Juli

Sicherstellung, dass klimabezogene Finanzangaben selbstverständlich werden

18.07.2017

Am 29. Juni 2017 hat die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, endgültige Empfehlungen zu wirksamen Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken veröffentlicht. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, befasst sich in seiner neuesten Kolumne mit diesem Bericht.

Insbesonder vertritt Bruce die Meinung, dass der endgültige Bericht dazu beitragen wird, dass Berichterstattung über klimabezogenen Finanzrisiken selbstverständlicher wird. Zu seiner jüngsten Kolumne gelangen Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

17.07.2017

Der IASB wird am 18. und 19. Juli 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen sechs Themen.

Dienstag, 18. Juli

Die Sitzung beginnt am Nachmittag mit Rückmeldungen aus Einbindungsaktivitäten, die der Stab seit Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge unternommen hat.

Der Board wird außerdem die Rückmeldungen zu zwei im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2015-2017 vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf IAS 12 und IAS 23 erörteren. Außerdem erörtert wird eine mögliche Änderung an IFRIC 14.

Der Tag endet mit einer Sitzung zur Angabeninitiative und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit. Der Stab erläutert insbesondere die Rückmeldungen, die sich aus einer externen Überprüfung des Entwurfs des Dokuments ergeben haben. Diese Sitzung war ursprünglich für Juni 2017 angesetzt.

Mittwoch, 19. Juli

Die Vormittagasitzung gilt der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 9 in Bezug auf Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung. Der Board wird die Erörterung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen fortsetzen. Der Stab wird den Board auch bitten, die Änderungen zu finalisieren, aber die zweite Bedingung für deren Anwendung zu streichen und als Zeitpunkt des Inkrafttretens den 1. Januar 2019 mit vorzeitiger Anwendung zu wählen.

Am Nachmittag wirdt sich der Board preisregulierten Geschäftsvorfällen mit den Schwerpunkten Beherrschung und Phasenausgleich sowie Ansatz Unsicherheit widmen.

Abschluss der Sitzung wird eine weitere Unterrichtseinheit zu möglichen Änderungen der Beurteilung von Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten sein. Schwerpunkt sind Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Sitzungspapiere für die Julisitzung des IFRS-Fachausschusses

17.07.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 27. und 28. Juli 2017 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

FSR veröffentlicht Erklärung zur Unterstützung von IFRS 17

17.07.2017

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der er den neuen Versicherungsstandard des IASB begrüßt.

Die Erklärung ist wenig mehr als eine Ankündigung, dass IFRS 17 Versicherungsverträge jetzt zur Verfügung steht, aber es wird auch Folgendes festgehalten:

Dennoch ermutigt der FSR Unternehmen, die Umsetzungsbemühungen sobald als möglich aufzunehmen und in einen offenen Dialog mit dem IASB zu den Möglichkeiten einzutreten, wie die Anwendung des Standards zu den relevantesten Informationen führen kann.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite des FSR zur Verfügung.

IFAC und CIPFA kündigen Index zur Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor an

17.07.2017

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) und das Institut für öffentliche Finanzen und Rechenschaft (Chartered Institute of Public Finance and Accountancy, CIPFA) haben bekanntgegeben, dass sie damit begonnen haben, einen Index aufzubauen, der abbilden wird, in wie weit weltweit im öffentlichen Sektor duale Rechnungslegung betrieben wird und zu welchem Ausmaß die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) angewendet werden.

Der Index soll zunächst mit Forschungsergebnissen zu einzelnen Ländern und Regionen befüllt werden, die von verschiedenen internationalen Instituten zusammengetragen werden. Nationale Standardsetzer werden dann eingeladen, die Informationen zu prüfen, zu kommentieren und zu ergänzen. Danach soll im November 2017 der erste Datensatz öffentlich verfügbar gemacht werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC.

Offene Antworten und kritische Stellungnahme zu IFRS-Anwenderfragen

14.07.2017

Mit freundlicher Genehmigung des NWB-Verlags stellen wir Ihnen ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Barckow, dem Präsidenten des DRSC, vor, das in der Zeitschrift „Internationale Rechnungslegung – PiR“ erschienen ist (PiR 7-8/2017, S. 197ff.).

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist seit 1998 der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Ziel war und ist es, die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse zu fördern, als deutscher Standardisierer von der Bundesregierung anerkannt, unterstützt und gehört zu werden sowie die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten. Doch wie werden diese Ziele real umgesetzt? Stößt der DRSC hierbei ggf. an Grenzen? Und wie erscheint die Ausrichtung in der Zukunft? Im Interview sprach Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC, über aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte des DRSC, künftige Herausforderungen und über seine Einschätzung, was der Anwender in der Zukunft zu erwarten hat.

Das vollständige Interview finden Sie hier.

