Januar

EFRAG bittet um Bewerbungen für die Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

19.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden, die Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen neu zu besetzen, und bittet um Bewerbungen.

Die Arbeitsgruppe ist seit über drei Jahren in ihrer Zusammensetzung unverändert, wobei einige Mitglieder ausgeschieden sind bzw. zu erkennen gegeben haben, dass sie demnächst nicht mehr zur Verfügung stehen werden. EFRAG möchte deshalb die Arbeitsgruppe neu zusammensetzen und bittet um entsprechenden Bewerbungen bis zum 20. Februar 2017.

Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, den Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) im Zusammenhang mit preisregulierten Geschäftsvorfällen zu beraten und ggf. Anregungen zu liefern. Von Seiten des IASB wird ein Diskussionspapier zu diesem Thema Ende 2017 oder Anfang 2018 erwartet.

Die Arbeitsgruppe soll höchstens 16 Mitglieder umfassen, die möglichst eine große Bandbreite von beruflichen Hintergründen und Herkunftsländern abdecken sollten. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Papiere für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses

19.01.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 26. und 27. Januar 2017 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 56. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Papiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze dort ebenfalls verfügbar gemacht werden.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

19.01.2017

Am 18. und 19. Januar 2017 fand in Tokio die einundzwanzigste gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen, die von Interesse für beide Boards sind. Dazu gehörten diesmal Erfolgsberichterstattung, Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte sowie Negativzinsen.

ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihre gemeinsamen Sitzungen fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll im zweiten Halbjahr 2017 in Norwalk stattfinden.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

IASB stimmt für Projekt zu möglichen begrenzten Änderungen an IFRS 9

18.01.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat soeben mit elf Stimmen für und einer Stimme dagegen entschieden, ein Projekt mit begrenztem Umfang zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf seine Agenda zu nehmen.

Im Rahmen des Projekts soll entschieden werden, ob eine eng umrissene Ausnahme geschaffen werden kann, um zu gestatten, dass Instrumente mit symmetrischen Vorfälligkeitsentschädigungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis qualifizieren, obwohl sie das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" nicht erfüllen. Eine Zusammenfassung des Agendapapiers, über das abgestimmt wurde, und der entsprechenden Erörterungen des Boards finden Sie hier.

IVSC veröffentlicht IVS 2017

18.01.2017

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat den Satz internationaler Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) herausgegeben, die die IVS 2017 bilden. Sie sind das Ergebnis von Entwürfen, die im April und Juni 2016 veröffentlicht wurden.

Die IVS 2017 bestehen aus fünf allgemeinen Standards und sechs Vermögenswertstandards. Die allgemeinen Standards bieten Leitlinien für alle Bewertungsaufträge und behandeln unter anderem Bedingungen eines Bewertungsauftrags, Bewertungsgrundlagen, Bewertungsansätze und -methoden sowie Berichterstattung. Die Vermögenswertstandards enthalten Leitlinien für bestimmte Arten von Vermögenswerten.

Weiterführende Informationen die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IVSC.

EFRAG bittet um Bewerbungen für einen Beirat zur Pensionsbilanzierung

17.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Forschungsprojekt zur Untersuchung möglicher Verbesserungen der gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Pensionsplänen eingerichtet und will dazu einen Expertenbeirat ins Leben rufen.

Schwerpunkt der Untersuchungen sollen vorerst Pläne sein, bei denen die Leistungen an Renditen bestimmter Vermögenswerte geknüpft sind. Ziel ist es nicht, die Vorschriften in IAS 19 grundlegend zu hinterfragen, sondern vielmehr, den IASB, der derzeit ein Machbarkeitsstudie zu diesem Thema durchführt, zu unterstützen und Einfluss auf ihn zu nehmen.

Der Beirat soll sich aus zehn bis zwölf Mitgliedern zusammensetzen, die sich einmal im Quartal persönlich treffen und ggf. darüber hinaus per Telefonkonferenz oder E-mail austauschen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Bilanz für das Jahr 2016

17.01.2017

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2016 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2016, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2016 hier herunterladen.

TEG-Berufungen und -Wiederberufungen

17.01.2017

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von sechs (neuen) Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

Neues TEG-Mitglied ist Silvia Dinova, Prüferin aus Bulgarien. Andrew Spooner (Deloitte), Geert Ewalts, Prof. Dr. Günther Gebhardt (Deutschland), Heinz Hense (Deutschland) und Ambrogio Virgilio wurden wiederberufen. Alle (Wieder-)Berufungen gelten ab dem 1. April 2017.

Eine Presseerklärung zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Zwei Forschungsberichte zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Korea

17.01.2017

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat zwei weitere der Forschungspapiere veröffentlicht, die er im Rahmen seines umfassenden Forschungsprojekts in Auftrag gegeben hat, das durchgeführt wurde, um zu eruieren, ob die erhofften Auswirkungen der IFRS-Übernahme eingetreten sind.

The Economic Consequences of IFRS Adoption in Korea: Evidence from interview and survey und The Economic Consequences of IFRS Adoption in Korea: A literature review and empirical evidence (beide Verknüpfungen auf die Internetseite des KASB) sind zwei der sieben Forschungsberichte, die in die umfassende Studie zur IFRS-Übernahme eingeflossen sind, die Anfang dieses Monats veröffentlicht wurde.

EFRAG ist der Meinung, dass die Änderungen an IFRS 4 die wesentlichen Bedenken der Unternehmen adressieren, die vornehmlich im Bereich Versicherungen tätig sind

13.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge'' ausgesprochen.

EFRAG ist der Meinung, dass die Änderungen vor dem besonderen Hintergrund der Nichtübereinstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente und dem Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen alle fachlichen Übernahmekriterien der IAS-Verordnung erfüllen. EFRAG ist weiterhin der Meinung, dass die Änderungen die wesentlichen Bedenken der Unternehmen adressieren, die vornehmlich im Bereich Versicherungen aktiv sind, die am stärksten von den Sachverhalten betroffen sind, die sich aus der mangelnden Übereinstimmung von IFRS 9 und dem künftigen Versicherungsstandard betroffen sind. Vor diesem Hintergrund kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die Übernahme der Änderungen dem öffentlichen Interesse in der EU dienlich sein wird.

Die englischsprachige Presseerklärung, die Zugang zur Übernahmeempfehlung bietet, finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU entsprechend aktualisiert.

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