Juli

CMAC sucht neue Mitglieder

31.07.2017

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB bittet derzeit um Bewerbungen von potentiellen künftigen Mitgliedern, da die Amtszeiten von mehreren Mitgliedern des CMAC Ende 2017 enden.

Der CMAC ist eine Gruppe von professionellen Finanzanalysten, die sich dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Weitere Informationen zum CMAC und zu der Bitte um Einreichungen von Bewerbungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2017 in deutscher Sprache

31.07.2017

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2017 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS), zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

Mitschnitte von der Julisitzung des IFRS-Fachausschusses

31.07.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 27. und 28. Juli 2017 in Berlin getagt. Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

31.07.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der der IASB am 25. und 26. September 2017 nach London eingeladen hat.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 25. September 2016 (09:00h - 18:30h)

  • Begrüßungsansprache
  • Aktueller Stand des fachlichen Arbeitsprogramms des IASB
  • Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern einschließlich Unterstützung bei der Umsetzung von IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Fallstudie
    • Erörterung in Kleingruppen
  • Optional wahrzunehmende Sitzungsteile (zwei Runden)
    • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung
    • Standardpflege/Umsetzungsunterstützung
    • Rahmenkonzept

Dienstag, 26. September 2016 (09:00h - 13:00h)

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Fallstudie
    • Erörterung in Kleingruppen
  • Rückmeldungen aus den Fallstudien
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Die Veröffentlichung der Agendapapiere für die Sitzung wird in Kürze auf der Internetseite des IASB erwartet. Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) anschließen.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Ergebnisse einer Untersuchung zu ihrem Ansehen und Ruf

31.07.2017

Die IFRS-Stiftung hat die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, die zwischen Februar und Mai 2017 durchgeführt wurde und darauf abzielte, drei wesentliche Aspekte zu eruieren: (1) Wie wird die Leistung der Stiftung angesichts wichtiger Aspekte des Rufs wie bspw. Transparenz und Unabhängigkeit beurteilt? (2) Wie werden Einbindung von Adressatengruppen und der Konsultationsprozess eingeschätzt? Sind die Befragten der Meinung, dass die Stiftung ihrer Mission im öffentlichen Interesse gerecht wird und allgemein ihre Ziele erreicht?

Die Studie baut auf knapp 130 Befragungen auf, von denen über 100 mit externen Parteien geführt wurden (Rechnungsleger/Prüfer Ersteller, Adressaten, Standardsetzer, Regulierer sowie Mitglieder der verschiedenen Beratungsgruppen der IFRS-Stiftung). Etwa ein Drittel der Befragten kam aus Europa.

Insgesamt ist die IFRS-Stiftung für ihre Transparenz und Unabhängigkeit hoch angesehen. Ihre Konsultationen werden als professionell, offen, wirksam und gut dokumentiert empfunden. Die große Mehrheit der Befragten ist auch der Meinung, dass die Stiftung ihre Arbeit im öffentlichen Interesse wirksam verfolgt und dass die gemeinnützige private Struktur keinen nachteiligen Effekt in dieser Hinsicht hat.

Allerdings werden in der Studie auch einige Schwächen identifiziert. Der wesentliche Kritikpunkt ist, dass die Stiftung als zu langsam und nicht schnell genug auf die sich ändernde Welt reagierend wahrgenommen wird. Insbesondere lange Entwicklungs- und Konsultationsphasen werden kritisiert, wobei zum dies zum einem auf eine mangelnde Ausgewogenheit von Umfang des Konsultationsprozesses und Zeitaufwand und zum anderen auf eine Tendenz zurückgeführt wird, zu technisch und zu konzeptionell zu arbeiten. Die Befragten würden auch gerne mehr Gelegenheit haben, außerhalb des Konsultationsprozesses mit dem IASB in Austausch zu treten - bspw. durch informelle Dialoge, Lehrangebote und Veranstaltungen. Die Befragten merkten auch an, dass sowohl kleinere Unternehmen als auch weniger entwickelte Volkswirtschaften Gefahr liefen, an den Rand gedrängt zu werden. Hier wird aufgefordert, die Schwierigkeiten mehr zu berücksichtigen, die diese bei der Umsetzung von Standards haben können.

Im Bericht sind sechs Empfehlungen für die IFRS-Stiftung enthalten:

  • Aufrechterhaltung der bisherigen guten Arbeit
  • Verbesserte Einbindung und umfassendere Konsultation von Adressatengruppen
  • Entwicklung von Veranstaltungen, Lehrangeboten und Schulungen
  • Verbesserung der Zeiteffizienz
  • Eingehen auf das Bedürfnis nach einfachen, anwendbaren und umsetzbaren Standards
  • Einbindung der Befürworter der Stiftung als Botschafter für deren Mission

Der englischsprachige Bericht und eine entsprechende Presseerklärung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Stellungnahme von AFRAC zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8

31.07.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/2 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' Stellung genommen, der im März 2017 herausgegeben wurde.

AFRAC begrüßt die Initiative des IASB zur Anpassung des Standards an die Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung und ist immer noch der Meinung, dass die Management-Perspektive die korrekte Basis für die Identifikation und die Bereitstellung von Informationen über Geschäftssegmente ist. Trotzdem scheint es zweckmäßig, einige Klarstellungen in einer adaptierten Version des Standards zu inkludieren. Vor allem die abgestimmte Definition und Auffassung des Hauptentscheidungsträgers – der eines der wichtigsten Elemente des Entwurfs darstellt – sind hilfreich.

