Januar

Podcast zu den jüngsten Erörterungen des IASB

26.01.2017

Der IASB hat einen Podcast freigegeben, in dem der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd die Erwägungen des Boards bei seiner Sitzung im Januar 2017 erläutern.

In dem englischsprachigen Podcast erörtern Hoogervorst und Lloyd den demnächst erwarteten Standard zu Versicherungsverträgen, die geplante Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die geplante Eruierung einer möglichen eng begrenzten Änderung an IFRS 9 Finanzinstrumente und die Pläne des Boards für 2017, die auch das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien und das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit umfassen, die beide in der ersten Jahreshälfte 2017 erscheinen sollen.

Der Podcast (ca. 10 Minuten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Einen umfassenden Einblick in die Diskussionen bei der IASB-Sitzung in deutscher Sprache bieten unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere und Sitzungsmitschriften für die Januarsitzung.

ECON-Meinungsaustausch mit Hans Hoogervorst und Michel Prada

26.01.2017

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und Michel Prada, den Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, am 25. Januar 2017 zum üblichen jährlichen Meinungsaustausch eingeladen.

Die Sitzung begann damit, dass der wiedergewählte ECON-Vorsitzende Hoogervorst und Prada begrüßte und betonte, dass sich die Beziehungen zwischen dem EU-Parlament und dem IASB in den letzten Jahren deutlich verbessert habe, was er als sehr gutes Zeichen ansehe.

Hoogervorst sprach dann in seinen vorbereiteten einleitenden Anmerkungen im Wesentlichen über den neuen Versicherungsstandard, der derzeit im Mai 2017 erwartet wird und zu dem er eine ausführliche Auswirkungsanalyse versprach, und über das Thema der bessereren Kommunikation, mit dem der IASB sein Arbeitsprogramm 2017-2021 überschrieben hat. Im Zusammenhang mit letzterem ging er auf Erfolgsberichterstattung, alternative Finanzkennzahlen, primäre Abschlussbestandteile, digitale Berichterstattung und - zu einem gewissen Grad - integrierte Berichterstattung ein.

Im Anschluss gab es eine große Anzahl vor Fragen, die von allgemein politisch bis fachlich detailliert reichten. So gab es zum Beispiel die Frage, ob die Wahl von Trump in den USA Auswirkungen auf die internationale Finanzberichterstattungslandschaft haben werde (Hoogervorst erklärte, dass "make US GAAP great again" schon vor der Wahl von Trump das Motto der US-amerikanischen Rechnungslegung gewesen sein). Eine andere Frage der allgemein Art war nach der Frauenquote (30% weibliche Boardmitglieder, beim Stab mehr als die Hälfte weiblich).

Eine der fachlichen Fragen, die am meisten Aufmerksamkeit bekamen, galt den Änderungen and IFRS 4 hinsichtlich der Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4. Die Mitglieder des Ausschusses erkannten die positive Übernahmeempfehlung von EFRAG an, führten sie Bedenken in Bezug auf die Kostenkomponente (die EFRAG nicht abschließend hatte beurteilen können) an. Außerdem hinterfragten sie die Entscheidung, den Aufschubansatz nur für reine Versicherer zur Verfügung zu stellen. Hoogervorst wiederholte die Überzeugung des IASB, dass es nicht gut sei, zwei unterschiedliche Rechnungslegungsstandards in einem Unternehmen zu haben, weswegen der Überlagerungsansatz als zweite Lösung angeboten werde.

Ein anderes Thema, das von verschiedenen Seiten betrachtet wurde, war die Häufigkeit von Änderungen an den IFRS. Hier wurde die Balance zwischen einer stabilen Plattform und notwendigen Änderungen besprochen. Außerdem wurde gefragt, ob umfangreichere Auswirkungsanalysen die Anzahl der Sachverhalte reduzieren könnten, die im Rahmen von Überprüfungen nach der Einführung identifiziert werden. Es gab einige Verwirrung um die Frage, ob kleinere Verbesserungen an einem Standard als Ergebnis einer Überprüfung nach der Einführung bedeuteten, dass der "Standard wieder aufgemacht" werde.

