Januar

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

31.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2017.

Wie bereits berichtet, waren im Januar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer endgültigen Übernahmeempfehlung in Bezug auf Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge';
  • Veröffentlichung eines Berichts von der Investorenveranstaltung zu Leasingverhältnissen und den jüngsten Änderungen an IFRS 4 in Mailand; und
  • Veröffentlichung eines Berichts zu EFRAG-Untersuchungen zum dynamischen Risikomanagement.

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Januarsitzungen des EFRAG-Boards und von TEG.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

31.01.2017

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2016 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 28, IFRS 10 und Warenanleihen.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard Thema Agendaentscheidung unterstützt? Dokument
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Beurteilung des bedeutenden Einflusses eines Fondsmanagers ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 10 Konzernabschlüsse Investmentgesellschaften und Tochtergesellschaften ja Stellungnahme von Deloitte
Warenanleihen Leitlinien in Bezug auf die Bilanzierung einer Transaktion, die eine Warenanleihe betriff ja Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Letzte Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung wird von Jean-Claude Trichet gehalten

30.01.2017

Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank von 2003 bis 2011, wird im Rahmen der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung am 1. Februar 2017 die abschließende Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung halten.

Der Gedächtnisvorlesung, die 2014 von der IFRS-Stiftung und der Familie Padoa-Schioppa ins Leben gerufen wurde, wird eine Begrüßungsansprache von Michel Prada, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, vorausgehen, und ihr wird eine Podiumsdiskussion zum Thema 'Bilanzierung nach der Finanzmarktkrise – Gezogene Lehren und neue Herausforderungen' folgen, bei der Patrick de Cambourg, Präsident des französischen ANC, Frédéric Oudéa, Vorstandsvorsitzender der Société Générale, Steven Maijoor, Vorsitzender von ESMA, und Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, miteinander diskutieren werden. Die Moderation des Podiums wird Nicolas Véron von Bruegel haben.

Die Veranstaltung steht nur geladenen Gästen offen. In der Vergangenheit wurden jedoch nach der Veranstaltung üblicherweise Aufzeichnungen oder Manuskripte zur Verfügung gestellt.

Kommende EFRAG-Sitzung ausschließlich zum Thema IFRS 16

30.01.2017

Der EFRAG-Board wird am 7. Februar 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt - es soll drei Stunden lang ausschließlich über IFRS 16 'Leasingverhältnisse' diskutiert werden.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren, und können Sie auf die Tagesordnung zugreifen - Papiere für die Sitzung wurden noch nicht zur Verfügung gestellt.

EFRAG-Untersuchungen zum dynamischen Risikomanagement

30.01.2017

2016 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gezielte Befragungen durchgeführt, um die Entwicklung einer neuen, hochwertigen Macro-Hedge-Accounting-Lösung durch den IASB zu unterstützen

Die Befragung von 15 Banken hat ergeben, dass sich mit den gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen die Art, wie Banken ihr Zinsrisiko steuern, nicht vollständig sachgerecht abbilden lassen. Insbesondere folgende Aspekte stellen Herausforderungen dar:

  • Verwendung offener Portfolien,
  • die Tatsache, dass Zinsrisiko mit Hilfe von Nettopositionen und nicht von Bruttopositionen gesteuert wird, und
  • die Schwierigkeiten, bestimmte Posten als Teil einer Sicherungsbeziehung zu designieren.

Während mit IFRS 9 einige der oben genannten Sachverhalte adressiert wurden, steht eine umfassende Lösung für dynamisches Risikomanagement weiterhin aus. Deshalb sollen die Untersuchungen von EFRAG, die auch theoretischen Hintergrund zu den verschiedenen Vorgehensweisen der Banken bieten und sowohl die Perspektive des Risikomanagements als auch die Perspektive der Rechnungslegung berücksichtigen, dem IASB dabei helfen, einen verbesserten Ansatz für die Berichterstattung über die Auswirkungen dynamischer Risikomanagementmaßnahmen im Abschluss zu entwickeln.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den eigentlichen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung.

