Stellungnahme des DRSC zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8

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13.07.2017

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/2 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' Stellung genommen, der im März 2017 herausgegeben wurde.

Grundsätzlich begrüßt das DRSC den Versuch des IASB, spezifische Aspekte an IFRS 8 zu verbessern, so beispielsweise die Klarstellung, dass der Hauptentscheidungsträger (CODM) sowohl eine Einzelperson als auch ein Gremium sein kann und dass dem CODM auch sogenannte non-executive Mitglieder angehören können.

Dagegen wird der Vorschlag des IASB kritisiert, IFRS 8.7 um das „Treffen operativer Entscheidungen“ als drittes Merkmal für einen CODM zu ergänzen. Ausschlaggebend dafür sind die sich ergebenden Schwierigkeiten, wenn die operativen Entscheidungen und die Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen von unterschiedlichen Personen(gruppen) bzw. auf unterschiedlichen Ebenen getroffen werden.

Ferner erachtet das DRSC die vorgeschlagene Angabepflicht, wie und warum sich die berichteten Segmente im Abschluss von den in anderen Stellen des annual reporting package identifizierten Segmenten unterscheiden, zwar als sachlich zutreffend, die Integration in IFRS 8 (und damit die Angabe im Abschluss) jedoch als ungeeignet.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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