Generell litt die Sitzung etwas unter Übersetzungsfehlern und -ungenauigkeiten sowie anderen geringfügigen Missverständnissen, die durch gemeinsame Bemühungen aller Seiten geklärt werden mussten bzw. für die angeboten wurde, sie nachträglich schriftlich zu klären.

Eine Aufzeichnung der ECON-Sitzung (verfügbar in allen offiziellen Sprachen der EU) finden Sie hier.

DRSC-Stellungnahme zu zwei vorläufigen IFRS IC-Entscheidungen

25.01.2017

Das DRSC hat eine Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee adressiert und kommentiert darin zwei vorläufige Entscheidungen des Committee, die im 'IFRIC Update' vom November 2016 veröffentlicht wurden.

Die angesprochenen Themen sind "IAS 28 — Beurteilung bedeutenden Einflusses: Fondsmanager, der als Agent tätig ist und eigene Anteile am Fonds hält" und "Warenanleihen". Bei beiden Entscheidungen kritisiert das DRSC, dass das IFRS IC – trotz offensichtlichen Klärungsbedarfs und uneinheitlicher Bilanzierungspraxis – weder die Themen weiter erörtern will noch im Wortlaut der (ablehnenden) Entscheidungen konkretere klarstellende Aussagen macht.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember

