Januar

EFRAG richtet akademischen Beirat ein

13.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass sie akademischen Beirat einrichten will und bittet um Bewerbungen bis zum 1. März 2017.

EFRAG ist weist darauf hin, dass Forschungsprojekte in den kommenden Jahren zunehmend Bedeutung in den Arbeitsprogrammen von IASB und EFRAG gewinnen werden, da Konsens herrscht, dass Finanzberichterstattung der soliden wissenschaftlichen Grundlage bedarf.

Der Beirat soll sich aus 10 bis 15 Mitgliedern zusammensetzen, die sich mindestens zweimal im Jahr treffen. Eine Sitzung soll in Brüssel stattfinden, eine im Rahmen eines wichtigen akademischen Ereignisses in Europa. Weitere Austausche in Form von Telefonkonferenzen und E-mail sind zu erwarten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB-Artikel zur praktischen Umsetzung von IFRS 16

13.01.2017

Der IASB hat einen Artikel veröffentlicht, in dem vier Mitglieder des IASB die Botschaften erörtern, die sie von Anwendern im letzten Jahr hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 16 gehört haben, und Ratschläge für Unternehmen aussprechen, die IFRS 16 umsetzen.

  • Sue Lloyd erörtert Übergangswahlrechte und jeweilige Vorteile;
  • Gary Kabureck erläutert frühzeitige Planung und praktische Schritte;
  • Darrel Scott äußert sich zu Ermessenentscheidungen und Abzinsungssätzen; und
  • Stephen Cooper untersucht Anlegererwartungen und Leasingangaben zwischen jetzt und 2019.

Der englischsprachige Artikel von vier Seiten steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

13.01.2017

Ein Überblick über Entwicklungen bei GRI/IIRC, IRC und FASB.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die Corporate Leadership Group on integrated reporting 2017 (CLGir 2017) angekündigt und lädt Unternehmen ein, sich um eine Mitgliedschaft zu bewerben. Die Gruppe wird von GRI koordiniert und wird gemeinsam mit dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) praktische Sachverhalte untersuchen, zu denen auch gehören soll, wie Unternehmen Nachhaltigkeit zum Kern ihrer Geschäftstätigkeit und -strategie machen können, indem sie GRI-Standards und das IIRC-Rahmenkonzept nutzen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI.

Der Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) von Südafrika weist auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei der Angabe von Erfolgen gemessen an den strategischen Zielen in einem integrierten Bericht ergeben können, und hat ein Informationspapier herausgehoben, in dem die Herausforderungen aufgeführt und wesentliche Erwägungen dargestellt werden. Das Papier steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IRC zur Verfügung.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine neue Ausgabe seines FASB Outlook-Newsletters herausgegeben, der auch einen Beitrag des FASB-Mitglieds Marc Siegel zur Frage "Sollte der FASB eine Rolle bei Nachhaltigkeitsangaben haben?" enthält. Der Artikel ist eine Reaktion auf Fragen, die aufgekommen sind und die sich darauf beziehen, ob der FASB Standards entwickeln sollte, mit denen Angaben Nachhaltigkeit und zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social, Governance, ESG) vorgeschrieben würden. Siegel kommt zu dem Schluss, dass es keine "binäre" Antwort auf die Frage gibt, ob sich der FASB mit Nachhaltigkeits- oder ESG-Themen beschäftigen sollte. Er verweist darauf, dass sich der Board mit diesen Themen beschäftigt, wenn sie in die Grenzen der Finanzberichterstattung fallen, die das Rahmenkonzept des FASB setzt. Gleichzeitig würden aber nicht alle Nachhaltigkeits- oder ESG-Themen in diese Grenzen fallen. Der vollständige Beitrag in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung.

