Juli

Bericht über die Auswirkungen von IFRS 9 auf die Finanzstabilität

27.07.2017

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) - als spezielles Gremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei der EZB - hat einen Bericht über die Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf die Finanzstabilität veröffentlicht. Dieser wurde durch das Europäische Parlament im Januar 2016 beauftragt.

Der Bericht analysiert im Wesentlichen die Auswirkungen der neuen Vorschriften zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten und den neuen Wertminderungsvorschriften auf die Finanzstabilität und setzt dabei zwei Schwerpunkte:

  1. Ausweitung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten durch Einführung von IFRS 9 und evt. sich daraus ergebenden makroprudenziellen Auswirkungen
  2. Auswirkungen der Einführung der neuen Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf Prozyklizität und Finanzstabilität

Wesentliche Aussagen des Berichts sind die folgenden

  • IFRS 9 stellt eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu IAS 39 dar; positive Auswirkungen auf die Finanzstabilität werden insgesamt erwartet.
  • Die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sind klarer und nachvollziehbarer und ziehen keine signifikante Erhöhung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach sich.
  • Neues Wertminderungsmodell:
    • Dies ist die bedeutendste Änderung durch IFRS 9. Durch das Neue Wertminderungsmodell ergibt sich eine Erhöhung der Transparenz und frühzeitigere und umfassendere Erfassung von Wertminderungen; dies ergibt einen grundsätzlich positive Effekt auf die Finanzstabilität.
    • Die Verwendung von zukunftsbezogenen Informationen erhöht die Rechtzeitigkeit der Erfassung von Wertminderungen.
    • Das neue Wertminderungsmodell ist mit signifikanten Investitionen durch Banken hinsichtlich neuer Modelle, IT, Datenerhebung und Personal verbunden. Für Banken mit Standardansatz ist dieser Effekt größer als für Banken mit IRB-Ansatz.  
    • Wechselwirkung von IFRS 9 mit Bankregulierung: Die GuV-Auswirkung des neuen Wertminderungsmodells hat direkten Einfluss auf Eigenkapitalausstattung; eine Erhöhung der Wertminderungen zwischen 20% und 30% wird als Erstanwendungseffekt von IFRS 9 erwartet. Die Übergangsvorschriften für regulatorische Berücksichtigung sind zu begrüßen.
  • Zu betrachtende wesentliche Aspekte aus Sicht der Finanzstabilität sind:
    • Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert: Kein signifikanter Anstieg der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert ist aufgrund von IFRS 9 zu erwarten. Daraus ergibt sich, dass keine Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur regulatorischen Berücksichtigung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erforderlich sind.
    • Modellrisiken: Das neue Wertminderungsmodell bedarf umfangreicher Modelle und ist mit Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen verbunden.
      • Die Vermeidung von Modellen mit unnötiger Komplexität ist anzuraten;
      • adäquate Überwachung der verwendeten Parameter sowie Vereinfachungen ist notwendig;
      • es ergibt sich die Notwendigkeit der Bereitstellung von regulatorischen Hinweisen/Regelungen zur adäquaten Anwendung von IFRS 9-Regelungen;
      • Transparenz durch angemessene Angaben ist erforderlich;
      • die umfassende Überwachung durch Wirtschaftsprüfer, Enforcer und Regulatoren notwendig.
    • Kreditvergabepraxis: Es ist eine Anpassung der Kreditvergabepraxis (z.B. Verkürzung der Laufzeiten, Ausschluss gewisser optionaler Vertragsbestandteile) und Preiskalkulation aufgrund des neuen Wertminderungsmodells (und entsprechender Auswirkung auf Kapitalkosten) möglich.
    • Prozyklizität: Bei adäquater Umsetzung trägt das neue Wertminderungsmodell zur Finanzstabilität durch höhere Transparenz und eine rechtzeitigere sowie relevantere Erfassung von Wertminderungen durch Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen bei. Aufgrund der Verwendung von zyklisch sensitiven Kreditrisikodaten und des sogenannten „cliff effects“ zwischen Stufe 1 und Stufe 2 könnte eine Prozyklizität vorliegen und entsprechende Volatilität in der Berechnung des Eigenkapitals nach sich ziehen. Bislang liegen jedoch keine vollumfassenden quantitativen Studien über Auswirkungen des Modells auf Zyklizität vor.
    • Standardansatz und weniger komplexe Banken: Bei Verwendung des Standardansatzes ist Einführung des neuen Wertminderungsansatzes mit höherem Aufwand verbunden (im Vergleich können Banken, die den IRB-Ansatz bereits verwenden, auf bestehenden Modellen aufbauen). Langfristig könnte IFRS 9 Banken mit Standardansatz zur Einführung anspruchsvollerer Modelle zwingen oder gar zur Verwendung des IRB-Ansatzes, was jedoch langfristig negative Auswirkungen auf die Ertragskraft von kleineren Banken bewirken könnte.
  • Eine umfassende Überwachung durch Wirtschaftsprüfer, Regulatoren und Enforcer sowie Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien ist notwendig.
  • Die fünf analysierten Bereiche sollten ebenfalls Gegenstand des vom Europäischen Parlament beauftragten „ex post impact assessment“ (nicht später als Juni 2019) sein.

