiligten Parteien zu Wertschöpfung und langfristigen Perspektiven?

09.02.2017

Das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) und der internationale Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) haben eine gemeinsame Konferenz abgehalten, bei der es auch darum ging, wie eine weitere Verbreitung der integrierten Berichterstattung erzwingen kann.

Allerdings zeigten Vorträge und Abstimmungen bei der Konferenz zwar, dass die Anwesenden zwar der Meinung waren, dass integrierte Berichterstattung und Corporate Governance verzahnt sind und absolut notwendig sind, dass aber die Anwendung weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, fasst in seiner neuesten Kolumne seine Beobachtungen zusammen.

AASB-Forschungsforum – IASB-Eröffnungsansprache und Bitte um Interessensbekundungen

09.02.2017

Das erste Forschungsforum des australischen Standardsetzers AASB fand am 24. November 2016 an der University of Technology in Sydney statt. Die Eröffnungsansprache der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd steht jetzt zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem hat der AASB eine Bitte um Interessensbekundungen für das zweite Forschungsforum veröffentlicht, das im November 2017 stattfinden wird.

Die folgenden Papiere vom Forschungsforum 2016 stehen jetzt zur Verfügung (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des AASB):

Schwerpunkt des Forschungsforums 2017 soll auf der wirksamen Kommunikation von finanzieller und narrativer Berichterstattung sein. Der AASB bittet jetzt um Interessensbekundungen von Wissenschaftlern, die Forschungsarbeiten durchführen wollen, um diese beim Forschungsforum vorzustellen und zu erörtern. Der AASB ist interessiert an Papieren zu Standardsetzungsthemen, die für eine große Bandbreite von Adressaten sowohl im gewinnorientierten als auch im gemeinnützigen Sektor von Interesse sind. Die folgenden Themen könnten adressiert werden:

  • IASB-Angabeninitiative
  • Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Erlöserfassung
  • Erfolgsberichterstattung (einschließlich Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13/AASB 13)
  • digitale Berichterstattung, XBRL, Big Data
  • Ansatz, Bewertung und Angabe von immateriellen Vermögenswerten
  • Integrierung von finanzieller Berichterstattung und narrativer Berichterstattung
  • sonstige Themen von Interesse

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Bitte um Interessensbekundungen auf der Internetseite des AASB.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

09.02.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei GRI, Accountancy Europe, IDW und SEBI.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die internationale Denkfabrik SustainAbility haben jüngste Erkenntnisse aus dem GRI-Berichterstattungsprojekt 2025 veröffentlicht, die vier Trends gelten, die grundlegend für die universell geltender Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen sind: Klimawandel, Menschenrechte, Vermögensungleichheit sowie Daten und Technologie. Die Erkenntnisse, die im Bericht Future Trends in Sustainability Reporting dargestellt werden, bieten praktische Leitlinien für berichterstattende Organisationen, die daran arbeiten, auf die Risiken und Chancen zu reagieren, die sich auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft ergeben. Den englischsprachigen Bericht finden Sie auf der Internetseite von GRI.

GRI hat außerdem eine aktualisierte Fassung des Verknüpfungsdokuments von GRI-Standards und den SDG der Vereinten Nationen veröffentlicht. Sie finden es hier auf der Internetseite von GRI.

Accountancy Europe hat Stellung zum Diskussionspapier Supporting Credibility and Trust in Emerging Forms of External Reporting: Ten Key Challenges for Assurance Engagements der Arbeitsgruppe für integrierte Berichterstattung des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) genommen. Accountancy Europe ist nicht der Meinung, dass es der richtige Ansatz für den IAASB wäre, derzeit eine Menge detaillierter Standards zu entwickeln. Jegliche Leitlinien sollten auf einer allgemeinen Ebene verbleiben, und der Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, zu einer einheitlichen Anwendung der Prinzipien zu kommen, die bereits in den Leitlinien des IAASB und in ISAE 3000 enthalten sind. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zum Diskussionspapier des IAASB genommen. Das IDW ist der Meinung, dass die Arbeitsgruppe für integrierte Berichterstattung des IAASB alle wichtigen Aspekte des Themas aufgegriffen und eingehend analysiert hat. In seiner Stellungnahme macht das IDW Verbesserungsvorschläge für die künftige Behandlung dieses Themas und weist darauf hin, dass keine weiteren Anforderungen in den internationalen Standards bezüglich sonstiger Informationen aufgenommen werden sollten. Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Die indische Börsenaufsicht (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat ein Rundschreiben veröffentlicht, mit dem die 500 größten börsennotierten Unternehmen in Indien aufgefordert werden, auf integrierte Berichterstattung überzugehen. Im Rundschreiben heißt es: "Heutzutage schauen Anleger sowohl auf finanzielle als auch auf nicht finanzielle Informationen, wenn sie eine informierte Anlageentscheidung treffen. Ein integrierter Bericht zielt darauf ab, präzise darüber zu informieren, wie Strategie, Führung, Leistung und Aussichten eines Unternehmens zur Wertschöpfung über die Zeit führen." Das Rundschreiben steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der SEBI zur Verfügung.