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2015-2017)

12.01.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an drei International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 12. April 2017 erbeten.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

Standard Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung
IAS 12 Ertragsteuern

Klarstellung, dass die Vorschriften in der bestehenden Textziffer 52B (Erfassung der Ertragsteuerauswirkung von Dividenden wo auch die Geschäftsvorfälle und Ereignisse erfasst werden, die zu den auszuschüttenden Gewinnen führen) auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind, indem die Textziffer aus der unmittelbaren Nachbarschaft der bestehenden Textziffer 52A genommen wird, die sich nur auf Situationen bezieht, in denen es unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt

IAS 23 Fremdkapitalkosten

Klarstellung, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden

Im Entwurf ED/2017/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015–2017 sind keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 und IAS 23 enthalten, beabsichtigt ist, diese nach der Kommentierungsphase zu bestimmen. Allerdings wird vorgeschlagen, dass die Änderungen an IAS 28 zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, da man ihren Zeitpunkt des Inkrafttretens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 in Einklang bringen will.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 enthält der Entwurf eine abweichende Meinung. Ein Boardmitglied lehnt die Änderung an IAS 28 wie vorgeschlagen ab, da dieses Boardmitglied der Meinung ist, dass IAS 28 entsprechend zu ändern nicht erfolgen sollte, ohne dass gleichzeitig festgelegt wird, welche Beteiligungen nach der Equity-Methode und welche nach IFRS bilanziert werden sollten.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Neuere AFRAC-Entwicklungen

12.01.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei überarbeitete Stellungnahmen veröffentlicht und nimmt Stellung zur EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16.

Die beiden überarbeiteten Stellungnahmen sind die folgenden (Verküpfungen jeweils auf die Presseerklärungen auf der Internetseite von AFRAC:

Im Schreiben an EFRAG zur Konsultation zur Übernahme von IFRS 16 bringt das AFRAC keine Bedenken zum Ausdruck. EFRAG hatte am 12. Oktober 2016 ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 für die Anwendung in Europa herausgegeben. Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu einem positiven Schluss in Bezug auf die Übernahme gekommen ist, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Den entsprechenden von AFRAC ausgefüllten Fragebogen finden Sie hier.

Tom Scott als IASB-Mitglied berufen

11.01.2017

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung von Prof. Dr. Tom Scott als Mitglied im International Accounting Standards Board (IASB) bekannt gegeben. Scott wird seinen Posten beim IASB im April 2017 antreten; seine erste Amtszeit wird am 31. März 2022 enden.

Scott ist lehrt seit den späten Siebzigern Rechnungslegung an verschiedenen Universitäten in Kanada. Zuletzt war er in einer Kombination von Verwaltungsdirektor und Professor für Rechnungslegung and der School of Accounting and Finance der Universität Waterloo tätig. Von 2003 bis 2011 war er außerdem Mitglied des kanadischen Standardsetzers AcSB.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

Bericht von der Investorenveranstaltung zu Leasingverhältnissen und den jüngsten Änderungen an IFRS 4 in Mailand

11.01.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) und die italienische Vereinigung der Finanzanalysten und -berater (Associazione Italiana degli Analisti e Consulenti Finanziari, AIAF) haben am 29. November 2016 zu einer gemeinsamen Veranstaltung nach Mailand eingeladen. Ein Bericht von der Veranstaltung ist jetzt verfügbar.

Der erste Teil der Veranstaltung war IFRS 16 Leasingverhältnisse gewidmet. Dabei wurden die Sichtweisen der Adressaten zu einer Reihe von fachlichen Sachverhalten eruiert. Im zweiten Teil wurden die Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge erörtert, nach denen Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, den Überlagerungsansatz anwenden können, und Unternehmen, deren überwiegende Geschäftstätigkeit Versicherungstätigkeit ist, die Möglichkeit haben, die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente bis 2021 aufzuschieben.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie ein Protokoll von der Veranstaltung.

IFAC aktualisiert Positionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung durch Organisationen

11.01.2017

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat sein Positionspapier Nr. 8 überarbeitet. In dem Papier wird jetzt die Überzeugung von IFAC hervorgehoben, dass integrierte Berichterstattung der Weg ist, um ein zusammenhängendes Unternehmensberichterstattungssystem zu erreichen, das die Nachfrage nach einem einzigen Bericht befriedigt, der einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten eines Unternehmens gewährt, Werte über die Zeit hinweg zu schöpfen.