Die neu inkludierten Bezugnahmen zu Berichtspflichten außerhalb der Abschlüsse sieht AFRAC als problematisch. Die Einführung des Begriffs „Annual Reporting Package“ könnte über die Zielsetzung des Standards und vielleicht auch über den Umfang der IFRS hinausgehen: Im Moment besagt IAS 1.14, dass Berichte und Angaben, die außerhalb des Abschlusses veröffentlicht werden, nicht in den Anwendungsbereich der IFRS fallen. Darüber hinaus könnten potenzielle Konflikte auftreten, da spezifische Regelungen hinsichtlich des Zeitpunkts und der Form der finanziellen Kommunikation existieren (zB Unternehmensrecht, Börsengesetze, regulatorische Vorschriften usw), die nicht außer Acht gelassen werden können, um die neu eingeführten Bestimmungen in Paragraf 19B zu erfüllen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

Die Antwort des Prüfers auf das Risiko wesentlicher Fehldarstellungen, die sich aus Schätzungen des erwarteten Kreditverlusts unter IFRS 9 ergeben

28.07.2017

Die Einführung neuer Vorschriften für die Bilanzierung erwarteter Kreditverluste in IFRS 9 'Finanzinstrumente' wird bedeutende Änderungen in der Finanzberichterstattung durch Banken mit sich bringen, wenn die Vorschriften 2018 in Kraft treten.

Die im Global Public Policy Committee (GPPC) zusammengefassten sechs großen Prüfernetzwerke1 haben ein Papier mit dem Titel Die Antwort des Prüfers auf das Risiko wesentlicher Fehldarstellungen, die sich aus Schätzungen des erwarteten Kreditverlusts unter IFRS 9 ergeben herausgegeben.

Das Papier ist im Wesentlichen für Prüfungsausschüsse von systemrelevanten Banken gedacht, aber große Teile des Inhalts sind auch für andere Banken und Finanzinstitute von Belang. Ziel des Papiers ist es, die Umsetzung der Bilanzierung erwarteter Kreditverluste auf einem hohen Qualitätsstandard zu fördern.

Im Papier wird festgehalten, dass die Einführung neuer Vorschriften für die Bilanzierung erwarteter Kreditverluste in IFRS 9 Finanzinstrumente bedeutende Änderungen in der Finanzberichterstattung durch Banken mit sich bringen wird, wenn die Vorschriften 2018 in Kraft treten. Banken müssen hochwertige Methoden, Prozesse, interne Kontrollen, Systeme und Modelle im Einklang mit dem neuen Standard entwickeln und umsetzen, auf deren Grundlage die Unternehmensleitung sachgerechte Ermessensentscheidungen bei der Schätzung erwarteter Kreditverluste fällen kann.

Allerdings wird in dem Papier auch festgehalten, dass das Risiko wesentlicher Fehldarstellungen im Zusammenhang mit erwarteten Kreditverlusten unter IFRS 9 besteht. Dabei spielen folgende Aspekte eine ausschlaggebende Rolle:

  • Komplexität der Schätzung erwarteter Kreditverluste;
  • höhere Zahl von Input-Faktoren und -Annahmen, die Ermessen unterliegen;
  • erhöhte Schätzungsunsicherheit; und
  • die potentielle Umfang der Schätzung erwarteter Kreditverluste durch systemrelevante Banken.

Das GPPC hofft, mit dem Papier dazu beizutragen, dass die letztendlich Verantwortlichen die Qualität der Antwort des Prüfers auf das Risiko wesentlicher Fehldarstellungen bei Schätzungen erwarteter Kreditverluste wirksam beurteilen können.

Sie können sich das englischsprachige Papier kostenfrei herunterladen. Es steht auch eine begleitende Presseerklärung zur Verfügung.

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1 Das Global Public Policy Committee (GPPC) der sechs größten internationalen Prüfernetzwerke umfasst Vertreter von BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC. Schwerpunkt der Arbeiten sind gemeinsame Standpunkte zu großen Public-Policy-Themen für den Berufsstand.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juli

28.07.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juli 2017.

Wie bereits berichtet, waren im Juli die folgenden Entwicklungen zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards und von TEG im Juli.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

SMEIG-Mitglieder wiederberufen

28.07.2017

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung von 15 der insgesamt 26 Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME-Implementation-Group, SMEIG) bekanntgegeben, die die internationale Übernahme des IFRS für KMU unterstützt und die Implementierung des Standards überwacht.

Die anderen 11 Mitglieder waren erst letztes Jahr für erste dreijährigen Amtszeiten berufen worden. Mitglieder von SMEIG können bis zu drei Amtszeiten in der Gruppe bleiben.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung zu den Wiederberufungen.

IASB veröffentlicht Internetseminar zu IFRS 17

27.07.2017

Der IASB stellt auf seiner Internetseite ein zweiteiliges Internetseminar zum kürzlich veröffentlichten IFRS 17 'Versicherungsverträge' zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Internetseminars werden die Vorschriften zum erstmaligen Ansatz und zur Folgebewertung in IFRS 17 erörtert.

Für weiterführende Informationen gehen Sie bitte auf die Internetseite des IASB. Dort finden Sie Teil 1, Teil 2 und die Präsentationsfolien des Internetseminars.

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