Stellungnahme von AFRAC zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8

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31.07.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/2 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' Stellung genommen, der im März 2017 herausgegeben wurde.

AFRAC begrüßt die Initiative des IASB zur Anpassung des Standards an die Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung und ist immer noch der Meinung, dass die Management-Perspektive die korrekte Basis für die Identifikation und die Bereitstellung von Informationen über Geschäftssegmente ist. Trotzdem scheint es zweckmäßig, einige Klarstellungen in einer adaptierten Version des Standards zu inkludieren. Vor allem die abgestimmte Definition und Auffassung des Hauptentscheidungsträgers – der eines der wichtigsten Elemente des Entwurfs darstellt – sind hilfreich.

Die neu inkludierten Bezugnahmen zu Berichtspflichten außerhalb der Abschlüsse sieht AFRAC als problematisch. Die Einführung des Begriffs „Annual Reporting Package“ könnte über die Zielsetzung des Standards und vielleicht auch über den Umfang der IFRS hinausgehen: Im Moment besagt IAS 1.14, dass Berichte und Angaben, die außerhalb des Abschlusses veröffentlicht werden, nicht in den Anwendungsbereich der IFRS fallen. Darüber hinaus könnten potenzielle Konflikte auftreten, da spezifische Regelungen hinsichtlich des Zeitpunkts und der Form der finanziellen Kommunikation existieren (zB Unternehmensrecht, Börsengesetze, regulatorische Vorschriften usw), die nicht außer Acht gelassen werden können, um die neu eingeführten Bestimmungen in Paragraf 19B zu erfüllen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

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