IFAC hatte ursprünglich festgehalten, dass es eine große Bandbreite von Berichtsrahmenkonzepten gibt und dass es wichtig sei, die Beziehungen zwischen diesen Rahmenkonzepten zu eruieren. Diese Position wurde nun dahin modifiziert, dass IFAC den internationalen Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und die Umsetzung von dessen Rahmenkonzept an erste Stelle rückt und hervorhebt, dass die integrierte Berichterstattung der Schlüssel für eine verbesserte Berichterstattung durch Unternehmen sei. Im Papier heißt es:

[D]er integrierte Bericht kann als ein “Schirm”-Bericht für die große Bandbreite von Berichten und Kommunikationen eines Unternehmens genutzt werden und ermöglich so bessere innere Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bericht, wobei anerkannt wird, dass eine große Bandbreite von unterschiedlichen Rahmenkonzepten und Regulierungen zur Verfügung stehen oder sich in der Entwicklung befinden.

Die aktualisierte Fassung des Positionspapiers enthält auch einen neuen Abschnitt, in dem die integrierte Berichterstattung detaillierter erläutert wird.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

10.01.2017

Der IASB wird am 18. Januar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die erste Sitzung des Jahres 2017 weist nur eine leichte Agenda auf, und der IASB wird nur am 18. Januar 2017 öffentlich tagen.

Der erste Sitzungsteil gilt der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die Vorschriften in IFRS 13 sind im Wesentlichen dieselben wie in den entsprechenden Vorschriften des FASB, da die beiden Boards zusammen auf konvergierte Standards hingearbeitet haben. Der Stab empfiehlt, dass der Board mit einer Überprüfung des Standards fortfährt und als nächstes eine Bitte um Rückmeldungen veröffentlicht.

Der Board wird seine Erörterungen vom Dezember 2016 zu einer möglichen eng umrissenen Änderung an IFRS 9 Finanzinstrumente fortsetzen, die symmetrischen Vorfälligkeitsentschädigungen gilt. Angedacht ist, möglicherweise zu gestatten, dass Instrumente mit Vorauszahlungsoptionen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden können. Der Stab ist der Meinung, dass der Board eine Änderung in Betracht ziehen sollte.

Der Board bereitet derzeit einen Entwurf vor, um die Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Änderung von Schätzungen klarzustellen. Der Stab wird den Board über Tests der angedachten Formulierungen unterrichten.

Der Stab wird den Board außerdem in einem kurzen Sitzungsabschnitt (10 Minuten) mündlich über neueste Entwicklungen im Versicherungsprojekt informieren.

Schwerpunkte des Sitzungsabschnitts zum Rahmenkonzept werden Faktoren, die erstmaligen Bewertungen eigen sind, die Verwendung von mehr als einer Bewertungsgrundlage und die mögliche Bestätigung der Vorschläge im Entwurf zur Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept sein.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

FRC will IFRS-Stiftung in Großbritannien behalten

10.01.2017

Wie berichtet sucht die IFRS-Stiftung nach neuen Räumlichkeiten und hatte im Rahmen der Ankündigung auch nicht ausgeschlossen, ins Ausland zu wechseln.

Der britische Standardsetzer FRC hat jetzt auf die Ausschreibung reagiert und erklärt, dass Großbritannien das mächtigste Rechnungslegungszentrum außerhalb der USA sei, das der IFRS-Stiftung einmaligen Zugang zu IFRS-Kenntnissen und -Erfahrungen biete. Man kommt beim FRC zu dem Schluss:

Ins Ausland zu gehen, wäre für die IFRS-Stiftung kontraproduktiv. Es ist logisch für die Stiftung, in Großbritannien zu bleiben.

Sie können die englischsprachige Erklärung auf der Internetseite des FRC einsehen.

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