24.01.2017

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 8. und 9. Dezember 2016 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Rahmenkonzept (1–14): Die ASAF-Mitglieder erörterten die vorläufige Entscheidungen, die der Board bei seiner Sitzung im November 2016 zur Definition von Schulden und unterstützenden Konzepten getroffen hat, sowie Empfehlungen des Stabs hinsichtlich des Ansatzes in Bezug auf Kapitalerhaltung im überarbeiteten Rahmenkonzept. Strittig waren zum einen das Konzept des Kriteriums "keine praktische Möglichkeit zu vermeiden", wo die Mehrheit der ASAF-Mitglieder einschließlich des DRSC der Meinung waren, dass das Konzept verbessert werden kann. Ebenfalls strittig war der Vorschlag des Stabs, das Kapitel zu Kapital und Kapitalerhaltung unverändert zu übernehmen und mit einem Vorsatz zu versehen, dass das Kapitel nicht überarbeitet wurde. EFRAG und DRSC merkten an, dass das Kapitel, wenn es nicht überarbeitet wird, gestrichen werden sollte, bis neue Konzepte entwickelt werden, weil das Kapitel klar veraltet sei.
  • Länderspezifische Berichterstattung (15–19): Im Kontext länderspezifischer Berichterstattung über Steuern bat der AASB die ASAF-Mitglieder um ihre Meinung zur Verbesserung der Verständlichkeit der Angaben in Bezug auf die Einhaltung von IAS 12 Ertragsteuern. Die Mehrheit der ASAF-Mitglieder war nicht der Meinung, dass länderspezifische Berichterstattung in Bezug auf Ertragsteuern notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Zielsetzung von Mehrzweckberichterstattung ist.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (20–27): Die ASAF-Mitglieder erörterten die Rückmeldungen, die in Phase 1 der Überprüfung erhalten wurden. Sie stimmten insbesondere den Punkten zu, dass die Wirksamkeit der Angaben zu überprüfen ist, und dass PxQ weitestgehend inhaltsleere Informationen bietet. Allgemein waren die ASAF-Mitglieder der Meinung, dass IFRS 13 gut funktioniert. Als nächsten Schritt sprachen sich die ASAF-Mitglieder für eine öffentliche Konsultation aus und machten weitere Anregungen. Unter anderem regte das DRSC an, auch Literatur zu analysieren, die nicht in englischer Sprache verfasst ist, und bot entsprechende Hilfe an. Andere ASAF-Mitglieder stimmten dem zu.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (28–39): Die ASAF-Mitglieder erörterten das neue vom Stab entwickelte Modell und insbesondere Umfang (generelle Zustimmung, Empfehlung, den Umfang klar zu begrenzen, was konzeptionelle Kontroversen zu verhindern helfen könnte und zu einem prinzipienbasierten Ergebnis führen würde), Zusammenwirken mit anderen IFRS und dem Rahmenkonzept (allgemeine Zustimmung, dass das Modell frühere Bedenken adressiert, und eine Reihe von Anregungen im Hinblick darauf, was bei der weiteren Entwicklung des Modells beachtet werden sollte) sowie Abtrennung identifizierbarer Preisanpassungen von den Gesamtänderungen des Werts der Regulierungslizenz (generelle Zustimmung zum Ansatz des Stabs).
  • Angabeninitiative (40–48): Bei der ASAF-Sitzung im September hatte der Stab die ASAF-Mitglieder gebeten, Unternehmen in ihren jeweiligen Rechtskreisen zu identifizieren, die als Beispiele verwendet werden können, wie die Kommunikation durch Angaben verbessert wurde. Es sind 30 Vorschläge aus sechs Rechtskreisen eingegangen. In einem weiteren Sitzungsabschnitt informierte die AOSSG über die Diskussionen zur Angabeninitiative bei der jährlichen AOSSG-Sitzung, wo sich zwei Schwerpunkte herausschälten: Prinzipien wirksamer Kommunikation und Verwendung von Leistungskennzahlen im Abschluss.
  • Kryptowährungen (49–58): Obwohl die Erörterungen zu diesem AASB-Papier durch ausumfangreich und theoretisch substantiell waren, kam man zu dem Schluss, dass Kryptowährungen sich noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befinden und es daher zu früh sei, um diese in einem Projekt zu adressieren. Allerdings sollte man die Entwicklungen im Auge behalten.
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (59–61): Der Stab gab einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand des Projekts und bat um weitere Anregungen der ASAF-Mitglieder. Es wurde angeraten, auch mit den Regulierern in Austausch zu treten, damit sich diese möglicher kommender Änderungen bewusst sind. Auch wurden weitere Anregungen in Bezug auf Unternehmen gemacht, die man in die Konsultation einbeziehen sollte, um ein runderes Bild zu bekommen. Genannt wurden regulierte Finanzinstitute, Start-ups und Unternehmen in aufstrebenden Volkswirtschaften.
  • Aktueller Stand des Projekts zu Versicherungsverträgen (62–70): Die Mitglieder erörterten Fortschritte bei IFRS 17 Versicherungsverträge. Es wurden die Ergebnisse von der IASB-Sitzung im November vorgestellt und der Entwurf erörtert, der zwecks Konsistenzprüfung an verschiedene externe Parteien gesendet wurde (unter anderem an IFASS). Der in der ASAF-Mitschrift genannte Erscheinungstermin März 2017 ist allerdings inzwischen überholt (s. Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung im Januar 2017).
  • Berichte über aktuelle Aktivitäten von ASAF-Mitgliedern (71): Verschiedene ASAF-Mitglieder berichteten über laufende Projekte. Eine Übersicht aller laufenden Projekte von ASAF-Mitgliedern ist der Zusammenfassung der Sitzung als Anhang beigefügt.
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (72): Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der Projekte des IASB unterrichtet. Den vom Stab für die nächste Sitzung vorgeschlagenen Themen wurde zugestimmt.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zwei zusammenhängende Berichte zu alternativen Finanzkennzahlen

23.01.2017

Das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, hat zwei Berichte mit den Titeln 'Investor Uses, Expectations and Concerns on Non-GAAP Financial Measures' und 'Bridging the Gap: Ensuring Effective Non-GAAP and Performance Reporting' veröffentlicht.

Das erste Papier beinhaltet die Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedern des Berufsverbands und zeigt, wie Anleger alternative Finanzkennzahlen nutzen und welche Erwartungen und Bedenken sie diesbezüglich hegen. Im Großen und Ganzen halten Anleger die von Unternehmen berichteten alternativen Finanzkennzahlen für nützlich, die sie für verschiedene Zwecke nutzen, aber bei denen sie auch weitere Anpassungen vornehmen einschließlich Umkehrungen zweifelhafter Anpassungen. Die Umfrage hat auch ergeben, dass Anlager Bedenken hinsichtlich der Kommunikation, Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit über die zeit hinweg und zwischen Unternehmen sowie der Transparenz von alternativen Finanzkennzahlen hegen.