EU-Kommissionstext mit "top-up" der Änderungen an IFRS 4

14.07.2017

Die EU-Kommission hat den Text verfügbar gemacht, der an das EU-Parlament und den Europäischen Rat in Bezug auf die Übernahme von 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4)' gesendet wurde. Der Text enthält ein "top-up", mit dem einem Finanzkonglomerat gestattet wird, zu entscheiden, dass keines seiner Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, in den Konzernabschlüssen der vor dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahre IFRS 9 anwendet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Bedingungen, für den zusätzlich zu der Verlautbarung des IASB aufgenommenen "top-up" finden Sie in Artikel 2 des Texts, der Ihnen hier in deutscher und allen offiziellen Sprachen der EU zur Verfügung steht.

EFRAG hat den Statusbericht zur Übernahme aktualisiert, um einen Verweis auf den Text aufzunehmen.

Hochrangige Expertengruppe der EU zu nachhaltiger Finanzierung spricht erste Empfehlungen aus

14.07.2017

Die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, hat ihren ersten Bericht veröffentlicht, in dem konkrete Schritte zu Schaffung eines Finanzsystems aufgeführt werden, das nachhaltige Anlagen unterstützt. Besondere Bedeutung wird der Integrierung von Informationen für Anleger beigemessen, und integrierte Berichterstattung wird als Schlüssel zum letztendlichen Ziel der Konvergenz auf nachhaltiges Wachstum genannt.

In dem Bericht wird argumentiert, dass Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt des Finanzsystems gehoben werden muss und dass zur Erzielung systematischer Änderungen, die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, ESG) sowie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in der Unternehmensführung, bei Kernindizes, in Rechnungslegungsstandards und bei Kreditrankings berücksichtigt werden müssen.

Die Autoren des Berichts weisen darauf hin, dass der zeitliche Horizont von Finanzierungsaspekten üblicherweise viel kürzer ist als der zeitliche Horizont, der bei den dringenden Herausforderungen für die Gesellschaft angelegt werden muss. Desgleichen sei das Konzept von Risiko in der Finanzbranche üblicherweise viel enger gefasst als bei Nachhaltigkeit in Bezug auf Wirtschaft, Sozialwesen und Umwelt. Die sich daraus ergebende Inkongruenz würde dazu führen, das bestimmte soziale und Umweltsachverhalte (wie bspw. Erschöpfung von Rohstoffvorräten, die oft nur sehr langfristig eintreten) zu externen Aspekten degradiert werden, die an Finanzmärkten als nicht wesentlich angesehen werden und daher in der Berichterstattung durch Eigner und Verwalter von Vermögenswerten nicht berücksichtigt werden.

Dennoch, so wird im Bericht festgehalten, hätten soziale und Umweltaspekte finanzielle Konsequenzen in der Realwirtschaft und für Endkunden und sollten daher bilanziert werden. Allerdings verweist der Bericht hier auch auf die Vielzahl bestehender Rahmenkonzepte für die Berichterstattung:

Während es eine Vielzahl von Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt, muss das ultimative Ziel sein, Finanzinformationen und Nachhaltigkeitsinformationen zusammenzuführen, was von einem umfassenderen Satz von Rechnungslegungsstandards unterstützt werden muss. Integrierte Berichterstattung unterstützt diese Konvergenz qualitativ durch eine Berichterstattung, in der Nachhaltigkeitsfaktoren mit der Strategie eines Unternehmens verknüpft werden. Rechnungslegungsstandards können dabei helfen, das quantitative Element zu fördern.

Der Bericht ist an Leser in Europa und darüber hinaus gerichtet, die sich Sorgen um Nachhaltigkeit, Finanzmärkte und größere gesellschaftliche Herausforderungen machen. Er soll die Grundlage für fruchtbringende und konstruktive Konsultationen sein, während die HLEG in ihre nächste Arbeitsphase eintritt. Die HLEG begrüßt Anmerkungen, Fragen und Diskussionen, während sie ihren abschließenden Bericht entwickelt, der im Dezember 2017 veröffentlicht werden soll.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.

EBA veröffentlicht die Ergebnisse ihrer zweiten Studie zu den Auswirkungen von IFRS 9

14.07.2017

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat eine zweite Auswirkungsanalyse durchgeführt, um Anhand einer Stichprobe von 53 Finanzinstituten in der EU die Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu eruieren. Die Zielsetzung lautete ähnlich wie bei erster Studie: Ein Abschätzen der Auswirkungen auf regulatorisches Kapital sowie die Betrachtung von Wechselwirkung mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Wesentliche Unterschiede zur ersten Studie vom November 2016 waren:

  • Antworten beruhen auf weiter fortgeschrittener Umsetzung;
  • volle geschätzte Auswirkung von IFRS 9;
  • keine Vereinfachungen in den Anleitungen.

Die Studie beruhte auf 23 qualitativen und zwei quantitativen Fragen.