In einer Begleitveröffentlichung in der „Occasional Paper Series“ kommen die Verfasser – bei Anwendung des entwickelten Modells für ein Portfolio europäischer Unternehmensfinanzierungen - zu dem Ergebnis, dass die quantitativen Auswertungen darauf hindeuten, dass die Anwendung von Modellen mit erwarteten Kreditverlusten unter IFRS 9 dazu tendiert, die Auswirkungen von Kreditausfällen auf die GuV und CET1 Kapital – ohne Berücksichtigung eventuellen regulatorischer Anpassungen – zu Beginn einer wirtschaftlichen Abschwungphase zu konzentrieren, woraus Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Prozyklizität von IFRS 9 resultieren. Durch die Verwendung von zukunftsorientierten Informationen sind die Wertminderungen nach IFRS 9 hinsichtlich der Veränderung in wirtschaftlichen Bedingungen sensitiver.

Folgende englischsprache Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des ESRB zur Verfügung:

Indien verschiebt Ind AS-Anwendung für Versicherer nach der Veröffentlichung von IFRS 17

27.07.2017

Indien ist gegenwärtig dabei, Indian Accounting Standards (Ind AS) einzuführen, die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind. Versicherer waren bisher für eine Ind AS-Anwendung ab dem 1. April 2018 vorgesehen. Dies wurde nun um zwei Jahre aufgeschoben.

Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge hat die zuständige Versicherungsaufsicht Insurance Regulatory and Development Authority of India (IRDAI) die Situation neu bewertet und ist zu folgendem Schluss gekommen:

  • Da Indien keinen Standard hat, der IAS 39 entspricht, würde die Einführung der Ind AS in ihrer gegenwärtigen Form mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Bewertungsanomalien bei Vermögenswerten und Schulden und zu Volatilität in den Abschlüssen von Versicherern führen.
  • Die Kosten für die Umstellung würden für Versicherer zweimal anfallen - einmal bei der Anwendung der Ind AS und zum zweiten Mal, wenn IFRS 17 in Indien eingeführt wird.

Die Verordnung, mit der die Ind AS-Anwendung in der Versicherungsbranche in Indien aufgeschoben wird, steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der IRDAI zur Verfügung.

Livestream der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

27.07.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC tagt heute und morgen in Berlin. Sie haben die Möglichlichkeit, die Sitzung per Livestream zu verfolgen.

Die Übertragung beginnt mit dem öffentlichen Teil der Sitzung ab 11.00h. Zugang zum Livestream haben Sie hier.

Während seiner 60. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2017

26.07.2017

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2017 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie. Die Linkbase wurde entwickelt, um die Datenqualität von IFRS-Einreichungen im XBRL-Format zu verbessern und zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, IFRS-Konzepte und ihre Bedeutung aus fachlicher und berichterstattungstechnischer Sicht besser zu verstehen.

Für Ersteller bietet die Linkbase zusätzliche Validierungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Einträge in ihren Einreichungen korrekt und konsistent sind. Allgemein hilft die Linkbase Einreichungen zu verbessern, die mit Hilfe der IFRS-Taxonomie 2017 erstellt wurden.

Weitere Informationen stehen Ihnen in den englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

26.07.2017

Am 24. und 25. Juli 2017 fand in Norwalk die zweiundzwanzigste gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen, die von Interesse für beide Boards sind. Dazu gehörten diesmal das Rahmenkonzept, Erfolgsberichterstattung und Angaben, Erlöserfassung, Bilanzierung nach der Equity-Methode sowie preisregulierte Geschäftsvorfälle.

ASBJ und FASB werden ihre gemeinsamen Sitzungen fortsetzen. Die nächste Sitzung soll im Januar 2018 in Tokio stattfinden.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2017

25.07.2017

Der IASB ist am 18. und 19. Juli 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Dienstag, 18. Juli

Die Sitzung begann am Nachmittag mit den positiven Rückmeldungen aus Einbindungsaktivitäten, die der Stab mit Anlegern und Analysten seit Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge unternommen hat.

Der Board hat außerdem entscheiden, mit der Finalisierung von zwei im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2015-2017 vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf IAS 12 und IAS 23 fortzufahren. Der Board forderte den Stab auf, weitere Untersuchungen zu einer möglichen Änderung an IFRIC 14 vorzunehmen.

Der Tag endete mit einer Sitzung zur Angabeninitiative und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit. Der Board entscheid, zwei Textziffern und ein Beispiel zu streichen, die sich auf die Auswirkunge von Kreditklauseln auf die Wesentlichkeit von anderen Informationen bezogen.