Das zweite Papier baut auf dem ersten auf und weist auf Maßnahmen hin, die ergriffen werden sollten, um die Kommunikation dieser Kennzahlen zu verbessern und die gesamte Finanzberichterstattung zu stärken. So sind beispielsweise die Befragten der Meinung, dass die Wertpapieraufsichten eine zentrale Rolle dabei spielen sollten, Disziplin in Bezug auf die Verwendung von Alternativen Finanzkennzahlen durchzusetzen. Und sie sind der Meinung, dass die Bedenken hinsichtlich alternativen Finanzkennzahlen dazu führen sollten, dass der IASB und der FASB die Ausweis- und Klassifizierungsvorschriften in den Hauptbestandteilen zuberssern, wozu auch die Definition wesentlicher Zwischensummen gehört.

Sie können sich beide Papiere direkt von der Internetseite des CFA Institute herunterladen:

Bund-Länder-Arbeitskreis EPSAS veröffentlicht Grundsatzpapier

23.01.2017

Im Kontext der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) durch die EU-Kommission haben sich Bund und Länder über gemeinsame deutsche Standpunkte zum EPSAS-Prozess verständigt und auf der Ebene der Staatssekretäre ein Grundsatzpapier beschlossen.

In dem fünfseitigen Grundsatzpapier geht der Arbeitskreis auf folgende Aspekte ein:

  • Allgemeine Einführung
  • Zielstellung
  • Zeithorizont
  • Verhältnis von Kosten und Nutzen
  • Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsverfahrens
  • Organisations- und Rahmengrundsätze aus doppischer Sicht (Grundanforderungen für Entwicklung und Implementierung sowie inhaltliche Anforderungen)

Das Grundsatzpapier steht auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.

Zusammenfassung von der Sitzung des Erstellerforums im November 2016

20.01.2017

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Dienstag, den 29. November 2016 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Eine Zusammenfassung der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen wurden während der Sitzung erörtert:

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB und des Interpretations Committee. Die Mitglieder wurden über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms und wie dieses die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation 2015 reflektiert informiert. Sie erörterten die Relevanz der IFRS vor dem Hintergrund jüngster Entwicklungen in der integrierten Berichterstattung und der zunehmenden Verbreitung alternativer Finanzkennzahlen. Außerdem wurden die Prozesse im Hinblick auf Projekte nationaler Standardsetzer diskutiert, die zu Projekten des IASB beitragen.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Im Rahmen der ersten Phase dieser Überprüfung bat der Stab die Mitglieder des GPF um Rückmeldung dazu, welche Erfahrungen sie bei der Umsetzung von IFRS 13 gemacht haben. Tenor der Antworten war, dass IFRS 13 allgemein gut funktioniere, allerdings gab es auch Anmerkungen zu kleineren Sachverhalten.
  • Kommerzielle Publikationen der Weiterbildungsinitiative. Zweck dieses Sitzungsteils war, mögliche Verbesserungen an A Guide through IFRS Standards ('grünes Buch') und A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors zu erörtern. Beim grünen Buch diskutierten die Mitglieder die Erstellungsgrundlage, mögliche Änderungen, die Publikationsform sowie Sprachen und Erscheinungszeitpunkt. Bei der anderen Publikation hinterfragten die Mitglieder allgemein, ob die Form der Publikation dem Zielpublikum gerecht werden, und machten verschiedene Vorschläge in dieser Richtung.
  • Definition eines Geschäftsbetriebs. Zweck dieser Sitzung war es, die Meinung der Mitglieder zum entsprechenden Entwurf einzuholen. Die Meinungen waren geteilt und die Anmerkungen entsprechen divers.