Die wesentlichen Ergebnisse in Stichpunkten

  • Die Auswirkungen von IFRS 9 ergeben sich in erster Linie durch das neue Wertminderungsmodell:
    • Interpretation und Anwendung einiger komplexer Fragestellungen zu ECL dauert an;
    • Banken rechnen mit einem geringeren Anstieg als in der erster Studie: +13% statt +18% im Durchschnitt;
    • Geschätzte Auswirkung auf CET1 und Eigenmittel weitgehend unverändert zu erster Studie (CET1: -45 BPS im Durchschnitt)
  • Umsetzung: Kleinere Banken holen auf, liegen aber weiterhin hinter größeren Banken zurück. Alle Banken müssen ihre Anstrengungen weiter erhöhen, um rechtzeitig fertig zu sein.
  • Verkürzung bzw. Wegfall von Parallelbetrieben: 20% führen keinen Parallelbetrieb durch, die meisten anderen lediglich für sechs Monate
  • Neues Modell zu Klassifizierung und Bewertung zwar mit begrenzten Auswirkungen, aber Banken sollten den Aufwand der Umsetzung (z.B. zur Zahlungsstrombedingung) nicht unterschätzen.
  • Validierungsprozess noch nicht abgeschlossen, gewinnt aber durch Wegfall von Parallelbetrieb an Bedeutung.
  • Größte Herausforderungen sind weiterhin die Datenverfügbarkeit, die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos und zukunftsbezogene Informationen. Ebenfalls bereitet die Verfügbarkeit historischer Daten für in der Vergangenheit begebene Kredite Probleme.
  • Hoher Vereinheitlichungsgrad mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen wird angestrebt. Dazu gehört die einheitliche Default-Definition, aber auch das Erkennen und Erklären von Unterschieden.
  • IRB-Banken werden bestehende Modelle nutzen und für Zwecke von IFRS 9 (vorübergehend oder andauernd) anpassen sowie Unterschiede erklären.
  • Banken werden unterschiedliche Prozesse, Daten, Systeme und Modelle zur ECL-Ermittlung anwenden. Manche davon sind komplex und beruhen auf internen Daten und Annahmen.
  • Die meisten Banken werden drei oder mehr Szenarien für die meisten Exposures zugrunde legen, wenige hingegen nur ein einziges Szenario mit Anpassungen. Intern entwickelte zukunftsbezogene Informationen beziehen interne und externe Daten ein. Dabei ist die Angemessenheit und Konsistenz der Schlüsselparameter innerhalb einer Bank sicherzustellen.
  • Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos beruht auf einer Mischung aus qualitativen und quantitativen Indikatoren. Eine relative Änderung der Ausfallwahrscheinlichkeit ist der am meisten genutzte quantitative Indikator. Modifizierungen, Forbearance und Watch-List-Status sind die am meisten genutzten qualitativen Indikatoren.
  • Anwendung von vereinfachenden Annahmen: Überfälligkeit von 30 Tagen ist die am meisten genutzte Vereinfachung, jedoch lediglich als spätestmöglicher Zeitpunkt zum Transfer in Stufe 2. Niedriges Ausfallrisiko wird von der Hälfte der Banken für Wertpapiere angewendet.
  • Angemessene Angaben sind von zentraler Bedeutung: Die Hauptadressaten sollen in der Lage sein, die Auswirkungen von IFRS 9 bei Übergang und fortlaufend beurteilen zu können.
  • Geschätzte quantitative Auswirkung auf Eigenmittel in Einklang mit erster Studie: Verminderung des geschätzten Anstiegs Risikovorsorge kann auf verbessertes wirtschaftliches Umfeld, weiter fortgeschrittenen Projektstand oder genauere Schätzungen zurückzuführen sein.
  • Rund 70% der Banken erwarten einen Anstieg der Volatilität: Klippeneffekt bei Transfer von Stufe 1 auf Stufe 2, Einbeziehung von zukunftsbezogenen Informationen etc.

Nächste kurzfristige Schritte

  • Einbeziehung von IFRS 9 in den Stresstest 2018;
  • weitere Zusammenarbeit zwischen Aufsehern und Banken sowie fortgesetzter Dialog von Aufsehern und Prüfern.

Darüber hinaus wurde eine Konsultation der EBA veröffentlicht, welche Angaben bei Übergang auf IFRS 9 gemacht werden sollten; dies betrifft insbesondere den „ungefilterten“ Erstanwendungseffekt von IFRS 9, d.h. ohne Anwendung der geplanten Übergangsvorschriften des Artikels 473a CRR.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite der EBA

Tagesordnung und Papiere für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

13.07.2017

Der EFRAG-Board wird am 20. Juli 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Erörtert werden sollen die folgenden Themen:

  • Eigenkapitalinstrumente - Bitte der EU-Kommission
  • Überprüfung der Forschungsprojekte von EFRAG
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und sonstiges
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren, und können Sie auf die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung zugreifen.

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