ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
05.01.2017
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 7, IFRS 10, IFRS 12, IAS 1, IAS 8, IAS 12, IAS 16, IAS 17, IAS 32, IAS 36, IAS 37, IAS 38, IAS 39 und IFRIC 4 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der zwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von März 2014 bis Juni 2016 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
---|---|
IFRS 7 — Finanzinstrumente: Angaben | Qualitative Angabe der Risiken, die aus Finanzinstrumentne entstehen |
IFRS 12 — Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen | Angabe bedeutender Ermessensentscheidungen und Annahmen bei der Beurteilung des Vorliegens bedeutenden Einflusses |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten | Angaben in Zusammenhang mit der Bestimmung des Nutzungswerts |
IAS 39 — Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung |
Ansatz von Verlusten bei Krediten beim Wandel in Anteile |
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses | Ausweis von gleichartigen und entgegengesetzten Gewinnen und Verlusten im Betriebsergebnis und im sonstigen GEsamtergebnis für die Periode |
IAS 8 — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler IAS 38 — Immaterielle Vermögenswerte |
Reklassifizierung von aktivierten Meilensteinzahlungen durch ein pharmazeutisches Unternehmen in das Betriebsergebnis |
IFRS 10 — Konzernabschlüsse | Rechtliche Vorschriften, die einen Anteilseigner von der Ausübung seiner Rechte abhalten |
IFRS 10 — Konzernabschlüsse | Bestimmung, wann ein Unternehmen ein Investitionsgesellschaft ist |
IAS 16 — Sachanlagen | Abschreibung von Behältnissen in der Öl- und Gasbranche |
IAS 8 — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten |
Anwendung der Nutzungswertmethode bei der Werthaltigkeitsprüfung |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten IAS 37 — Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen |
Ansatz von Vorsorge für belastende Verträge |
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten | Identifizierung von Zahlungsmittel generierenden Einheiten |
IAS 8 — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler IAS 17 — Leasingverhältnisse IAS 32 — Finanzinstrumente: Ausweis IFRIC 4 — Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält |
Erwerb einer Wagwnflotte mit vereinbarter Rückkaufvereinbarung |
IAS 12 — Ertragsteuern | Unsatz von latentem Steuervermögen für nicht verwendete steuerliche Verluste |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.