Die nächste GPF-Sitzung wird am 8. März 2017 abgehalten werden. Die vollständige Zusammenfassung dieser Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Bewertungen für Abschlusszwecke nach IFRS und UGB

20.01.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 1. März 2017 zu einer Gesprächsrunde zu Bewertungen für Abschlusszwecke ein.

In der Praxis werden häufig Bewertungsgutachten sachverständiger Dritter als Grundlage für die Bewertungsentscheidungen in Abschlüssen eingeholt. Dies betrifft insbesondere Immobilien, Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Beteiligungen im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13) und des Nutzungswerts (IAS 36) und entsprechender Werte im UGB. Im Rahmen der Abschlussprüfung und von Enforcement-Verfahren ergeben sich die Fragen, unter welchen Voraussetzungen solche Gutachten für IFRS-Bewertungen geeignet sind, welche Anpassungen gegebenenfalls erforderlich sind, welche Maßnahmen das Management des bewertenden Unternehmens zu setzen hat, welche Verantwortung Gutachter und Unternehmen haben und welche praktischen Vereinfachungen möglich sind. Die jetzt angebotene Gesprächsrunde soll eine Diskussion und den Meinungsaustausch von und mit Fachleuten zu diesen Themen ermöglichen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

19.01.2017

Im Nachgang seiner Januarsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist, dass der neue Standard zur Versicherungsbilanzierung (IFRS 17) jetzt erst im Mai und nicht im März erwartet wird, weil die Konsistenzprüfung einige kleine Sachverhalte ans Tageslicht gebracht hat, die der Stab dem Board vorlegen will, bevor er den Entwurf finalisiert. Des Weiteren kündigt der IASB an, dass er im Nachgang seiner gestrigen Entscheidung, ein Projekt zu IFRS 9 und Vorfälligkeitsentschädigungen auf seine Agenda zu nehmen, jetzt davon ausgeht, im April einen Entwurf zu diesem Thema herauszugeben.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller Änderungen seit der letzten Aktualisierung im Dezember 2016:

Größere Projekte

  • Angabeninitiative - Wesentlichkeit (Leitliniendokument) — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung hat sich nach vorne verschoben und liegt jetzt "innerhalb von 6 Monaten"
  • Versicherungsverträge — der endgültige Standard wird erst im Mai erwartet, weil die Konsistenzprüfung einige kleine Sachverhalte ans Tageslicht gebracht hat, die der Stab dem Board vorlegen will, bevor er den Entwurf finalisiert

Umsetzungsprojekte

Forschungsprojekte

IFRS-Taxonomie

  • Im Einklang mit der verschobenen Veröffentlichung von IFRS 17 sollen die vorgeschlagenen Änderungen an der Taxonomie in Bezug auf Versicherungsverträge auch erst im Mai 2017 herausgegeben werden

Überprüfungen nach der Einführung

Das aktualisierte Arbeitsprogramm mit Stand vom 19. Januar 2017 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Tätigkeitsbericht 2016 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

19.01.2017

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgelegt. Die Anzahl der Fehlerfeststellungen hat sich auf ähnlich niedrigem Niveau wie in den Vorjahren stabilisiert.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Im Jahr 2016 hat die DPR 96 Prüfungen abgeschlossen, davon 87 Stichprobenprüfungen, sieben Anlassprüfungen und zwei Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs aufsicht (BaFin) durchgeführt wurden.
  • Die normalisierte Fehlerquote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 12% leicht über dem Vorjahreswert von 10%.
  • Eine Nachschau für 2015 hat gezeigt, dass fast alle aufgedeckten Fehler im nachfolgenden Abschluss korrigiert und Hinweise der DPR für die zukünftige Rechnungslegung von den Unternehmen umgesetzt wurden.
  • Im Jahr 2016 hat die DPR ihre Grundsätze für die stichprobenartige Auswahl der zu prüfenden Unternehmen überarbeitet. Eine risikoreiche Bilanzierung erhöht damit das Risiko einer DPR- Prüfung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der DPR in der Presseerklärung und im Tätigkeitsbericht selbst.

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