IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2015-2017)

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12.01.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an drei International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 12. April 2017 erbeten.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

Standard Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung
IAS 12 Ertragsteuern

Klarstellung, dass die Vorschriften in der bestehenden Textziffer 52B (Erfassung der Ertragsteuerauswirkung von Dividenden wo auch die Geschäftsvorfälle und Ereignisse erfasst werden, die zu den auszuschüttenden Gewinnen führen) auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind, indem die Textziffer aus der unmittelbaren Nachbarschaft der bestehenden Textziffer 52A genommen wird, die sich nur auf Situationen bezieht, in denen es unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt

IAS 23 Fremdkapitalkosten

Klarstellung, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden

Im Entwurf ED/2017/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015–2017 sind keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 und IAS 23 enthalten, beabsichtigt ist, diese nach der Kommentierungsphase zu bestimmen. Allerdings wird vorgeschlagen, dass die Änderungen an IAS 28 zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, da man ihren Zeitpunkt des Inkrafttretens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 in Einklang bringen will.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 enthält der Entwurf eine abweichende Meinung. Ein Boardmitglied lehnt die Änderung an IAS 28 wie vorgeschlagen ab, da dieses Boardmitglied der Meinung ist, dass IAS 28 entsprechend zu ändern nicht erfolgen sollte, ohne dass gleichzeitig festgelegt wird, welche Beteiligungen nach der Equity-Methode und welche nach IFRS bilanziert werden sollten.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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