Mittwoch, 19. Juli

Der Board entschied, die vorgeschlagene Änderung an IFRS 9 in Bezug auf Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung zu finalisieren, wobei die zweite Bedingung gestrichen werden soll. Als Teil des Pakets sollen in der Grundlage für Schlussfolgerungen auch die entsprechenden Bilanzierungsvorschriften für eine Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten hervorgehoben werden, die nicht zu einer Ausbuchung führen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll der 1. Januar 2019 und nicht wie vorgeschlagen den 1. Januar 2018 sein, wobei vorzeitige Anwendung zu zulässig sein soll.

Die verbleibenden Sitzungsabschnitte waren Unterrichtseinheiten. Am Nachmittag hat sich der Board preisregulierten Geschäftsvorfällen mit den Schwerpunkten Beherrschung und Phasenausgleich sowie Ansatz Unsicherheit gewidmet.

Abschluss der Sitzung war eine weitere Unterrichtseinheit zu möglichen Änderungen der Beurteilung von Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten. Schwerpunkt waren Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen.

Die Sitzung war die letzte von Stephen Cooper als Boardmitglied.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

ESA sprechen sich gegen "top-up" der Änderungen an IFRS 4 aus

25.07.2017

Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) haben gemeinsam an das EU-Parlament und den Rat geschrieben, um sich gegen eine Ausweitung der Änderungen aus IFRS 4 auszusprechen, um ein "top-up" auszunehmen, mit dem einem Finanzkonglomerat gestattet wird, zu entscheiden, dass keines seiner Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, in den Konzernabschlüssen der vor dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahre IFRS 9 anwendet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regultatory Committee, ARC) hat am 29. Juni 2017 dafür gestimmt, im Rahmen der Übernahme von Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4) den "top-up" aufzunehmen, und nachfolgend hat die EU-Kommission den entsprechenden Text an das Parlament und den Rat gesendet.

Vor der Abstimmung des ARC hatten die ESA in einem Schreiben an diesen gewarnt, dass der "top-up" zu "Möglichkeiten von Bilanzierungsarbitrage, ungleichen Bedingungen und einem Bruch grundlegender Rechnungslegungsprinzipien und schlussendlich zu einem geringeren Grad von Anlegerschutz" führen würde. Da der ARC sich für den ausgeweiteten Text ausgesprochen hat, haben sich die ESA nun an das Parlament und den Rat gewendet, um ihrer Meinung noch einmal Ausdruck zu verleihen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen zur Verfügung:

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

25.07.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei GRI und ACCA/IIRC.

Das Governance & Accountability Institute, Datenpartner der Global Reporting Initiative (GRI) hat gemeinsam mit dem Baruch College in News York Forschungsergebnisse veröffentlicht, die zeigen, dass die Verwendung des GRI-Rahmenkonzepts für Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbesserten Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (Environmental, Social, Governance, ESG) führt. Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse finden Sie auf der Internetseite des Governance & Accountability Institute.

Am 21. Juni 2017 haben die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) gemeinsam mit AVIVA und Barclays zu einer Gesprächsrunde Building a more sustainable economy in Europe: Non-financial information and sustainable finance – what next? in Brüssel eingeladen. Ein Bericht von der Veranstaltung (IIRC-Internetseite) und ein kurzes Video mit Kernaussagen (YouTube) sind jetzt verfügbar.

Weitere Internetpräsentation des IASB zum Übergang auf IFRS 16

24.07.2017

Der IASB erarbeitet eine Reihe von Internetpräsentationen zum Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'. Jetzt steht eine Präsentation zu den Vorschriften bezüglich Angabevorschriften in IFRS 16 für Leasingnehmer zur Verfügung.

Schwerpunkt der Präsentation sind die Gründe hinter den Angabevorschriften in IFRS 16, die Informationsbedürfnisse von Abschlussadressaten und die wesentlichen Erwägungen bei der BEstimmung der relevanten Informationen.

Die neue Internetpräsentation sowie alle früheren Präsentationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Ankündigung einer IFRS-Konferenz in Dubai

24.07.2017

Die IFRS-Stiftung wird am 4. und 5. Oktober 2017 Gastgeber einer IFRS-Konferenz für den Nahen Osten in Dubai sein.

Zusätzlich zu Informationen zu den wesentlichen neuen Standards (IFRS 17, IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16), zu besserer Kommunikation in der Finanzberichterstattung und zu Wesentlichkeit wird es bei der Konferenz auch eine Podiumsdiskussion zu islamischer Bilanzierung geben. Deshalb ist auch der Liste der eingeladenen Vortragenden neben dem IASB-Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin sowie IASB-Mitgliedern und -Stabmitarbeitern auch der Vorsitzende der Beratungsgruppe des IASB zu islamischer Bilanzierung vertreten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenz-Internetseite. Dort ist allerdings der Zugang zum Programm an eine vorherige Registrierung geknüpft, sodass Sie ggf. erst einen Blick auf den Programmentwurf wie gegenwärtig geplant auf der Internetseite des IASB werfen wollen.

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