ESA sprechen sich gegen "top-up" der Änderungen an IFRS 4 aus

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25.07.2017

Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) haben gemeinsam an das EU-Parlament und den Rat geschrieben, um sich gegen eine Ausweitung der Änderungen aus IFRS 4 auszusprechen, um ein "top-up" auszunehmen, mit dem einem Finanzkonglomerat gestattet wird, zu entscheiden, dass keines seiner Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, in den Konzernabschlüssen der vor dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahre IFRS 9 anwendet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regultatory Committee, ARC) hat am 29. Juni 2017 dafür gestimmt, im Rahmen der Übernahme von Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4) den "top-up" aufzunehmen, und nachfolgend hat die EU-Kommission den entsprechenden Text an das Parlament und den Rat gesendet.

Vor der Abstimmung des ARC hatten die ESA in einem Schreiben an diesen gewarnt, dass der "top-up" zu "Möglichkeiten von Bilanzierungsarbitrage, ungleichen Bedingungen und einem Bruch grundlegender Rechnungslegungsprinzipien und schlussendlich zu einem geringeren Grad von Anlegerschutz" führen würde. Da der ARC sich für den ausgeweiteten Text ausgesprochen hat, haben sich die ESA nun an das Parlament und den Rat gewendet, um ihrer Meinung noch einmal Ausdruck zu verleihen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen zur Verfügung:

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