Mitschnitte von der Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses

30.01.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 26. und 27. Januar 2017 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 56. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Entwurf einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

30.01.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 23 'Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals' herausgegeben.

Die bisherige Stellungnahme hat die Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals beim Emittenten behandelt. Im Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme wird nun die unternehmensrechtliche Einordnung beim Investor ergänzt.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 28. Februar 2017 erbeten.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2017

27.01.2017

Der IASB ist am 18. Januar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Die erste Sitzung des Jahres 2017 wies nur eine leichte Agenda auf, und der IASB tagte nur einen Tag öffentlich.

Entwürfe und Standards

Der Board setzte seine Erörterungen zu einer möglichen Änderung an IFRS 9 in Bezug auf symmetrische Vorfälligkeitsentschädigungen fort, mit der gestattet werden würde, dass Instrumente mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden können. Der Board entschied, einen Entwurf herauszugeben und so fortzufahren, dass eine entsprechende Änderung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten könnte.

Der Stab informierte den Board mündlich über den aktuellen Stand im Versicherungsprojekt. Als Ergebnis der Rückmeldungen im Rahmen der umfassenden Konsistenzprüfung sind em Board einige kleinere Sachverhalte noch einmal im Februar 2017 vorzulegen. Daher verschiebt sich der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung von IFRS 17 auf Mai 2017.

Der Board wurde informiert, dass der Stab positive Rückmeldungen beim Testen der Formulierungen eines Entwurfs erhalten hat, der darauf abzielt, die Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Änderung von Schätzungen klarzustellen.

Rahmenkonzept

Schwerpunkt des Sitzungsabschnitts zum Rahmenkonzept waren Faktoren, die erstmaligen Bewertungen eigen sind, und die Verwendung von mehr als einer Bewertungsgrundlage. Der Board bestätigte außerdem die Vorschläge im Entwurf zur Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept.

Pflege von Standards

Der erste Sitzungsteil galt der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die Vorschriften in IFRS 13 sind im Wesentlichen dieselben wie in den entsprechenden Vorschriften des FASB, da die beiden Boards zusammen auf konvergierte Standards hingearbeitet haben. Der Board entschied sich, mit einer Überprüfung des Standards fortzufahren und eine Bitte um Informationen im Rahmen dieses Prozesses zu veröffentlichen. Diese Bitte soll innerhalb der nächsten sechs Monate veröffentlicht werden.

Die detaillierten Zusammenfassungen der Diskussionen des Boards finden Sie hier.

Tagesordnung und Papiere für die zweite öffentliche DPOC-Sitzung

27.01.2017

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 31. Januar bis 2. Februar 2017 in Paris stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) sein. Dafür wurde jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 31. Januar 2017

Sitzung des DPOC (15:30h–16:40h)

  • Einführung und Rückblick auf die erste öffentliche Sitzung am 13. Oktober 2016
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Auswirkungsanalyse: neuer Versicherungsstandard
  • Umsetzungsunterstützung für den neuen Versicherungsstandard
  • Forschungsprogramm einschließlich Einhaltung des Konsultationsprozesses in Bezug auf das Projekt zu anteilsbasierten Vergütungen
  • Leitliniendokument zu Wesentlichkeit: Konsultationsprozess
  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Kommentierungsfrist für die angestrebten eng umrissenen Änderungen
  • Aufgabenbereich der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB
  • Korrespondenz

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ESMA veröffentlicht Fragen und Antworten zu den Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen

27.01.2017

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. Der Zweck des jetzt veröffentlichten Dokuments liegt in der Förderung einheitlicher Regulierungsansätze und -praxis bei der Umsetzung dieser Leitlinien.

Die Fragen zu den endgültigen Leitlinien beziehen sich auf alternative Finanzkennzahlen, die von Herausgebern und verantwortlichen Erstellern von Prospekten zur Verfügung gestellt werden. Sie sind in deutscher Sprache auf der Internetseite der ESMA verfügbar.

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