Bewertungen für Abschlusszwecke nach IFRS und UGB

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20.01.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 1. März 2017 zu einer Gesprächsrunde zu Bewertungen für Abschlusszwecke ein.

In der Praxis werden häufig Bewertungsgutachten sachverständiger Dritter als Grundlage für die Bewertungsentscheidungen in Abschlüssen eingeholt. Dies betrifft insbesondere Immobilien, Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Beteiligungen im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13) und des Nutzungswerts (IAS 36) und entsprechender Werte im UGB. Im Rahmen der Abschlussprüfung und von Enforcement-Verfahren ergeben sich die Fragen, unter welchen Voraussetzungen solche Gutachten für IFRS-Bewertungen geeignet sind, welche Anpassungen gegebenenfalls erforderlich sind, welche Maßnahmen das Management des bewertenden Unternehmens zu setzen hat, welche Verantwortung Gutachter und Unternehmen haben und welche praktischen Vereinfachungen möglich sind. Die jetzt angebotene Gesprächsrunde soll eine Diskussion und den Meinungsaustausch von und mit Fachleuten zu diesen Themen ermöglichen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

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