Weitere zeitliche Planung für die Übernahme von IFRS 16

08.02.2017

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gestern eine Sitzung abgehalten, die ausschließlich IFRS 16 'Leasingverhältnisse' gewidmet war. Dabei wurde auch die weitere Planung in Bezug auf die Veröffentlichung einer Übernahmeempfehlung besprochen.

Im Einzelnen sind folgende weitere Schritte geplant:

  • Donnerstag, 16. Februar 2017 (spätestens): Veröffentlichung des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung zwecks öffentlicher Stellungnahme;
  • Montag, 13. März 2017: Ende der Kommentierungsfrist;
  • Mittwoch, 22. März 2017: EFRAG-Boardsitzung zur Erörterung der erhaltenen Stellungnahmen und zur Finalisierung der Übernahmeempfehlung.

Die ursprünglich für den 16. März angesetzte EFRAG-Boardsitzung wurde auf den 22. März verschoben, damit die Anwender dreieinhalb Wochen zur Kommentierung haben.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Video zum IFRS für KMU

07.02.2017

Die IFRS-Stiftung hat im Rahmen ihrer sog. 'Debrief Series' ein knapp fünfminütiges Video veröffentlicht, in dem das IASB-Mitglied Darrel Scott einen kurzen Überblick über Hintergründe und Besonderheiten des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) gibt .

Folgende Themen werden im Video erörtert:

  • Warum haben kleinere Unternehmen andere Bedürfnisse?
  • Wie unterscheidet sich der IFRS für KMU von den vollen IFRS?
  • Wie verbreitet ist die Anwendung des Standards?
  • Wie hat sich der Standard im Laufe der Zeit geändert?

Das englischsprachige Video ist auf der Internetseite des IASB zugänglich.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die jährlichen Verbesserungen 2014-2016

06.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Dezember 2016 im Rahmen der jährlichen Verbesserungen herausgegebenen Änderungen.

Die Änderungen betreffen IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden bis zum 17. März 2017 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im März

06.02.2017

Der IASB hat eine Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 6. und 7. März 2017 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 6. März 2017 (10:30h-17:30h)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • aktueller Stand und künftig zu erörternde Themen
  • Definition eine Geschäftsbetriebs
    • Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf
    • Bitte um Ratschläge der Mitglieder zu den nächsten Projektschritten
  • Rahmenkonzept
    • Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
    • jegliche Themen/Fragen, die die ASAF-Mitglieder erörtern wollen
  • Versicherungsverträge
    • Sichtweisen der ASAF-Mitglieder, wie sie die Umsetzung von IFRS 17 Versicherungsverträge unterstützen können
  • Dynamisches Risikomanagement
    • EFRAG-Forschungsergebnisse

Dienstag, 7. März 2017 (9:00h-12:45h)

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • erläuternde Beispiele, mit denen die praktischen Auswirkungen illustriert werden, die das Modell, das im Diskussionspapier vorgeschlagen werden soll, haben kann
  • Symmetrische Vorfälligkeitsentschädigungen
    • Überblick über und Erörterung der vorläufigen Entscheidungen des IASB
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Umfang des Projekts
    • künftig zu erörternde Themen
  • Angabeninitiative
    • aktueller Stand des Diskussionspapiers zu Angabenprinzipien
    • Sichtweisen dazu, wie der Board am besten Rückmeldungen zum Diskussionspapier einholen kann
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda

Die Arbeitspapiere für die Sitzung werden derzeit auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

ASBJ und OIC halten gemeinsame Sitzung ab

06.02.2017

Am 6. Februar 2017 fand in Tokio eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des italienischen Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilità (OIC) statt. Die Sitzung war die erste gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

ASBJ und OIC tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen auf der Agenda des IASB. Dazu gehörten Versicherungsverträge, primäre Abschlussbestandteile, preisregulierte Geschäftsvorfälle und Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle. Es wurde auch über zwei Themen gesprochen, die sich nicht auf der aktiven Agenda des IASB befinden, an denen aber beide Boards Interesse haben: separate Abschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

Neuer Vorsitzender des Monitoring Boards der IFRS-Stiftung ernannt.

03.02.2017

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass Jean-Paul Servais ab März 2017 Ryozo Himino als Vorsitzender des MB für die nächsten zwei Jahre nachfolgen wird.

Servais ist stellvertetender Vorsitzender der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und Vorsitzender der belgischen Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde FSMA.

Die Presseerklärung zur Berufung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

02.02.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht.

In der vorgeschlagenen Stellungnahme zum Entwurf vom Januar 2017 stimmt den meisten Vorschlägen zu, macht aber die folgenden Anmerkungen:

  • EFRAG glaubt, dass die Änderungen an IAS 12 ohne Zurverfügungstellung von Leitlinien, wie zu bestimmen ist, ob die Zahlungen Gewinnausschüttungen sind, wenig Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Position bringen werden.
  • Des Weiteren empfiehlt EFRAG, dass der IASB ein Beispiel oder andere Erläuterungen aufnimmt, um die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zu illustrieren.
  • Schließlich erkennt EFRAG zwar die Vorteile an, die sich daraus ergeben würden, wenn die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 zusammen mit IFRS 9 in Kraft treten, ist aber deutlich besorgt ob der erwarteten geringen Zeit zwischen Veröffentlichung der Änderungen und des Zeitpunkts des Inkrafttretens.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 3. April 2017 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

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